Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

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Moderator: Klaus

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goerdi
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Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von goerdi » 20.06.2011, 14:35

Hallo !

A hat eine Garage an der Grenze zu B. Um die Wand zu Bs Seite hin zu verkleiden muss er wohl oder uebel auf Bs Grund.
Nun ist das Grundstueck B (incl. Haus) vermietet an C. Reicht es wenn A das Betreten entsprechend (14 Tage) B im Voraus anzeigt ?
Was ist wenn A von B die Erlaubnis hat zum entsprechenden Termin die Arbeiten auszufuehren und C A den Zutritt verweigert ?

(sprich das Verhaelnis A vs. C ist nicht gerade das Beste)


Gruss Goerdi



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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 20.06.2011, 15:30

Das sind Rechte der Eigentümer, die müssen dann den Mieter informieren.

"Verkleiden" ist doch das anbringen von Verkleidung auf den Wand. ? Oder.
Das ist bei einer Grenzgarage aufgrund fehlenden Platzes nicht möglich.
sprich das Verhaelnis A vs. C ist nicht gerade das Beste
Warum will man dann da was machen.

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von goerdi » 20.06.2011, 15:34

Hi !
verkleiden => es ist die eigentliche Wand die natuerlich mit der Grenze abschliesst (Verkleiden weil => OSB Platten+Putztraeger oder was anderes )

gruss goerdi

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 20.06.2011, 15:50

Dann geht es nicht um ein Leiterrecht ?
Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen
Zur Erstellung des Bauwerks muss man sich anders helfen. Bleibt aber das die Wand die Grenze ist, auf dieser kann man nichts anbringen.

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von goerdi » 20.06.2011, 16:01

Und welches Recht greift bei Erstellung ?
Rein technisch ist es unmoeglich die Aussenwanns (=> innen ist es ein Holzgeruest) anzubringen (selbst wenn man schweben koennte wuerds ja nicht gehn)
In dem Fall geht es darum die Garage (auf der Grenze) mit einem Satteldach (+ Drempelwand) zu versehen (entspricht bei Fertigstellung den lokalen Bauvorschriften, sprich ist genehmigungsfrei)

Gruss Goerdi

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 20.06.2011, 16:10

Es gibt kein Recht das es erlaubt zum bauen Nachbars Grundstück zu betreten. Da es aber im eigenen Interesse ist eine schöne Wand zu bekommen ist das kein Problem.
Wer aber nicht will schaut eben auf den rohen Ziegel.

Es ist nicht nötig das Nachbar Grundstück zu betreten - man kann auch anders bauen.

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von goerdi » 20.06.2011, 16:17

Naja ich moechte dich mal sehen wie du ohne Auschachtungsarbeiten beim Nachbarn ne Garage in den Berg auf die Grenz baust..... :-) das wuerd ich mir dann patentieren lassen....
zum Thema Ziegel... es sind ja keine Ziegel sonden die Holzverschalung und die muss von aussen draufgeschraubt werden (von innen geht das ja schlecht) Es ist ja nicht so das ich schon ne Wand haette.. die Wand wird aufgeschraubt !!!


Gruss Gerd

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 20.06.2011, 16:30

Naja ich moechte dich mal sehen wie du ohne Auschachtungsarbeiten beim Nachbarn ne Garage in den Berg auf die Grenz baust....
Dann geht es eben nicht. :-(

Selbstverständlich kann jeder Bauunternehmen das ohne Probleme, ohne Nachbars Grundstück zu betreten. Dazu haben die Fertigelemente erfunden. Baut man mit Streichhölzer als Heimwerker wird es eben schwer.

Reicht einem das eigene Grundstück nicht aus, muss man eben das des Nachbar dazu kaufen.

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Rolf » 03.08.2011, 12:39

Der Ansprechpartner ist derjenige welche, wer im Besitz des Grundstückes ist. In diesem Fall ist Nachbar C (der Mieter) im Besitz des Grundstückes, auch wenn Nachbar B der Eigentümer ist.

Es gibt das Hammerschlagsrecht, welches aussagt, daß dem Nachbarn der Zugang für diverse Arbeiten ermöglicht werden muß.
Aber: Befinden sich beide im Streit, so kann in diesem Fall Nachbar C dem Nachbarn A den Zugang zum Grundstücks verwehren.
Die Arbeiten dürfen dann nur von Dritten (zum Beispiel Malerbetrieb) durchgeführt werden, die Kosten muß Nachbar A tragen.
Es sind mehrere Wochen vorher Nachbarn C drei Terminvorschläge zu machen. Was passiert, wenn er diese ablehnt, weiß ich aber auch nicht.

Ein Beispiel zum juristischen Unterschied Besitzer und Eigentümer:

Wenn ich mir ein Fahrrad von jemanden leihe/miete, dann bin ich zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.

