zugeparkter Lichtschacht

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Moderator: Klaus

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hexchen81
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zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von hexchen81 » 30.05.2011, 09:08

Hallo,

ich befinde mich nicht im Nachbarschaftsstreit, da ich noch nichts gesagt habe... ich wollte mich erstmal schlau machen wo ich denn rechtlich liege, kann aber irgendwie nirgends was finden :( Vielleicht weiss hier jemand Bescheid?

folgendes Problem:
A's sind vor 2 Montaten in ein Reihenendhaus eingezogen (Eigentum). Angrenzend an das Haus sind Stellplätze. 2 davon gehören dem Reihenmittelhaus und 2 dem anderen Reihenendhaus (andere Seite)
Nun sind die Stellplätze recht gross, aber nicht gleich lang. Die A's sind überlang, A's wollen daher bald, sobald A's auch dei terrasse richten, noch eine HOlzhütte hinstellen, Der restliche Parkplatz reicht dann immer noch mehr als genug zum Parken. Wobei unsere Parkplätze A's Eigentum sind , könnten auch nen rasen hinmachen und einzäunen.
Unser Nachbar B vom anderen Reihenendhaus hat ein sehr grosses /langes Wohnmobil. Dies hat er früher immer auf "A's " überlangen Parkplatz stehen gehabt (hat wohl Miete gezahlt an Eigentümer). Das Haus war damals immer vermietet, heisst die Eigentümer haben nciht selbst drinne gewohnt, daher hat die das ja nicht gestört ;)
Gestört hatte es wohl immer schon den Nachbarn gegenüber, der so keine sicht mehr aus seinem Küchenfenster mehr hatte.Kann ich auch voll verstehen. Weil, da A's ja jetzt dort wohnen und der Wohnmobilfahrer 2 Monate im Urlaub war hat er als er zurück kam das Ding auf einen Mittleren Parkplatz gestellt. SO, jetzt haben A's keine schöne Sicht mehr, steht zwar nciht direkt vor dem Fenster, aber daneben. Eine WAND! udn A's Lichtschacht zum Keller ist auch zu geparkt.
Bevor A's jetzt was sage und A's nicht weiss wie er reagiert, darf er Lichtschacht zuparken?

So scheinen die sehr nett zu sein udn ich hoffe wir können das so klären. A's (Eltern)zahlen auch knapp 40€ Monatlich um Wohnwagen wo abzustellen... bin auch in einer Camperfamilie aufgewachsen, hab also nix gegen das Wohnmobil an sich. Aber es ist doch ein riesen Teil, zum ausparken ist die Sicht jetzt auch eingeschränkt, sieht keine Autos oder Kinder kommen... Fussweg, Strasse.... wenn man aus den Stellplätzen auspakt. Dies stört auch die Nachbarin aus dem mittleren Haus, das sie jetzt keine Sicht mehr hat beim Ausparken...

Wer weiss hier was rechtliches?
DANKE



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Widersprüchliche Gesetze

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Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

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Klaus
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von Klaus » 30.05.2011, 09:44

Unsere Regeln mal lesen.

Jeder darf auf seinen Grundstück abstellen was darauf passt, da ist der Sinn eines Stellplatzes.

Einen Lichtschacht zuparken kann man doch nur wenn man "draufsteht" oder.

Und wenn man "Aussicht" will muss man die "kaufen".

Eine Zeichnung der "Grundstücke" wäre hilfreich. Sind das "echte" Häuser oder eine "WEG" Konstruktion. Wem gehören die Stellplätze.

Klaus
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hexchen81
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von hexchen81 » 30.05.2011, 10:28

Wollte eben eine Antwort mit Datei Anhang speichern, Word datei und PDF gingen nicht, was geht denn?

Klaus
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von Klaus » 30.05.2011, 10:36

Eine der vielen Bilderuploaddienste nutzen und hier einen "LINK" einbauen.

