Heckenhöhe
Moderator: Klaus
Heckenhöhe
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn sich jemand zu meiner Frage äussern würde. Die verschiedenen § zum Nachbarschaftsrecht habe ich bereits gelesen, aber keine konkrete Antwort daraus für mein Problem ziehen können.
Ich versuche mal zu erklären worum es geht:
A hat zu Beginn des Jahres ein Haus mit einem relativ großen Garten gekauf. Das Grundstück wird jeweils zum rechten und linken Nachbarn mit einer Hecke begrenzt. Die Hecken sind unterschiedlich hoch. Zur einen Seite ca. 2,80 m und zur anderen Seite ca. 3,80 m. Das ist völlig ok so. Garten von A grenzt an eine Privatstraße. Die drei Häuser an dieser Privatstraße haben ein Wegerecht. Dadurch grenzt das Grundstück dieser Häuser nicht direkt an Grundstück von A. So und jetzt komme ich langsam zu dem Problem. Die Begrenzung von Garten A zu dieser Privatstraße ist ein ca. 1,20 hoher Maschendrahtzaun. Dahinter (also in Richtung Garten) standen Tannen von ca. 20 Metern. Alle Haus- und Wohnungseigentümer dieser Privatstraße waren erfreut, dass diese Tannen endlich wegkamen. Jetzt möchte A eine Hecke anlegen, die aus Wildgehölzen und Eiben bestehen soll und ist davon ausgegangen, dass die Höhe dieser neuen Hecke, den anderen an A Grundstück angrenzenden Hecken angepasst werden kann. Dem ist aber nicht so. Nachdem die Tannen weg waren, traten die Nachbarn B auf einmal mit ganz neuen Regeln an A heran. 2 m Höhe und keinen cm mehr. B drohten sofort mit Rechtsanwalt und Schiedsmann und A wüsste jetzt gerne, wo seine Rechte liegen. Terrasse von A liegt etwas höher, so dass man, wenn die 2 m eingehalten werden müssen, nicht geschützt sitzen kann. Deshalb würde A gerne höher als 2 m pflanzen.
Im Nachbarschaftsrecht ist nun die Rede davon, dass Hecken die 1 m Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück haben auch höher als 2 m sein können. Wie hoch steht da aber nicht. Bedeutet, dass A einfach mit seiner Pflanzung nach "innen" gehen muss und dann kann A höher pflanzen? Kann mir hier jemand etwas genaueres mitteilen?
Dann wüsste ich gerne, ob zwischen Sträuchern die nicht geschnitten werden wie eine Hecke, sondern "wild" wachsen andere Kriterien gelten. Das habe ich nicht verstanden.
Haben die Nachbarn überhaupt ein Recht das von uns zu fordern, weil ja nicht direkt ihr Grundstück an unserem endet, sondern die Privatstraße?
Hätte A gewußt welcher Rattenschwanz nach die Fällung auf ihn zukommt, hätte A die Tannen einfach gekürzt und fertig. Nun sind sie weg und A sitzt ziemlich ungeschützt, so dass etwas passieren muss. A möchte jetzt aber nicht munter drauf lospflanzen und sich dann nachher ärgern, weil A vielleicht nicht noch ein paar cm mehr vom Zaun abgerückt ist. Probleme die der Mensch nicht braucht.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und wohne in NRW.
Viele Grüße Maböbo
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn sich jemand zu meiner Frage äussern würde. Die verschiedenen § zum Nachbarschaftsrecht habe ich bereits gelesen, aber keine konkrete Antwort daraus für mein Problem ziehen können.
Ich versuche mal zu erklären worum es geht:
A hat zu Beginn des Jahres ein Haus mit einem relativ großen Garten gekauf. Das Grundstück wird jeweils zum rechten und linken Nachbarn mit einer Hecke begrenzt. Die Hecken sind unterschiedlich hoch. Zur einen Seite ca. 2,80 m und zur anderen Seite ca. 3,80 m. Das ist völlig ok so. Garten von A grenzt an eine Privatstraße. Die drei Häuser an dieser Privatstraße haben ein Wegerecht. Dadurch grenzt das Grundstück dieser Häuser nicht direkt an Grundstück von A. So und jetzt komme ich langsam zu dem Problem. Die Begrenzung von Garten A zu dieser Privatstraße ist ein ca. 1,20 hoher Maschendrahtzaun. Dahinter (also in Richtung Garten) standen Tannen von ca. 20 Metern. Alle Haus- und Wohnungseigentümer dieser Privatstraße waren erfreut, dass diese Tannen endlich wegkamen. Jetzt möchte A eine Hecke anlegen, die aus Wildgehölzen und Eiben bestehen soll und ist davon ausgegangen, dass die Höhe dieser neuen Hecke, den anderen an A Grundstück angrenzenden Hecken angepasst werden kann. Dem ist aber nicht so. Nachdem die Tannen weg waren, traten die Nachbarn B auf einmal mit ganz neuen Regeln an A heran. 2 m Höhe und keinen cm mehr. B drohten sofort mit Rechtsanwalt und Schiedsmann und A wüsste jetzt gerne, wo seine Rechte liegen. Terrasse von A liegt etwas höher, so dass man, wenn die 2 m eingehalten werden müssen, nicht geschützt sitzen kann. Deshalb würde A gerne höher als 2 m pflanzen.
