(Hoch)wasserschutz

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Moderator: Klaus

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goerdi
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(Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 05.06.2011, 22:42

hallo !

heute war in X-dorf ein sog. "10 jaehriges hochwasser".
es sind die nachbarn A und B. B garageneinfahrt liegt etwas tiefer als das Grundstueck von A. jetzt kommt bedingt durch starken regen es vor (heute wars es natuerlich extrem diesmal inclusive schlamm und geroell) das das wasser von A nach B fliesst und die Einfahrt von B runter zur Strasse (heute war da natuerlich ne Masse Dreck dabei) A hat hinterm haus keinen Abfluss der ans Kanalnetz angebunden ist
kann jetzt B eine kleine mauer/schutzwall ziehen (notfalls aus Sandsaecken) um zu verhindern dass das wasser bzw. der dreck seine einfahrt versaut ? denn waere die vorhandene Mauer 30 cm hoeher wuerde das wasser am haus von A entlang laufen und schliesslich in eines seiner Kelleroeffnungen welche ebenerdig sind.
Es gibt dann natuerlich die Moeglichkeit das A im Notfall einen sandsack entfernt, aber welche konsequenzen haette das fuer A ?


Die gretchenfrage ist eigentlich ueberhaupt ob B in irgendeiner form verhindern das in einem solchen fall einfluss auf sein grund und boden nimmt (nur nebenbei B hatte heute mittag von den florwallsteinen die "niagarafaelle" von seinem nachbarn oberhalb auch noch dazu)

gruss goerdi



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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 06.06.2011, 06:23

Dafür gibt es Wasserrinnen. Jeder muss sein eigenes Wasser abfangen, wobei damit "normaler" Regen gemeint ist.

Aber selbstverständlich darf man bei starkem Regen die Säcke aus dem Keller holen und eine Mauer bauen. Nach dem Regen wieder entfernen.
Das ist nicht verboten.

Wobei man bei Dreck einfach hinter den Besen nimmt

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 06.06.2011, 14:40

Wasserrinnen nutzen hier nicht weil das wasser den Abhang herunter lief (und das macht es schon bei staerkerm Regen weil der Boden nicht sehr wasserdurchlaessig und aufnahmefaehig ist)
Es laeuft dann vor der Garage von B auf dessen Grundstueck (von A kommend weil bei B ja direkt die Garage dort steht, auch kommt von B oben nichts auf As Grudnstueck weil B zwar hoeher liegt aber eine 40cm hohe Mauer hat (zum Abfangen) und dann die ganze Einfahrt hinunter (inclusive Dreck und Geröll)

Ich denke mal es wuerde nichts dagegensprechen die Mauer zum Abfangen des kleinen Erdstuecks welches zu 50% mir gehoert (die Mauer gehoert ganz mir) um 30-40 cm zu erhoehen. Ich leite ihm ja kein Wasser zu (ist an dieser Stelle unmoeglich) sonder verhindere nur das "sein" Wasser zu mir laeuft.


gruss goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 06.06.2011, 14:55

Das mit den Regeln mal genau lesen !!!
Ich denke mal es wuerde nichts dagegensprechen die Mauer zum Abfangen des kleinen Erdstuecks welches zu 50% mir gehoert
Man kann nur erraten was A und B mit deiner Mauer zu tun haben. Fotos würden helfen

Für Mauer gelten Regeln ! Auch für die Ableitung von Wasser. Selbstverständlich auch für vieles andere.
Bei "Unglücken" wie einem Bergrutsch gibt es keine.

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 06.06.2011, 15:51

Also gut hier => https://rapidshare.com/files/2896378129 ... 19_000.pdf mal ne quick an dirty skizze

gruss goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von jp10686 » 07.06.2011, 07:30

A und B könnten ja das Problem gemeinsam lösen - aber das ist nicht Sinn eines Streitforums ...

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 07.06.2011, 10:08

Nur sieht A das etwas anders... Am meint das der Dreck welcher von Bs Auffahrt (der zum Teil ja von A kommt) vor dem Haus A auf den Gehsteig fliesst Bs Sache ist, aber As der auf Bs Auffahrt liegt muss einfach als Gott gegeben hingenommen werden.

Es ist ja nicht gestattet Wasser von einem Starken Gewitter (oder groesser) so vor seinem Grundstueck umzuleiten das ein Dritter geschaedigt wird, sondern B haelt lediglich das Wasser davon ab auf sein Grundstueck zu fliessen..... verbleiben tut es weiterhin auf As Grundstueck, nur saeuft der halt eben ab weil er keinen Ablauf hinter dem Haus hat.


gruss goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 07.06.2011, 10:23

Ist eigentlich ganz einfach. Bei "versiegelten" Flächen ist eine Ableitung einzurichten. Bei unversiegelten Flächen versichert das Wasser. Kommt mehr Wasser als versichert hat man eben Pech.

Für Schaden durch "Hochwasser und andere Unglücke" hat man eine Versicherung.

Jetzt kann man einige Jahre klagen um durch Gutachter und Richter klären lassen wo die Grenzen liegen und wann die Überschritten werden.

Übrigens ist es auch wichtig mal zu klären wie das Boden Niveau vorher war. Man kann nicht einfahren in den Berg buddeln und erwarten das der Nachbar dann die Einfahrt schützt.

