Grundstücksteil fehlt

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Moderator: Klaus

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Mia
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Grundstücksteil fehlt

Beitrag von Mia » 18.06.2011, 18:16

Hallo an alle,

A bestellt sich eine Grundstücksskizze beim Katasteramt wegen des Wasseranschlusses. Die Skizze kommt und A stellt fest, daß laut dieser Skizze seine Vorderfront 21 m lang ist. Als er nachmisst bemerkt er, daß die Front tatsächlich nur 17 m lang ist. Es fehlen also 4 m, die sehr wahrscheinlich irgendwann von B "eingemeindet" wurden. Weiß jemand, was A da tun kann bzw. welchen Weg er beschreiten müßte um das fehlende Grundstücksteil zurückzubekommen. Es handelt sich um insgesamt 50 qm.

Danke und Gruß

Mia



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Grundstücksteil fehlt

Beitrag von Klaus » 18.06.2011, 20:53

Als erstes sollte man die Grenzen vermessen lassen, je nach Bundesland macht das Katasteramt so was. Denn irgendwelche Lagepläne sind meist sehr ungenau. Danach gibt es "Grenzsteine" die klar beweisen was Sache ist, dann verlangt man die Rückgabe.

Oder man zeigt den Plan mal dem Nachbarn und sucht gemeinsam den Grenzstein.....! Das wäre billiger. Selber kann man man zwar auch suchen, nur könnte der Nachbar das verbieten. Das Katasteramt hat eigene Rechte und findet die Grenze auch ohne zu buddeln.

In BW werden die Kosten der fehlenden Grundsteine auf alle Anwohner umgelegt, also auch nicht betroffene Nachbarn müssen dann zahlen. Das kann Ärger bedeuten. Auch mal prüfen ob es keinen Tausch gab und man irgendwo 50qm zu viel hat.

Mein Nachbar hatte das Pech nach der Vermessung seinen direkten Zugang zu Garten zu verlieren, ich verlor nur einen kleinen Streifen, der mir als Neueigentümer nichts bedeutete. :-)

Klaus
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Re: Grundstücksteil fehlt

Beitrag von jp10686 » 21.06.2011, 17:27

Im Schweizer Zivilgesetzbuch gibt es einen Passus (Art 669):
"Jeder Grundeigentümer ist verpflichtet, auf das Begehren seines Nachbarn zur Feststellung einer ungewissen Grenze mitzuwirken, sei es bei Berichtigung der Grundbuchpläne oder bei Anbringung von Grenzzeichen."
Entsprechendes dürfte sich auch in Deutschen Gesetzen finden.
Grenzsteine muss es neuerdings nicht mehr überall zwingend geben. Man verlässt sich da oft auf Präzisions-GPS.
Wenn etwas fehlt, kann es ja auf irgendeiner Seite fehlen, deshalb heisst "sehr wahrscheinlich irgendwann von B annektiert" eben nicht zwingend, dass B es war.
Obwohl Vermesser satte Gebühren verlangen, sind sie auch nur Menschen und machen Fehler. Deswegen liegen neue Flurpläne mit Grenzverläufen auch zur Einsicht mit Einsprachemöglichkeit auf, und man tut gut daran, sich das genau anzuschauen.

Mia
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Re: Grundstücksteil fehlt

Beitrag von Mia » 22.06.2011, 09:29

Danke für die Antworten.

Daß B die vier Meter hat, läßt sich schon behaupten, da auf der Karte vom Katasteramt der Zaun zwischen A und B schräg zu B verläuft, in Natura jedoch gerade ist.

Gruß Mia

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Re: Grundstücksteil fehlt

Beitrag von Klaus » 22.06.2011, 09:48

Alles uninteressant wenn der Nachbar nicht mitspielt. In einem Prozess muss man das beweisen, daher braucht man eine Vermessung. So oder so.

Frag doch mal das Vermessungs-Kataster-Amt wie das geht.

Klaus
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