Einfahrt im Halteverbot

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Moderator: Klaus

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goerdi
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Einfahrt im Halteverbot

Beitrag von goerdi » 13.08.2011, 23:06

hallo !

mal ein paar andere mit reinbringen (sind diesmal andere personen)

X hat sein Grundstueck neben Y und auch zwei von der Strasse zugaengliche Stellplaetze (direkt nebeneinadner) von Y ist 5 meter daneben sein Eingang zum Haus (nicht im haus sondern rein ins Grundstueck) in der strasse ist komplett eingeschraenktes halteverbot (Y hat 3 Stellplaetze 8 meter die strasse runter von seinem Eingang aus gesehen)
Jetzt ist es so das Y desoefteren mit seinem ganzen Furhpark auf der strasse parkt , allerdings blockiert er dadurch einen Stellplatz von X. Sthet X auf dem Stellplatz (der welcher zugaparkt ist auf dem steht üblicherweise das KFZ => der länge wegen) also muss X wenn er raus will x-mal rangieren um raus zu kommen bzw. wenn er hach hause kommt auf den kürzeren Stellplatz stehen und dann ist der zweite fuer etwaige besucher nicht nutzbar die muessen dann weiter weg parken statt auf dem stellplatz.
Was kann X dagegen machen?

gruss goerdi



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Einfahrt im Halteverbot

Beitrag von Klaus » 14.08.2011, 09:12

Das man zum einparken in eine Einfahrt rangieren muss ist Pech, da gegen kann man nichts machen. Evtl. kann man die Gemeinde dazu bewegen Markierungen anzubringen, die würden dann gelten. Die POlizei macht erst was wenn man nicht - GAR NICHT - mehr RAUS kann.

Die Fahrzeuge die im eingeschränkten Halteverbot "parken" schreibt man auf einen Brief mit Uhrzeiten, Fahrzeugtyp, Nummernschild an das Ordnungsamt. Dann bekommen alle einen Strafzettel. Man muss das nur oft genug wiederholen.
Witzig ist das das Ordnungsamt nicht kontrolliert ob es den "Anzeiger-Zeugen" tatsächlich gibt oder ob seine Adresse gibt. Man könnte also auch einen erfundenen Namen hinschreiben.

Klaus
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goerdi
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Re: Einfahrt im Halteverbot

Beitrag von goerdi » 14.08.2011, 10:27

Nennen wir Die Stellplaetze mal 1 und 2.
parkt jetzt Y Stellplatz 1 "zu" und X parkt dann auf stellplatz 2 wo soll X dann mit dem zweiten auto parken ?
Ich kenne zufaelig den Bebauungsplan (weil gleiche Stadt) und da wird aufgrund der parkproblematik gefordert (bzw. man kriegt erst keine baugenehmigung) wenn man nicht 2 unabhaengig befahrbare KFZ Stellplaetze pro Wohneinheit nachweist. (Die Betonung liegt auf Unabhaengig !)
Was nutzt das einem wenn immer eine zugeparkt ist ?

Gruss Gerd

Klaus
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Re: Einfahrt im Halteverbot

Beitrag von Klaus » 14.08.2011, 10:42

Versteh ich jetzt nicht.

- Auf "MEINEM GRUNDSTÜCK" darf nur ich - Gegenwehr ist die Unterlassungsklage
- Vor meiner Einfahrt darf keiner - Gegenwehr wenn keine Behinderung: Anzeige beim Ordnungsamt
- Meine "Ausfahrt" ist behindert - Gegenwehr Polizei, dann Taxi oder Abschleppen, je nachdem was billiger

Fahrzeuge Parken im Halteverbot - Anzeige beim Ordnungsamt.

Ums klar zu sagen: Kein offizieller Vertreter von wem auch immer spielt den Hausmeister und regelt das für euch. Lediglich das Ordnungsamt verfolgt Ordnungswidrigen wenn Sie angezeigt werden - weil es einfacher ist als nichts zu tun - mit Strafzetteln. Dabei ist der Anzeiger als "Zeuge" auf dem Ticket genannt.

Klaus
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