Haftung bei Fehleinsatz der Feuerwehr?

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Moderator: Klaus

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carolinaA
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Haftung bei Fehleinsatz der Feuerwehr?

Beitrag von carolinaA » 24.07.2011, 22:07

Hallo,

wenn bei Mieterin A brandgeruch aus der Wohung zu riechen ist und Mieterin B die Feuerwehr ruft. Sich aber nach besichtigung der Wohnung durch die Feuerwehr herrausstellt das dort keine Brandquelle ist. Muss A dann für den Schaden der durch den Fehleinsatz an der Tür von B entstanden ist aufkommen?



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Haftung bei Fehleinsatz der Feuerwehr?

Beitrag von Klaus » 24.07.2011, 22:29

Es wird wohl darauf ankommen was man der Feuerweh gemeldet hat.

Es stellt sich die Frage wie man Feuer riechen kann wenn dort keines ist. Besteht kein andere Grund wird das nichts kosten,
sonst würde niemand mehr die Feuerwehr rufen. Anders sähe da bei einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit und 2,0 Promille aus.

Sinnvoller ist es die Polizei zu rufen und der den Verdacht melden, die wird dann von sich aus die Feuerwehr rufen.
Oder nachsehen ob es nun raucht oder nicht.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

FanDenis
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Re: Haftung bei Fehleinsatz der Feuerwehr?

Beitrag von FanDenis » 25.07.2011, 20:37

Hey B hat Vollkommen richtig gehandelt. Es hätte ja auch sein können das seit einigen Stunden ein Schwelbrand in der Wohnung ist und A bewusstlos auf dem Boden liegt. Außerdem hat die Feuerwehr sich dazu entschieden in die Wohnung zu gehen, vielleicht hilft B der Artikel da ja auch etwas weiter.

http://www.mietkaution.org/ratgeber/rec ... rin%C2%A0/

Wenn B jedoch aus langer weil einfach so die Feuerwehr ruft und das ist ihr nachzuweisen könnte sie Probleme bekommen.

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