Gruß
Rolf

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 03.08.2011, 12:54

Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen.
#
Da der Besitzer kein Grundstück hat, kann er kein Hammerschlagsrecht gewähren :-)
Aber: Befinden sich beide im Streit, so kann in diesem Fall Nachbar C dem Nachbarn A den Zugang zum Grundstücks verwehren.
Die Arbeiten dürfen dann nur von Dritten (zum Beispiel Malerbetrieb) durchgeführt werden, die Kosten muß Nachbar A tragen.
Quatsch, Im Hammer und Leiterschlagrecht steht das nicht drin. Klar ist aber das der "Heimwerker" nicht wochenlang spielen darf, und das Grundstück nur zu diesem Zweck betreten darf.
A wäre doch blöd die Kosten zu tragen.
Es sind mehrere Wochen vorher Nachbarn C drei Terminvorschläge zu machen. Was passiert, wenn er diese ablehnt, weiß ich aber auch nicht.
Der Nachbar kann einen Termin zu Unzeit ablehnen, die Hürden sind aber hoch. Das kann das Ende einer Erntezeit sein, oder das Wochenende nach dem Geburtstag.

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Rolf » 03.08.2011, 13:16

Hallo Klaus,

ich denke, da liegt ein grundlegendes Mißverständnis vor. Gesetzestexte sind eine Sache, aber wie ein Jurist das interpretiert und wie es in der juristischen und letztendlich realen Praxis gelebt wird, ist eine ganz andere Sache. Und das sage ich aus leidvoller Erfahrung.

Den von mir geschilderten Sachverhalt bzgl. Zugang zum Grundstück habe ich ebenfalls von einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Eigentumsrecht).

Ich bin leider aufgrund diverser mir bekannter nachbarlicher Auseinandersetzungen inzwischen nebenberuflich zum Amateurspezialisten für Nachbarschaftsrecht NRW geworden.

Gruß
Rolf

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 03.08.2011, 13:25

Du kannst hier nicht mit irgendwelchen Vergleich kommen, denn mehr wird das kaum sein. An sonst gibt es ein Urteil eines Gerichts das man zitieren kann, am besten in höherer Instanz.
Das ein Richter jeden Mist als Vergleich vorschlägt und Anwälte dem zustimmen, ist genauso normal wie Partei hinterher erklären das die nun das "Gesetz" wäre.
Ich bin leider aufgrund diverser mir bekannter nachbarlicher Auseinandersetzungen inzwischen nebenberuflich zum Amateurspezialisten für Nachbarschaftsrecht NRW geworden.
"bekannt" soll "hat mir einer erzählt" bedeuten ? Bei solchen Erzählungen bleibt viel auf der Strecke.

Daher die Frage nach "Quellen", damit sind aber "Urteile" gemeint, nicht Märchenerzählungen

In der Geschichte oben zahlt A den Handwerker weil er den Zugang verweigert als Schadenersatz. Das ist was anderes als du erzählst.

Klaus
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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Rolf » 04.08.2011, 05:13

Hallo Klaus,

Gib Dir keine Mühe mit Deinen interessanten Antworten, ich bin provokationsresistent. Das, was ich geschildert habe, kenne ich aus eigener Erfahrung. Wenn Du meine Aussagen anzweifelst, gibt es nur noch die Möglichkeit, daß Du Dich selber bei einem Rechtsanwalt erkundest, ob es sich so verhält. Da es sich bei dem geschilderten Sachverhalt um die konkrete Durchsetzung des Hammerschlagsrechtes geht, wirst Du hierzu auch keine Urteile finden.

Tip für jeden, der Rechtsprobleme hat: Im Internet gibt es viele Foren und Hinweise, auch Urteile (die aber meistens nur für den konkreten Einzelfall gelten). Diese können aber nur Hinweise darauf sein, wie die konkrete Rechtslage wirklich ist. Es reicht schlicht und ergreifend nicht aus, sich nur die Gesetzestexte anzusehen und selber zu interpretieren. Bevor jemand auf einen anderen kosgeht, sollte er sich immer erst für seinen konkreten Einzelfall von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen. Insbesondere das Nachbarschaftsrecht ist derartig komplex und sehr einzelfallabhängig, daß man als Laie keine Chance hat, da je nachdem auch unterschiedliche Gesetze greifen (z.B. Nachbarschaftsrecht, aber auch natürlich das BGB) . Mit allen anderem macht man sich gegenüber seiner Gegenpartei nur lächerlich.

Ich möchte hier im Forum keinen Stress machen (den habe ich Aufgrund meiner mit allerhärtesten Bandagen geführten Auseinandersetzung nun wahrlich genug), sondern ich möchte meine Erfahrungen mit anderen teilen.
Was passieren kann, wenn man die Juristerei auf die Spitze treibt (treiben muß, weil sich jemand total querstellt), kann man ja anhand des Beispiels der Durchsetzung des Hammerschlagrechts gegen alle Widerstände deutlich erkennen.


