Maße im Vermessungsamt vs. Realmaß

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Moderator: Klaus

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goerdi
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Maße im Vermessungsamt vs. Realmaß

Beitrag von goerdi » 19.06.2011, 15:35

Hallo !

A war mal auf dem Vermessungsamt weil A ein paar Maße zur Grenze interessiert haben.
Zufaelligerweise hat A dann mal gefragt wie breit denn seine Garage laut Vermessungsamt/Plan ist und die sagten 3,8 m jetzt ist es nur so wenn A das Ganze nachmesse ist meine Garage "nur" 3,75 m.
Der Type sagte (O-Ton) "Bei Gebaeuden ist das nie so genau gemessen".... was ist denn davon nun zu halten ?


Gruss Goerdi



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Klaus
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Re: Maße im Vermessungsamt vs. Realmaß

Beitrag von Klaus » 19.06.2011, 16:12

Da ist das nicht die Garage aus der Baugenehmigung, also ein Illegaler Bau und muss abgerissen werden. Wenn man die 5 cm an der Grenze frei gelassen hat ist es auch kein Grenzbau mehr.

Ganz klar, und ein dickes Bussgeld gibt es auch.

Aber den Vorbesitzer oder den Bauherren kann man verklagen.

:-)))))

Ich würde da einen Batzen Gips an die Wand knallen, dann wird die Garage größer.

Kein Mensch geht los und misst die Garagen nach, es ist der Gemeinde schlicht weg sch... egal. Kommt irgendwann man raus das falsch gebaut wurde, kann man immer noch dagegen vorgehen. Das passiert dann wenn Wege, Straßen oder Nachbars Haus umgebaut wird und man den Platz braucht.
Wobei die eher was machen wenn man zu groß statt zu klein gebaut hat.

Übrigens misst das "Vermessungsamt" auch keine Gebäude, sondern Grundstücksgrenzen. Deren Pläne sind daher eh falsch..

Klaus
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goerdi
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Re: Maße im Vermessungsamt vs. Realmaß

Beitrag von goerdi » 19.06.2011, 16:29

So wuerde ich das nicht sehen... wenn ein Grundstueck bebaut wird kommt hinterher das Vermessungsamt und misst die Gebaeude ein. (dafuer darf man als Eigentuemer richtig latzen :-( ) Sie werden eingemessen fuer den Lageplan....


Gruss Goerdi

Klaus
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Re: Maße im Vermessungsamt vs. Realmaß

Beitrag von Klaus » 19.06.2011, 16:49

Nö, die meisten Garagen sind nicht einmal genehmigungspflichtig. Das Amt vertritt die Allgemeinheit und der ist es egal wenn kleiner gebaut wird.
Des weiteren ist nicht das "Katasteramt (Vermessungsamt)", sondern das Bauamt zuständig das Pläne eingehalten werden. Das Katasteramt legt Lagepläne der "Grundstücke" und Grenzsteine an. Bauwerke sind da nur Beiwerk.

Spielt doch keine Rolle - gäbe es daraus denn irgend eine Forderung - an wenn auch immer. Denn mehr als einen neuen Plan wird man kaum bekommen.

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