Achtung vor Abofallen !!! Und alle personenbezogenen Daten schwärzen

laus
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hexchen81
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von hexchen81 » 30.05.2011, 10:44

Danke für die Antwort,

also ich habe mal eine Zeichnung gemacht. Am Haus angrenzend sind 2 Lichtschächte.
Die "Schnauze" des Wohnmobils geht ja viel weiter raus als die Räder, daher steht er mit Damit voll drauf (noch vielleicht 2cm zu Hauswand).
Er musste so weit vor fahren,sonst würde er hinten auf den angrenzenden Fussweg raus schauen.
Auf seinem Eigenen Parkplatz kann B gar nicht parken, er parkt jetzt auf dem von C, vorrübergehend, die kommen ja so gut aus, aber C hat A schon angesprochen ob B nicht wieder auf A´s Parkplatz könnte wie früher, weil es wie gesagt C auch stört wegen eingeschränkter Sicht bei rein aus rausfahren. A meinte Zeitweise ginge das schon, bis eben Terrasse etc dann gerichtet wird, dann wäre der Parkplatz nicht mehr so lang.
B hat A aber noch nicht darauf angesprochen, und A wollte eben erst noch abwarten etwas, da B ja erst vor ner guten Woche aus Urlaub zurück kam...

Klar die Sicht muss man mitkaufen, aber, von einem Überhohen und überlangen Wohnmobil auf einem normalen Abstellplatz geht man ja auch nicht aus... Normale KFZ sind überhaupt kein Problem.
Klar kann C ja jetzt sagen auf seinem Parkplatz ginge das nicht mehr länger, doch streit will C nicht und A nicht und beide wissen nicht wie B reagiert ?! Deshalb mal das Rechtliche vorher klären...
Zeichnung.JPG

Klaus
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von Klaus » 30.05.2011, 12:06

Bleibt noch die "Eigentümer" frage.

Wessen Grundstück ist denn welches. Wie kommen A Lichtschächte denn auf die Grundstück der Stellplatz der "Nachbarn B".

Wissen A's denn wo A's Grundstück endet, denn wenn das an der Hauswand endet sind die Lichtschächte beim Nachbarn. Endet es am Lichtschacht steht der auf A's Grundstück.

Ist es A Grundstück würde ich B bitten wegen Reparaturen am Lichtschacht mal kurz Platz zu machen und dann schnell einen Zaun ziehen.

Jeder PKW könnte ja auch ganz nach "hinten" fahren.

Oder sind das Gemeinschaftsgrundstücke ?!?

Klaus
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von hexchen81 » 31.05.2011, 11:31

Hm, A´s wissen nicht genau ob die Hauswand die Grenze ist oder der Lichtschacht...
Aber, FAKT ist doch, dass der Lichtschacht LICHT bringen soll? Und jetzt ist der ja abgedeckt und A´s haben einen dunklen Keller ?!!

Die Parkplätze sind Sondernutzungsrechte der jeweiligen Besitzer B und C.

hexchen81
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von hexchen81 » 31.05.2011, 11:36

Noch was, auf dem Bild ist B und C vertauscht. Das Wohnmobil gehört laut Bild: C der parkt aber auf Parkplatz von B, weil auf den eigenen Parkplätzen passt das Wohnmobil wegen überlange nicht drauf...

Klaus
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Re: zugeparkter Lichtschacht

Beitrag von Klaus » 31.05.2011, 12:44

FAKT ist doch, dass der Lichtschacht LICHT bringen soll?
Mit der Begründung lass ich den halben Ort abreißen nur weil ich ein Fernglas gekauft hab ? Oder Wie.

Zuerst muss man mal klären was,wer für Rechte an dem Grundstück hat und wo diese enden. Nur weil man ein Fenster in eine Grenzwand macht, muss hat man einen Anspruch die Nutzung des Nachbargrundstücks zu bestimmen.

Wer dort parkt ist Sache des Inhabers des Sondernutzungsrecht.

Da es ein "Sondernutzungsrecht" gibt würde ich doch mal meine Verträge prüfen, man ist wohl auch kein echter "Hausbesitzer". Die Grenze sollte man aber kennen.

Klaus
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