Belästingung durch Lüftungsanlage

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Moderator: Klaus

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danii
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Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von danii » 11.09.2011, 11:52

Hallo liebe Forengemeinde. Ich hätte da mal folgenden Fall und hoffe auf Hinweise dazu :D Schon mal vielen Dank im Voraus. Leider konnte ich keine rechtlichen Hinweise finden in den netterweise bereitgestellten Infos und Urteilen.

Es handelt sich um zwei Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet. Haus A und Haus B sind durch gesetzliche Bestimmungen ganz normal jeweils 3 meter von andeinder entfernt. Folgendes Problem: Haus A hat eine Wärmeumluftpumpe ( Lüftungsanlage) im Haus installiert. Die Entlüfungsrohre kommen schräg aus dem Dach und blasen ständig kalte Luft auf die Terasse zu Haus B und auf die Hausseite. Eine Nutzung der Terasse ist wegen der Zugluft äußerst unangenhm. Es ist dadruch auch unglaublich zugig bei Haus B auf der gesamten Terasse und im Garten. Kinder von Hauseigentümer B können dort nur beeiträchtigt spielen. Zudem läuft die Anlage 24h am Stück. Ebenso gibt es durch den auf Haus B entfallenden Luftstrom heftige Rauschgeräusche die selbst im Haus B bei Dreifachverglasung gehört werden können. Nachbar B hat Nachbar A bereits darauf nett hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Nachbar A hält das alles aber so für richtig und will nichts unternehmen.

Wie seht ihr die Lage im obigen Fall? was kann nachbar B machen , wenn Nachbar A völlig desinteressiert ist, da die Luft ja aus seinem Garten rausgepumpt wird und ihn nicht belästigt? Gibt es da rechtliche Grundlagen oder muss Hausbesitzer B das nun für den Rest des Lebens ertragen?

Vielen Dank :)



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Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von Klaus » 11.09.2011, 12:12

Ernsthaft - die haben soviel kalte Luft das die im Freien vom Dach auf die Terrasse windet. Haben die einen Eisschrank im Keller der offen steht.

Durch ein Rauchmittel das man an den Abfluss hält erkennt man die Luftströmung, mit einem Thermometer die Temperaturen an Nachbarhaus. Wobei kalte Luft nach unter fliesst, also zwischen die 2x3 Meter auseinandersetzenden Häuser......und eine Luftmenge die den ganzen Garten einfrieren lässt.........ob das Sinn so einer Anlage ist ich würde mal nen Techniker fragen oder etwas surfen.....

Den Lärm meldet man dem Umweltamt, die das messen. Machen die das nicht und helfen nicht. Dann würde ich wegen des Lärms klagen. Vorher die Beweise mit einem Gutachter sichern lassen. Übrigens können das keine "Rauschgeräusche" sein, die man nicht durch ein Dreifachverglasung hört, das muss eher eine "Kreissägen-ählich-Geräusche" sein. Denn alles drunter sollte so ein Fenster abhalten. Und Todesstille im Garten wird man kaum verlangen können.

Kann das alles etwas übertrieben sein, denn das bringt spätestens bei Gericht eher Nachteile.

Der entsprechende § ist der 1004 aus dem BGB mit dem man solche Belästigungen weg klagen kann - nachdem man das bewiesen hat

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von danii » 11.09.2011, 12:22

Klaus hat geschrieben:Ernsthaft - die haben soviel kalte Luft das die im Freien vom Dach auf die Terrasse windet. Haben die einen Eisschrank im Keller der offen steht.
vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt. haus a hat eine lüftungsanlage. die rohre, aus denen die kalte luft ausgeleitet wird, leiten die luft im in einem strahl auf die terasse von haus b. man muss sich das so vorstellen, als wenn man die klimaanlage im auto voll aufdreht und das gebläse direkt auf sich einstellt. die luft wird ja durch eine art kompressor mit sehr viel druck nach außen geblasen.
Durch ein Rauchmittel das man an den Abfluss hält erkennt man die Luftströmung, mit einem Thermometer die Temperaturen an Nachbarhaus. Wobei kalte Luft nach unter fliesst, also zwischen die 2x3 Meter auseinandersetzenden Häuser......und eine Luftmenge die den ganzen Garten einfrieren lässt.........ich würde mal nen Techniker fragen oder etwas surfen.....
durch den winkel der rohrausleitung ist es aber so, dass die luft direkt auf die terasse geblasen wird und in den auf der seite anliegenden garten. eben leider nicht direkt vom haus A nach unten, sondern schräg.

Den Lärm meldet man dem Umweltamt, die das messen. Machen die das nicht und helfen nicht. Dann würde ich wegen des Lärms klagen. Vorher die Beweise mit einem Gutachter sichern lassen. Übrigens können das keine "Rauschgeräusche" sein, die man nicht durch ein Dreifachverglasung hört, das muss eher eine "Kreissägen-ählich-Geräusche" sein. Denn alles drunter sollte so ein Fenster abhalten. Und Todesstille im Garten wird man kaum verlangen können.

Kann das alles etwas übertrieben sein, denn das bringt spätestens bei Gericht eher Nachteile.