Gruß
Rolf

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 04.08.2011, 07:40

Dann wollen wir aber nicht vergessen zu erklären das ein Rechtsanwalt sich bei Streitwerten unter 1000 Euro und einem nervigen Gezänk der Parteien kaum Mühe gibt.
Auch sollte man sagen das die eine Hälfte der Anwälte oft einen anderen Schwerpunkt hat und ein Teil der anderen Hälfte Pfeifen sind.

Und bei all der Foren und Hilfen im In Internet sollte man alles prüfen was so erzählt wird.

Übrigens ist das Nachbarrecht weder besonders komplex noch "sehr einzelfallabhängig". Das ist einfach die Amtsgerichtsebene und das Problem unmotivierter Schriftsätze und fehlender Reaktion der jeweiligen Gegenseite auf diese. Was soll der Richter machen wenn A eine Forderung stellt auf die B erst gar nicht reagiert sondern nur Zeder und Mordio schreit.
Wenn ich fordere den Eiffelturm blau zu lackieren und der Gegner den Antrag nichts entgegenstellt, bekomme ich selbst dafür ein Urteil.

Das Problem des Verlierers ist immer das es am derartig komplexen und sehr einzelfallabhängigen Rechtssystem liegt. :-))

Klaus
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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Rolf » 05.08.2011, 04:08

Wenn Du schon mal einen richtigen Nachbarschaftskonflikt erlebt hast, dann wirst Du wissen, daß es niemals Gewinner, sondern nur Verlierer gibt. Die einzige Möglichkeit, weiter in Frieden leben zu können, ist dann, umzuziehen (natürlich nicht, ohne seinem Nachbarn vorher auf die eine oder andere legale Art und Weise noch einen mitzugeben, denn sonst gäbe es ja einen Gewinner).

Mein Rechtsanwalt ist übrigens ein sehr erfahrener Anwalt in Sachen Nachbarschaftsrecht und kommt aus einer renommierten Kanzelei.

Rolf

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 05.08.2011, 07:17

Mein Rechtsanwalt ist übrigens ein sehr erfahrener Anwalt in Sachen Nachbarschaftsrecht und kommt aus einer renommierten Kanzelei.
Ich hab mal in ein Arbeitszeugnis rein geschrieben: "Aufräumen und Einkaufen besonders gut".
Wer als Anwalt Nachbarrecht macht und darin Profi ist, der hat einige Karriereebene verpasst. Das ist ein unproduktives und nervendes Thema.
In jeder "renommierten Kanzelei" macht das der dessen Namen am Ende der Liste steht, wenn überhaupt.
Wenn Du schon mal einen richtigen Nachbarschaftskonflikt erlebt hast
Klar, deswegen gibts die Web-Seite. Mich findest du unter "Videos", der mit dem Mülleimer.
daß es niemals Gewinner, sondern nur Verlierer gibt.
Ich habe meinen beendet , mein Nachbar bekommt nach 15 Jahren immer noch den roten Kopf und kann kaum an sich halten. Ich mach einfach nicht mit, ich seh und höre ihn nicht, ich wechsele die Straßenseite und behandle ihn wie Luft.
Man kann solche Streite sehr wohl beenden.

Was nicht geht: Held der Gasse zu werden

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von goerdi » 09.08.2011, 15:30

Klaus hat geschrieben:Es gibt kein Recht das es erlaubt zum bauen Nachbars Grundstück zu betreten. Da es aber im eigenen Interesse ist eine schöne Wand zu bekommen ist das kein Problem.
Wer aber nicht will schaut eben auf den rohen Ziegel.
Es ist nicht nötig das Nachbar Grundstück zu betreten - man kann auch anders bauen.
Klaus
Ich muss hier nochmal einhaken...
wie sieht das aus es wird auf der Grenz das Garagendach gemacht aber dazu muss (aus BG Gruenden) ein Fanggeruest in Nachbars Garten gestellt werden (da gehts 4 m in die tiefe)

gruss gerd

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Re: Leiterrecht => wer ist ansprechpartner ?

Beitrag von Klaus » 09.08.2011, 15:41

Ich hab noch nie ein Fangnetz gesehen, ist aber egal.

Ist es notwendig für Arbeiten am Haus das Nachbargrundstück zu betreten dann kann man das mit dem Hammer und Leiterschlagrecht auch machen. Rechtzeitig einfordern, oder
wenn nötig auf dem Rechtsweg erzwingen. Notfall wird der Richter mit einem Gutachter klären ob man ein Netz braucht.

Gibt es andere Lösungen - egal was die dann kosten würden - dann nicht.

Klaus
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