Baum- und Sträucherschnitt am Grundstückrand

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Moderator: Klaus

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FrauLucille
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Baum- und Sträucherschnitt am Grundstückrand

Beitrag von FrauLucille » 19.07.2011, 10:48

Hallo, "Mitstreiter",
der Nachbar B der Eltern von A hat vor einigen Jahren verschiedene Sträucher und Bäume direkt auf den Grundstücksrand gesetzt: Spalierobst, Holunder, Eberesche, einen Eichenbaum, Efeu... Er hat die Bepflanzung von einem Gartenbauer machen lassen, als Mutter A im Krankenhaus lag. Da A zu dieser Zeit nicht dort wohnte, hat niemand Anstoß daran genommen.
Nun ist A ich vor einem Jahr wieder in sein Elternhaus gezogen. Eigentlich stehe A auf dem Standpunkt, daß es "Natur" ist, aber allmählich nervt A , daß alles sofort zu uns herüberwächst. Vor allem die Eberesche ragt mittlerweile fast 2 Meter über unser Garagendach hinweg. Die Beeren fallen auf das Garagendach, gelangen somit in unsere Regentonnen und verunreinigen das Regenwasser. A Gewächshausdach wird bereits grün und eine Scheibe ist kaputt, weil scheinbar ein Ast oder Ähnliches daraufgefallen ist.
Scheinbar wollte Nachbar B seinen Garten optisch größer machen, indem er die Bepflanzung direkt auf die Grenze setzte.
Als A den Nachbar darum bat, daß er die Bewachsung zurückschneiden möchte, antwortete er, daß mein Vater ihm seinerzeit erlaubt hätte, seine Bäume direkt auf die Grundstückgrenze zu setzen, weil wir unser Gewächshaus -am Ende vom Garten- auch direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt hätten.
Hat das Eine wirklich mit dem Anderen etwas zu tun?

Ich bin gespannt auf Eure Antwort.

Einen schönen, sonnigen Tag wünscht Euch FrauLucille



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Klaus
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Re: Baum- und Sträucherschnitt am Grundstückrand

Beitrag von Klaus » 19.07.2011, 13:01

Unsere Regeln mal lesen.

Der Anspruch auf Einhaltung des Abstands verjährt nach ca. 5 Jahren, bestand eine Erlaubnis dann hat man keinen Anspruch auf Entfernung von "Bäumen".
Bei Sträuchern ist der Anspruch auf Rückschnitt der "letzten" 5 Jahre weiter vorhanden.

Selbstverständlich haftet der Inhaber für Schäden durch die Pflanzungen, so was zahlt die Haftpflicht

Ich schneide die Sträucher und Bäume meiner Nachbarn gnadenlos zurück, jedoch nur wenn die nicht da sind. Denn Sie müssten mir beweisen das ich es war, auch wenn das offensichtlich ist. Es sind auch schon Pflanzen eingegangen weil unbekannte Kloreiniger an die Wurzeln geschüttet haben. Übrigens entsorge ich den Schnitt auch gleich.

Klaus
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FrauLucille
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Re: Baum- und Sträucherschnitt am Grundstückrand

Beitrag von FrauLucille » 20.07.2011, 10:52

Hallo, Klaus,
danke für die Tips!
Solche und ähnliche Ideen hatte ich auch schon... wer weiß, wer durch die Gärten schleicht... :wink:

Schönen Tag... von FrauLucille :lol:

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