Hecke auf gemeisame Grenze

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
Bakzenta
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2011, 16:21

Hecke auf gemeisame Grenze

Beitrag von Bakzenta » 11.08.2011, 18:34

Hallo

A ist Mieter eines Hauses und des dazu gehörenden Gartens.
Die gemeinsame Hecke steht auf der Grenze.
Nach A Informationen ist die gesetzliche Höhe einer Hecke in NRW 1,20 m, wenn man sich mit dem Nachbarn nicht einig wird über eine andere Höhe.
Die Hecke ist jetzt ca. 3m hoch, bisher war alles friedlich, weil jeder seine eigene Seite geschnitten hat.
Jetzt nach ca. 20 Jahren möchte A auf diese gesetzliche Höhe von 1,20m zurück, weil A mit meinen 63 Jahren nicht mehr auf eine Leiter klettern will um die Hecke zu schneiden.
Der Nachbar möchte aber diese Höhe von ca. 3m beibehalten.
A hat dem Nachbarn angeboten, wenn er auch meine Seite schneidet, also wenn er beide Seiten schneidet kann die Hecke so bleiben.
Dieses Angebot hat er abgelehnt.
Es sind bisher keine mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden.
Meine Frage:
a) Wer bestimmt hier der Eigentümer oder A als Mieter ?
A ist der Meinung, weil A als Mieter bisher die Arbeit hatte und die Hecke geschnitten hatte, kann A auch entscheiden wie hoch ich die Hecke in Zukunft haben will, nämlich die gesetzliche Höhe von 1,20m.
Der Nachbar ist der Meinung, daß ich als Mieter nicht der Ansprechpartner bin, sondern nur der Eigentümer.
Was ist nun Richtig ???

mfg
Bakzenta



Artikel lesen
Den Nachbarn beim Sex belauschen?

Gehackte_kamera

Studie offenbart Mängel

 

Die Rapid7-Studie ist der neueste beunruhigender Sicherheitstests im Zusammenhang mit dem "Internet der Dinge". Meist klappt es nicht mit der Kombination im eigenen Netz. Wenn also das Babyphon das Handy anrufen soll und V.....

mehr Infos



Rolf
Beiträge: 10
Registriert: 03.08.2011, 06:07

Re: Hecke auf gemeisame Grenze

Beitrag von Rolf » 12.08.2011, 07:41

Hallo Bakzenta,

die gesetzliche Höhe beträgt nicht 1,20 Meter, sondern 2 Meter (maximal erlaubte Heckenhöhe bei Nichteinhaltung des Grenzabstandes nach Verjährung).

Hier gibt es aber einige Probleme. Wenn die Hecke auf der Grenze steht, dann gehört sie beiden Eigentümern. Eine eigenmächtige Kürzung ist daher problematisch (ggf. Sachbeschädigung). Versuche weiterhin, eine Lösung mit Deinem Nachbarn zu finden. Ansonsten empfehle ich Dir die Beratung durch einen Rechtsanwalt (am Besten zusammen mit Deinem Nachbarn, um doch noch zu einer Lösung zu kommen).

Gruß
Rolf

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Hecke auf gemeisame Grenze

Beitrag von Klaus » 12.08.2011, 08:07

Beide Parteien haben sich auf die Hecke und auch auf die Höhe geeinigt. Daher ist da nichts zu holen. Die Hecke bleibt wie Sie ist und beide müssen Sie wie gehabt unterhalten.

Das kann man selber machen. Mit einer Heckenschere mit langem Stiel oder einem Gärtner braucht man auf keine Leiter.

Da ist weder als Mieter noch als Eigentümer was zu machen. Das Nachbarrecht verjährt sowieso nach 5 Jahren, käme auch hier nicht zum tragen das es ja eine gemeinsame Hecke ist.

Klaus

P.S. Regeln lesen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste