Spielende Kinder

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Moderator: Klaus

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moramic
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Spielende Kinder

Beitrag von moramic » 29.03.2011, 01:04

Hallo alle zusammen,

Lärmbelästigung durch spielende Kinder (hauptsächlich Fussball) im eigenem garten! (als Oberbegriff) muß hier aber dazu viel weiter ausholen!

Also meine A hat 2004 ein Haus gekauft. Beim Notar hat sich rausgestellt das der Voreigentümer einer Abstandsflächenübernahme für einen/m Nachbar zugestimmt hat, der Nachbar hat 1989 sein Haus aus.- bzw Angebaut (höchstwahrscheinlich schon viel viel früher und dazu "Schwarz") hat , welcher jetzt auf der Grundstücksgrenze steht, dieser ist mit Holz verkleidet. Dieser Nachbar betritt das Grundstück meiner A wann und wie er will, der Nachbar sagt "nur zur Pflege und Instandhaltung seiner Wandverkleidung. <---daß ist A Meinung nach Hausfriedensbruch. Ist das Rechtens?
Zurück zum Kern der frage/Geschichte!
A hat 2 Jungs (6, 12 Jahre) die halt gerne Fußball spielen., dies tuen die im eigenem Garten zu den üblichen Tageszeiten.
Ab und zu kracht der Ball gegen die Hausverkleidung des Nachbarhauses (wobei die Aufsichtspersonen besonders drauf achten das, daß eben nicht passiert, lässt sich nicht immer verhindern, wie bei kindern üblich!). Anschliessend dauert es keine 2 min, da kommt die Nachbarin und beschimpft lautstark die Kinder die seinen ein Asoziallespack, Arschlöcher usw., sobald die Nachbarin meine Schwester sieht wird dieser weiter beschimpft!, Nachbarin droht dann mit Jugendamt, Polizei, Ordnungsamt usw. (Ordnungsamt war schon da! die Leute haben etwas gelacht und sind weg! das wahrs!!!!!)
nach Aussage meiner A soll die Nachbarin anscheinend einen Bewegungssensor an der Wand installiert haben welcher alle Erschütterungen aufzeichnet, installiert haben. (ist das zulässig) es reicht auch ein klopfen !!? bescheuert!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (dann steht die Nachbarin im Fenster).
Die Kinder Sind nie bzw. fast nie alleine zuhause. zu 95% ist immer ein Erwachsener dabei. Muter/Vater/Opa/Oma/ich allerdings wennB da bin sagt die Nachbarin nie was (leider) ;-(. meisten nur wennA alleine da ist. (Für A ist es inzwischen zu einer Physischen Belastung geworden, die weint deswegen weil Sie nicht mehr weiter weiss! langsam hab A das Gefühl das Sie sich in Ihrem eigenem Haus unwohl fühlt.)
A hat auch das Gefühl das die Nachbarin Sie ständig beobachtet durch die 2 Fenster (sind allerdings nicht auf der Grundstücksgrenze sonder etwas weiter Innen und schräg gelegen) die trotzdem freie sicht zum grundstück haben.(meiner Meinung nach ist das durch die Bauvorschrift verboten)

Frage 1:
a - Hausfriedensbruch?
b - Bewegungssensor zulässig?
c - Muß A dem Lästigem Nachbar erlauben seine Hauswand zu Pflegen wann er/Sie will?
d - bzw. kann Sie Ihn zwingen die Hauswand so zu gestalten des er nicht 1-2 jährlich was dran machen muß, sondern alle 5-6 bzw. 9-10 jahren? (also angemessen! Meiner Meinung nach ist das Material ausschlaggebend. )
e - Kann A die Nachbarn zwingen die 2 Fenster zuzumauern?

Frage 2:
a- Was kann es für rechtliche folgen geben wenn meine Schwester die Nachbarin einfach ignoriert?
b- würde eine unterlassungsklage was helfen?
c- Hat A ein Erfolg, (zumindest bei beleidigungen) wenn Sie ohne wissen der Nachbarin ein Aufnahmegerät aktiviert? (welches alles aufnimmt)

würde mich auf möglichst schnelle, rechtsverbindliche und helfende antworten freuen! wenn möglich!!!!, (ansonsten alle tipps/voschläge/etz. willkommen)
(nach Aussage der sonstigen Nachbarn ist DIE NACHBARIN psychisch nicht ganz dicht! ob das rechtlich hilfestellend ist kann ich persönlich nicht beurteilen!)

gruß
Moramic



Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit eskaliert immer öfter

Fahrrad

Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Re: Spielende Kinder

Beitrag von Klaus » 29.03.2011, 08:33

Bitte für weiter Beiträge die Regeln lesen !!!

Ich finde es besonders frech Bälle gegen Nachbars Haus zu schießen und das mit "Es ist immer ein Erwachsener dabei".

Rechtsverbindliches Infos gibts bei einem Rechtsanwalt

a - Hausfriedensbruch?
Wenn er ohn Erlaubnis das Grundstück betritt ja
b - Bewegungssensor zulässig?
Wenn er das Nachbargrundstück überwacht, nein.
c - Muß A dem Lästigem Nachbar erlauben seine Hauswand zu Pflegen wann er/Sie will?
Sobald es nötig ist
d - bzw. kann Sie Ihn zwingen die Hauswand so zu gestalten des er nicht 1-2 jährlich was dran machen muß, sondern alle 5-6 bzw. 9-10 jahren? (also angemessen! Meiner Meinung nach ist das Material ausschlaggebend. )
Nein, das Hammer und Leiterschlagsrecht sagt dazu nichts. Jedoch muss er sich Termine geben lassen.
e - Kann A die Nachbarn zwingen die 2 Fenster zuzumauern?
Warum, wenn es eine Baulast gibts die im Grundbuch vom Vorbesitzer eingetragen wurde
a- Was kann es für rechtliche folgen geben wenn meine Schwester die Nachbarin einfach ignoriert?
Bei was ?
b- würde eine unterlassungsklage was helfen?
Gegen was
c- Hat A ein Erfolg, (zumindest bei beleidigungen) wenn Sie ohne wissen der Nachbarin ein Aufnahmegerät aktiviert? (welches alles aufnimmt)
Das ist wie das Hornberger schießen, sinnlos

Am besten stellt man das Schießen von Bällen auf Nachbars Haus ein. Und ignoriert den Nachbarn. Meine beiden Nachbarn blubbert immer wenn sie mich sieht ein Ars... und Drec.... vor sich hin, und das seit 14 Jahren.

Ich würde den Grundstücksteil vor dessen Haus zuwachsen lassen. Dann hat sich das erledigt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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