wuchernde Pflanzen und Müll

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Moderator: Klaus

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Ani72
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wuchernde Pflanzen und Müll

Beitrag von Ani72 » 12.09.2011, 17:39

Es geht um drei Hauseigentümer A B und C.
Alle drei Grundstücke stoßen an einer Ecke zusammen. Auf dieser Ecke haben A und B jeweils eine halbe Doppelgarage und C seinen Garten. An der Garage von A schließt sich ein kleines Grundstück an, dass damit auch an der Grenze zu C liegt. (Ist das irgendwie verständlich?)

Da A sein Haus verlassen hat, wuchert auf seinem Grundstück viel Unkraut. Auch Efeu, dass schon die Garage hochwächst.
Das Efeu hat bereits dicke Stämme auf dem Grundstück von A geschlagen und sich auf Grundstück B und C ausgedehnt. Die Stämme befinden sich an der Seite von der Garage von A. Außerdem hat A hinter der Garage Müll (Europaletten; Metall) liegen. Hinter der Garage ist noch ein Zaun, der die Garagen mit dem Grundstück von C. trennt.

C. hat ein gutes Verhältnis mit A, obwohl man schon länger keinen Kontakt hatte. C möchte sich nicht über A beschweren, da A sehr großzügig in anderer Beziehung (Einräumung von Rechten) war. Und weder der Müll noch das Efeu C stört. Leider hat C ein wenig nicht aufgepaßt und das Efeu hat sich auch auf deren Grundstück ausgebreitet. Darüber hat sich B. beschwert. Es würde an der Garagenrückwand hochranken. Daraufhin wurde das Efeu mit verschiedenen Mitteln aus dem Grundstück von C entfernt bis zur Zaungrenze. Auch der Zaun wurde sauber gemacht. Die dahinter liegende Garage (ungefähr 30cm vom Zaun entfernt) aber nicht. Das Problem ist, dass das Efeu eben NICHT nur bei C gewurzelt hat, sondern auch unter der Garage (an einem Hang gebaut, haben sich große Hohlräume gebildet) und eben ganz extrem von As Garagenhälfte die auf Bs Hälfte herüber wächst. Darauf hat C keinen Einfluss.

Nun wurde C von B. aufgefordert, ALLES Efeu von den Garagen zu entfernen. Und auch auch den Müll, der auf der anderen Seite des Zaunes an der Garagenwand von A lehnt. Die Begründung war, dass Grundstück würde hinter dem Zaun noch weiter gehen bis zur Garagenwand. Also die restlichen 30Zentimeter. Damit würden auch C auch automatisch der Müll gehören.

Allerdings sind in den restlichen 30 Zentimeter die Betonplatte/Fundament der Garage (unter der sich Hohlräume gebildet haben). Das Fundament/Betonplatte ist größer als die Garage. Im Umkehrschluss würde das heißen, wenn B Recht hätte, hätte A+B das Grundstück von C mitbebaut.
Nach Sichtung der Bauunterlagen ist das aber sehr unwahrscheinlich.

Nun droht B damit einen Gärtner zu beauftragen und C alle anfallende Kosten für Efeubeseitigung und Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Leider ist B nicht bereit zu kommunizieren und eine gemeinschaftliche Lösung (mit A und C zusammen setzen und besprechen, wie man das Efeu ganz wegbekommt). Stattdessen wird gedroht und rumgeschrieen. Es wurden auch keine Fristen etc. gesetzt.

Meine Frage ist, wer ist in der Beweispflicht. Kann B einfach behaupten, der Müll würde C gehören? Auch wenn sich dieser hinterm Zaun befindet? Dürfte B. überhaupt den Müll entsorgen, er steht ja an der anderen Doppelgaragenhälfte, die A gehört und nicht auf seinen eigenen Grundstück.
Wenn nachgewiesen kann (durch Fotos), dass das Efeu auf dem Grundstück von A dicke Stämme an den Seitenwänden der Garage gebildet hat, ist dann C überhaupt noch in der Pflicht etwas zu unternehmen?