Im Nachbarschaftsrecht ist nun die Rede davon, dass Hecken die 1 m Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück haben auch höher als 2 m sein können. Wie hoch steht da aber nicht. Bedeutet, dass A einfach mit seiner Pflanzung nach "innen" gehen muss und dann kann A höher pflanzen? Kann mir hier jemand etwas genaueres mitteilen?
Dann wüsste ich gerne, ob zwischen Sträuchern die nicht geschnitten werden wie eine Hecke, sondern "wild" wachsen andere Kriterien gelten. Das habe ich nicht verstanden.
Haben die Nachbarn überhaupt ein Recht das von uns zu fordern, weil ja nicht direkt ihr Grundstück an unserem endet, sondern die Privatstraße?
Hätte A gewußt welcher Rattenschwanz nach die Fällung auf ihn zukommt, hätte A die Tannen einfach gekürzt und fertig. Nun sind sie weg und A sitzt ziemlich ungeschützt, so dass etwas passieren muss. A möchte jetzt aber nicht munter drauf lospflanzen und sich dann nachher ärgern, weil A vielleicht nicht noch ein paar cm mehr vom Zaun abgerückt ist. Probleme die der Mensch nicht braucht.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und wohne in NRW.
Viele Grüße Maböbo
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Re: Heckenhöhe
Hoeher als 2 m bedeutet hoeher als 2 m... ob jetzt 3,5,10 oder 20 m ist egal...Maboebo hat geschrieben:von, dass Hecken die 1 m Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück haben auch höher als 2 m sein können. Wie hoch steht da aber nicht. Bedeutet, dass A einfach mit seiner Pflanzung nach "innen" gehen muss und dann kann A höher pflanzen? Kann mir hier jemand etwas genaueres mitteilen?
wobei die Stammmitte oder der mittlerer Austrieb als "Maß" zaehlt... nicht die Veraestellungen.
Meine Kirschlorbeeren stehen 2 meter weg (zumindest der mittlere austrieb) und sind mittlerweile 4 meter hoch, aber trotzdem direkt an der grenze
gruss gerd
Re: Heckenhöhe
Je nach Pflanzen muss man Abstände einhalten, steht im jeweiligen Nachbarrecht.
Ebenso darf man nicht höher als X Meter wachsen lassen.
Sind 50 cm Abstand und max 2 Meter erlaubt, kann man bei 100cm Abstand bereits +50 höher wachsen lassen. Übrigens kann man es sich aussuchen täglich einen Zentimeter nachzuscheiden oder einmal kräftig.
Am einfachsten stellt man ein "Möbel" Sichtschutz hin. Wer ein Präsentierteller baut muss sich nicht wundern das er beobachtet wird. Am einfachsten waren bis die Nachbar sich stören und dann selber Hecken pflanzen.
Klaus
Ebenso darf man nicht höher als X Meter wachsen lassen.
Sind 50 cm Abstand und max 2 Meter erlaubt, kann man bei 100cm Abstand bereits +50 höher wachsen lassen. Übrigens kann man es sich aussuchen täglich einen Zentimeter nachzuscheiden oder einmal kräftig.
Am einfachsten stellt man ein "Möbel" Sichtschutz hin. Wer ein Präsentierteller baut muss sich nicht wundern das er beobachtet wird. Am einfachsten waren bis die Nachbar sich stören und dann selber Hecken pflanzen.
Nein, alles was eine Hecke ist ist eine Hecke (3 Pflanzen nebeneinander) , und "wild" gibt es in der Stadt nicht. Sonst würde an jedem chinesischem Bambus ein Schild hängen, auf dem "Wild" stehtDann wüsste ich gerne, ob zwischen Sträuchern die nicht geschnitten werden wie eine Hecke, sondern "wild" wachsen andere Kriterien gelten
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Heckenhöhe
Besser wäre gewesen, vor dem Entfernen der Bäume mit den Nachbarn zu verhandeln: "Die Tannen kommen weg, wenn ich nachher eine 2.80 hohe Hecke dorthin pflanzen darf, sonst nicht", und sich das rechtssicher bestätigen lassen, damit die nicht plötzlich vergesslich werden.
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