Der entsprechende § ist der 1004 aus dem BGB mit dem man solche Belästigungen weg klagen kann - nachdem man das bewiesen hat

Klaus
vielen Dank für die antwort. vielleicht mag der Fall etwas übertrieben klingen auf den ersten Blick. Es geht in dem FAll dem Hauseigentrümer B auch weniger um die Lärmeinwirkung, sondern um das "nichtnutzenkönnen" der Terasse und des anliegenden Gartens. Hauseigentrümer A hat ja auch die Rohre extra auf die Seite von Hauseigentrümer B gebaut, weil er nach eigenen Angaben "keien Zug dadurch auf seiner Terasse haben möchte".
Hauseigentümer B möchte an sich nicht klagen und sucht ja nach einem friedlichen Weg, damit das Problem für beide Seiten zufriedenstellend gelöst werden kann.

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von Klaus » 11.09.2011, 12:31

Wenn der Nachbar nicht "will" gibt es keine friedliche Lösung, und in Deutschland bleibt nur der Rechtsweg.

Man könnte eine Blende in den eigenen Garten stellen......... aber bei dem Druck fällt die ja um oder friert ein.

So eine Anlage erzeugt weder genug Kälte noch genug Druck um ein anderes 3 Meter entferntes Grundstück zu beeinträchtigen. Das ist doch "Quatsch". Das ist ein "Wärmetauscher" der der auszublasenden luft die Wärme entzieht. Daher müsste vor allem im Sommer eher warme Luft rauskommen. Daher würde eine Klagen kaum was bringen.

Aber ich kann nur das beurteile was ich so kenne , falls alles stimmt hat man Ansprüche aus §1004 BGB auf Entfernung.

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von danii » 11.09.2011, 12:40

nein frieren würde die blende wohl eher nicht, umkippen schon eher. hausbesitzer b hätte mit sicherheit so einen beitrag auch belächelt bis vor kurzem. leider erzeugt die anlage von haus a wirklich genug druck und luftstrom um das grundstück von haus b zu beeiträchtigen. unvorstellbar, aber wirklich wahr.
zur anlge: die anlage ist eine komplette umwalzanlage. von der logik hätte hauseigentümer b auch eher gedacht dass im sommer warme luft entzogen wird. dem ist aber nicht so. liegt wahrscheinlich daran, dass im haus die heizung läuft um den wohl noch etwas nassen bau zu trocknen. die kälte ist hier auch garnicht das problem von B, sondern der luftzug. andere häuser mit einer ähnlichen anlage in a und bs neubaugebiet leitet die luft nach oben hin ab, so ähnlich wie bei einem schornstein. dann ist es so, wie du gesagt hast, dass keine beinträchtigung entsteht. leider ist nachbar a nicht gewillt in dieser hinsicht die etwa 50 euro kosten dafür zu übernehmen. an welche behörde kann sich b denn wegen der "luftzugbelästigung" wenden? umweltamt oder ordnungsamt?

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von Klaus » 11.09.2011, 13:15

Eine Behörde arbeitet für die Allgemeinheit, daher ist es denen egal.

In den meisten Bundesländern braucht man ein Schiedsverfahren um im Nachbarrecht klagen zu müssen. Das geht ohne Anwalt für 130 Euro. Danach muss oder kann man klagen. Ich würde so eines anstreben, wenn es eine Einwirkung gibt.

Vorher würde ich mal irgendwie "Rauch" erzeugen und mit einer langen Stange in den Wind halten. Das ganze per Video aufnehmen.

Ich halte den "Vortrag" für technisch ausgeschlossen - :-) Selbst wenn die "Heizen" erzeugt das keine "kalte Luft" und bei dem Abstand keinen Luftdruck.

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von danii » 11.09.2011, 13:34

wie gesagt nachbar b legt es nicht auf klage an und natürlich würde bestimmt auch ein schiedsverfahren reichen o.ä.
das mit der kamera wäre für b sicher eine gute idee. zeugen hätte b auch genug, denn es wird von c,d, usw. genauso empfungen wie b es beschreibt.
b hielt sowas auch für ausgeschlossen. das mit dem heizen war eine idee von mir ( leider habe ich technisch nicht so ahnung, typisch klischee. frau halt :oops: )

b kann sich das wahrscheinlich nur so erklären, dass beim bau der ablüftung etwas schief gegangen ist und deshalb ein extremer luftdruck enstanden ist. auch wenn du den beitrag für technisch nicht möglich hälst. vielleicht sollte fiktiver b mal ein video einstellen :mrgreen: ) trotzdem vielen dank für deine hilfe. ich schreibe dann mal wie es bei b weiter gegangen wäre und wie es vielleicht wäre entschieden worden. nach wie vor hofft b ja auf gütliche einigung.

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von Klaus » 11.09.2011, 13:40

Will man das nicht durchziehen ist es sinnlos anzufangen.
Ich würde dem Nachbar vorschlagen auf eigene Kosten die Rohre nach oben zu leiten. Alternativ zu klagen.

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Re: Belästingung durch Lüftungsanlage

Beitrag von goerdi » 11.09.2011, 22:36

uahahah selten so gelacht.... mal ernsthaft was fuer ne anlage ist denn das ? wenn beide 6 voneinander entfernt sind und man den "windhauch" spuert dann muss der andre nen zig KW luefter haben...

gruss gerd

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