Gezielte Geruchsbelästigung durch Nachbarn

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Moderator: Klaus

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Sonnenblume13
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Gezielte Geruchsbelästigung durch Nachbarn

Beitrag von Sonnenblume13 » 15.07.2011, 16:44

Aloha Zusammen,
erst mal einen Überblick über die Situation: Die Grundstücke der Nachbarn A und B grenzen im Garten aneinander. Wobei „Garten“ auf Seiten des Nachbarn A stark übertrieben ist. Dieser bewohnt einen erdgeschossigen Anbau, letztes Zimmer ist ein Schlafzimmer, daran schließen sich gute 4 Meter Terrasse an. Direkt dahinter, durch ein Mauerchen getrennt, der Garten des Nachbarn B.

Stress gab es bereits vor 2 Jahren. Nachbar B hatte einen „Komposthaufen“ direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze platziert. Hierbei handelte es sich um ein von einem Holzverschlag umzingeltes Plätzchen, auf dem alles, was nicht in die graue Restmüll- oder Plastiktonne gehört, abgelagert wurde. Küchen- und Gartenabfälle und regelmäßig das abgemähte Gras aus dem nicht gerade kleinen nachbarschaftlichen Garten des B.
Ein paar Monate lang hielt Nachbar A erst mal um des lieben Friedens willen still. Es kam der Sommer und damit ein ganz übler Geruch, von den Fliegen ganz zu schweigen. Erste noch durchaus freundliche Bitten, ob Nachbar B nicht vielleicht den Haufen ganz beseitigen oder wenigstens an anderer Stelle – denn an Platz mangelt es dem Nachbarn B nicht - unterbringen könnte wurden verhalten aber bestimmt abgelehnt, der Ton und die Wortwahl zunehmend hässlicher.

Schlussendlich hatte Nachbar B zumindest teilweise ein Einsehen und hat das Häufchen Elend zwar nicht entsorgt, aber ein gutes Stück versetzt. Hübsch anzusehen ist es an neuer Stelle wahrlich nicht, Geruch und Fliegen waren aber gebannt und Nachbar A gab sich zufrieden. Dass die Kommunikation zwischen den beiden Parteien mittlerweile auf Null geschrumpft ist, stört Nachbar A ebenfalls nicht nennenswert. Genauso wenig die in letzter Zeit wieder in größerer Anzahl auftretenden Provokation der non-verbalen Art des Nachbarn B.

Der wirklich große Tag des Nachbarn B kam dann vor 2 Wochen. Da zog er seinen Anhänger manuell und quer übers eigene Grundstück, direkt vor die Terrasse des Nachbarn A. Diesem schwante nichts gutes, als Nachbar B mit diabolischem Grinsen den ja auch nicht ganz leisen Benzinrasenmäher Bahn um Bahn übers satte Grün zog. Der Auffangbehälter wurde Mal um Mal im bereitgestellten Anhänger entleert, und da steht das Ganze heute noch.

Nachbar A war fassungslos ob des offensichtlich nicht mehr vorhandenen Niveaus auf dem sich Nachbar B inzwischen zu bewegen scheint, hielt aber trotz allem an der „Keine Reaktion ist die beste Reaktion“ Verhaltensweise fest. Immerhin hatte Nachbar B jetzt sicherlich 700 schlaflose Nächte mit der Suche nach einer möglichst effektiven Provokation verbracht. Sollte er seinen grandiosen Sieg ruhig ein paar Tage auskosten.

Derweil schreiben wir den 14. Tag der durchaus effektiven Provokation, und Nachbar A ärgert sich über sich selbst, weil er sich nun mal ärgert. Nachbar A ärgert sich ebenfalls über das Wetter, weil Feuchtigkeit und Wärme die neuerliche Geruchsbelästigung unterstützen. Nachbar A fürchtet außerdem, dass es nicht mehr lange dauern kann bis der Kompostplatz-Odeur sich in der Wohnung breit macht, auf der Terrasse mag Nachbar A sich nämlich schon gar nicht mehr länger als nötig aufhalten.

Nachbar A hat bereits mit dem Gedanken gespielt in einer Nacht und Nebel Aktion den müffelnden Anhänger abzuräumen und den Inhalt selbst zum örtlichen Grünabfallsammelplatz zu befördern. Das Vorhaben kommt aber nicht so recht im Betracht, weil ja schon die Physik uns lehrt, dass jede Aktion eine Reaktion hervorruft, und Nachbar A möchte gar nicht herausfinden wie die denn nun aussehen könnte.

Bliebe als Alternative aufgesetzt Freundlichkeit und erneutes höfliches Bitten um Beseitigung. Nur für den Fall dass das Ganze nicht fruchtet, welche Möglichkeiten hätte Nachbar A denn? Es gibt ja beispielsweise eine Pflanzenabfallverordnung, die besagt, dass „erhebliche Geruchsbelästigungen“ nicht hingenommen werden müssen. Nachbar A würde sich über Argumentationshilfen freuen.

Beste Grüße,
Sonnenblume



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Klaus
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Re: Gezielte Geruchsbelästigung durch Nachbarn

Beitrag von Klaus » 15.07.2011, 17:24

Der Fehler ist eine "Argumentationshilfe" zu suchen, was soll das Bringen wenn sich zwei Streiten.

Ich würde mich mit zwei Zeugen in den Garten setzen und dann kotzen wegen der erhebliche Geruchsbelästigungen. Das wäre dann Körperverletzung und würde evtl. auch einen Staatsanwalt bewegen was zu tun. Jedoch könnte der Staatsanwalt auch nen Lachkrampf bekommen wenn jemand Grasschnitt als erhebliche Geruchsbelästigungen bezeichnet. Nur weil der Nachbar aus welchen Grund auch immer den Hänger nicht weg bekommt. Und dann ganze dann auf den Privatklageweg verweist.

Bei einem Klage Verfahren besteht das Problem das mit Eröffnung der Hänger wohl plötzlich verschwindet und man auf den Kosten sitzen bleibt, da man dann keinen Gutachter mehr bestellen kann der das beweist.

Bei einem Nachbarschaftsstreit gibt es zwei Strategien, man klagt wie blöd oder man ignoriert alles.

Die zweite Variante ist zu empfehlen.

Will man die erste wählen sollte man wegen jeder "EINDEUTIG GEWINN-BAREN" Kleinigkeit "EINZELN" Klagen und dabei nur dieses eine eindeutige Thema ansprechen und erklären sonst kein Problem mit dem Nachbar zu haben. Wenn man genug Verfahren gewonnen hat wird der Gegener beim ersten Schreiben irgendwann kuschen

Klaus

P.S. Man stelle sich vor der Nachbar wollte den Grünschnitt gleich wegbringen, hatte dann nen Kreislaufkollaps, fuhr sein Auto gegen den Baum, verlor dabei seine Frau und ist nun nicht in der Lage das durchführen. Man sollte also erst man prüfen ob das tatsächlich aus Bosheit macht.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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