Die Frage der Grundstücksgrenze wird nächste Woche beim Katasteramt geklärt. Eine Vermessung würde allerdings ca. 1500 € kosten und dazu ist C. nicht bereit. C ist aber auch nicht bereit, die ganze Garagenrückwand von Efeu zu befreien. Besonders nicht wegen den Hohlräumen unter der Garage. Wo sich viel Unkraut und auch Tiere angesiedelt haben. C. ist auch nicht bereit, die Hohlräume zu verschließen. C ist bereit sein Grundstück von Efeu freizuhalten und auch mitzuhelfen. Aber nicht, wenn C. andauernd beleidigt wird.

Wie kommt man eigentlich aus dem ganzen Bullshit noch heraus, wenn B. nicht verhandlungswillig ist?



Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

mehr Infos



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Re: wuchernde Pflanzen und Müll

Beitrag von Klaus » 13.09.2011, 07:23

Gegen "verklagt" werden und dabei dann evtl. auch verlieren kann man wenig tun.

Da hier C und A sich so gut verstehen wäre ein Anruf und dem Angebot das C kurz den Müll entfernt das Einfachste. Wegen des Unkrauts würde ich es chemisch versuchen. Notfalls Kloreiniger nehmen und mehrmals einen Meter vor der Garage alles killen. Danach eine schwarze Folie als Randbegrenzung.
Das kosten 1-2 Stunden Arbeit und 20 Euro.

Rechtlich darf jeder auf seinem Grundstück machen was er will.

In BW reicht es wenn einer einen Vermessungsantrag stellt und alle zahlen mit.

Es sind 3 Eigentümer mit je einem Haus, keine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft)

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: wuchernde Pflanzen und Müll

Beitrag von Ani72 » 13.09.2011, 09:38

Klaus hat geschrieben:Gegen "verklagt" werden und dabei dann evtl. auch verlieren kann man wenig tun.

Da hier C und A sich so gut verstehen wäre ein Anruf und dem Angebot das C kurz den Müll entfernt das Einfachste. Wegen des Unkrauts würde ich es chemisch versuchen. Notfalls Kloreiniger nehmen und mehrmals einen Meter vor der Garage alles killen. Danach eine schwarze Folie als Randbegrenzung.
Das kosten 1-2 Stunden Arbeit und 20 Euro.

Rechtlich darf jeder auf seinem Grundstück machen was er will.

In BW reicht es wenn einer einen Vermessungsantrag stellt und alle zahlen mit.

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Klaus
Ganz ehrlich: Da ich C bin sehe ich nicht ein, für B irgendwelche Anrufe zu tätigen. Und schon gar nicht wegen B mit irgendwelchen Eigentümern zu verhandeln oder zu vermitteln. Besonders da mich der Müll nicht stört. Meiner Meinung nach müssten A und B sowieso miteinander reden, sonst bekommen sie das Efeu nie im Griff. Die beiden teilen sich eine Doppelgarage, damit habe ich nichts am Hut. (Irgendwann hört meine Bereitschaft Nachbarn zu helfen, besonders solchen die ausfallend werden, auch auf. Nicht nur verbal, sondern auch mit Gesten. Besonders da B sich regelmäßig noch andere Schoten leistet). Oder andersherum gesagt: Ich lasse mir nciht den Stinkefinger zeigen und setzte mich dann noch für den Nachbarn ans Telefon oder räume irgendetwas weg. Wofür? Ein danke bekomme ich nicht, sondern werde noch wüst beschimpft.

Wir haben unsere Ecke auch schon "totgespritzt". Da wächst nichts mehr. Ist zwar nicht schön, aber ich hatte die Nase voll.
Das mit dem Vermessungsantrag ist eine wertvolle Info. Darüber werde ich mich nächste Woche informieren.

Klaus
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Re: wuchernde Pflanzen und Müll

Beitrag von Klaus » 13.09.2011, 09:50

Darüber werde ich mich nächste Woche informieren.
Was genau geht denn dich das an ? Das ist doch einzig und allein Sache der beiden Kontrahenden. Warum spricht jemand mit A, warum mischt sich A ein.

Üblicherweise stimmt man immer zu, wenn zwei sich streiten

Klaus
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