Klaus

Mit der Skizze kann man wenig anfangen
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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 07.06.2011, 12:10

nunja mit der Zeit hat der Nachbar A einige Quadratmeter versiegelt und hinterm Haus 50 cm aufgeschuettet dass das Wasser nach links und nach rechts laeuft, statt frontal auf das Haus. Und auf der einen Seite laeuft es halt zu B raus.
OK B hat sich an der Stelle in den Berg gebuddelt (ca. 30 cm), aber es muss B doch erlaubt sein, sich gegen solche Einwirkungen von aussen zu schutzen....
Es wird ja nicht verlangt das A eine Mauer baut um B zu schuetzen, sondern B will ein Maeuerchen (30 -40 cm) um das Wasser von A abzuhalten. Was A dann mit "seinem" Wasser macht ist B egal. Er muss sich halt das notfalls um sein Haus zu schutzen eine Drainage legen. B leitet das Wasser ja nicht von seinem Grundstueck um sondern verhindert lediglich das Wasser von A zu ihm fliesst.

BTW: ZUr skizze => zum technischen zeichner hats bei mir leider nicht gereicht :-)

gruss goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 07.06.2011, 12:48

ondern B will ein Maeuerchen (30 -40 cm) um das Wasser von A abzuhalten.
Ist das ein Ufer an der Oder, Mosel oder dem Rhein. 40 cm hoch wird das Wasser kaum werden.
Grenzmauer sind ja nicht verboten, also mach mal.

Wer nicht malen kann, sollte es mit Foto versuchen.

Klaus
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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 28.06.2011, 18:48

OKOKOK mal ein anderer Fall:

A wohnt mit seinem EFH am Fusse eines Hanges, B wohnt direkt auf dem Grundstueck ueber ihm.
jetzt Hat B unterhalb (in richtung zu A => sprich bergab) seinen Schrebergarten. In diesen fuehrt ein Weg der mit Gehwegplatten ausgelegt ist (1 M breit)
der Weg endet 10 cm vor der Grundstuecksgrenze zu A. Ab dort faellt der Hang ja noch etwas steiler ab als er eh schon ist.
Jetzt ist von dort wo der Weg kommt der Platz/Weg auch noch befestigt (hochverdichteter Schotter) fortan ist bei staerkerem Regen (ich sage extra nicht Schlagregen sondern auch wenn es ueber laengere hinweg nur wenig regnet regnet) so dass das Wasser sich oben sammelt und von allen seiten auf den Weg laeuft und natuerlich fast komplett zu A . Es nimmt grosse teile des Mutterbodens von A mit und bringt den ganzen Mist bei A auf die Terasse.

Gruss Goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 28.06.2011, 19:02

Ein Bild würde mehr sagen als tausend Worte.

Irgendwo zwischen "Jeder muss sein Wasser ableiten" und "unvorhersehbares Unwetter" gibt es ne Grenze.

Klaus

P.S. Ich würde einfach nen Graben an meine Terrasse machen.
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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 28.06.2011, 21:20

wenn das so einfach waere....

ums mal so zu beschreiben..
Terasse A => 2,00 m Stuetzwand aus Florwallsteinen => 2,50 m 45 Grad Steigung => Grenze zu B => 20 cm 45 Grad steigung => Anfang Weg => Weg hat etwa 20 Grad Steigung (laenge etwa 20 meter + 6 seitenarmen a 10 m alles mit Gehwegplatten ausgelegt und "eingefasst" (also Quasi wie ne Rinne) und am oberen Ende Des "Weges laeuft wasser von Bs Terasse auf den Weg. Abfluesse gibts keine (wo auch => auf dieser Tiefe existiert keine Kanal (der liegt etwas unter Terassenniveau von B)

Der Punkt ist... die paar jahre vorher fiel das nicht auf weil die Florwallsteine von A leer waren und dann ist das Wasser und erde dorthin verschwunden, nur sind diese seit letzen herbst verfuellt (weil A ja auch mal was reinpflanzen will)

gruss goerdi

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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von Klaus » 28.06.2011, 21:24

wenn das so einfach waere
1000 Euro für ein Gutachten und dann haut der Richter A und B die Kostenklatsche um die Ohren.

Ich habe auch diese Beschreibung nicht verstanden, auch wenn das an der Hitze liegt.

Klaus
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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von goerdi » 28.06.2011, 21:35

das war die beschreibung fuer die niveau ansicht (quasi von der seite gesehen)

gruss gerd

taxus
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Re: (Hoch)wasserschutz

Beitrag von taxus » 30.06.2011, 20:05

Hi Gerd,

skizziere doch einfach den Geländequerschnitt grob auf, muss nicht maßstäblich sein, würde es aber erheblich vereinfachen.
(gescannte Handskizze, MSPaint o.ä.)

Ich hab das bislang so verstanden, A+B wohnen am Fuße des Mont Blanc auf der Wetterseite. B's Grundstück liegt oberhalb von A.
Bei fiesem (Un)Wetter, stürzen Wasserfluten von B auf Terasse von A?

Nach zwei richtigen Hochwassern innerhalb von nur 8 Jahren (zuletzt 1,70m im Keller incl. zweiter abgesoffener Heizung),
bekommt man Respekt vor der Natur. Man kann sich nicht vor allem schützen oder geschützt werden. Vieles ist schon topographisch so vorgegeben.
Hinzu kommt, wo zieht man die Grenze zwischen Wetter und Unwetter?
Letzteres wissen m.E. meist die Versicherungen besser.

lg taxus

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