Bestehende Gartendrainage

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Moderator: Klaus

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Maria
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Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 09:26

hallo miteinander,

A und B kaufen sich Häuser deren Gründstück aneinander grenzt. A und B haben (jeder) auf eigenes Grundstück eine Drainge, was Sie nicht wissen ist das die Drainage zusammen angeschlossen ist. A vergrössert nach 6 Jahre die Terasse und stösst dabei auf die bestehende Drainage. B möchte es nicht mehr haben, droht und belästigt den A.

Die Frage ist, kann A das bestehende unverändert beibehalten, auch wenn B dagegen ist?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 10:19

Was soll denn eine Drainage in Garten genau sein. Wo liegt die, wo ist sie angeschlossen......

Da die Anlage für lange Zeit errichtet wurde verstößt es gegen Treu und glauben dies nun einfach zu entfernen.
Jedoch nur bei einer gemeinsamen Anlage
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 10:47

Hallo Klaus,

"Was soll denn eine Drainage in Garten genau sein. Wo liegt die, wo ist sie angeschlossen......"

die Drainage dient dazu das beim starke Regen kein wasser in Kellergeschoss von A eindringt, da die Terasse 30 cm tiefer als das Grundstück liegt. Vorher bestand eine Terasse cca 20m² bepflastert und rundum war es mit Sträucher bepflanzt (cca 50m²insgesamt Terasse mit Sträucher), jetzt hat A sie, (die Sträucher) entfernt und die tatsächliche pflasterfläche auf 50m² vergrössert. Die Drainage liegt jetzt mitte auf die Terasse ein Rohr (vorher war das Terassenende, quasi da wo die Sträucher angefangen hatten), und ein Rohr wo die Sträucher aufgehört haben. Das tatsächliche Grundstück von A liegt 30 bis 50cm höher als Grundstück B, und eigene Terasse von A. Also die Drainage bestäht nur im Terassenbereich, 2 Rohre a 10m und ist seit 20 Jahre angeschlossen an das Grundstück B.

Gruß Maria

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 12:05

Die Abwasserleitung darf liegen bleiben bis sie wegfault oder A es nicht mehr will.
Da nennt man "Treu und Glauben".

Wenn B eine Verlegung zahlt wäre das was anderes.

Sind das falsche "Häuser" (eine WEG) oder gibt es eingetragene Rechte ist es was anderes, dann gibt es weitere Rechte.

Sobald er die Leitung "abklemmt" kann mein per Einstweiliger Verfügung dagegen vorgehen,
dies kann man auch beantragen wenn er das ernstzunehmend ankündigt
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 12:51

Hallo Klaus,

danke für deine Antwort,

das Problem liegt daran das A mit ausbaggerung der Sträucher die bestehende Drainage kaputt gemacht hat, aber unverändert das kaputte Teil ausgetauscht hat. Ist das eine Änderung im Sinne des Gesetzes? B behauptet es wäre ein neues Zustand und A muss es ändern.


"Sind das falsche "Häuser" (eine WEG) oder gibt es eingetragene Rechte ist es was anderes, dann gibt es weitere Rechte."

davon habe ich keine Ahnung, was sind es eigentlich "falsche "Hauser"", und wenn es irgendetwas eingetragen wäre, würde es man beim Kauf merken, sowohl A als auch B, oder?

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 13:11

Es gibt echte Häuser, dabei besitzt jeder ein Grundstück auf dem ein Haus steht. Oder Häuser in Wohnungseigentumsgemeinschaft, also ein Grundstück. Das ist dann eigentlich eine Eigentumswohnung.

Entfernst du die Leitungen brauchst du für den Neuanschluss auch eine neue Vereinbarung. Reparierst du einen Schaden dann natürlich nicht.

Kannst du das nicht anders anschliessen dann hast A Ruhe
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 14:33

Also dann sind es echte Häuser,

an die Hausdrainage anschliessen geht es nicht, weil die cca, 10cm höher liegt, und wie die Arbeiter sagen, Wasser fliest es mal nicht den Berg hoch! Durch den Garten fliesst ein Bächlein, liegt aber auch höher, und ich hab nicht vor den ganzen Garten ausubuddeln, wer weiß was noch zum vorschein kommt! Auserdem in Frühjahr und Herbst wenn man die Drainage tatsächlich braucht, würde es nichts nutzen, (Wasser kommt nun mal den Berg runter) Eine Sickergrube wäre noch eine Alternative, würde es auch nicht viel nutzen, sagen zumindest die Landschaftspfleger. Was nun?!?!?!?!?

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 15:38

Ans Ende der Drainage einen Eimer, in den Eimer eine Tauchpumpe und fertig. Man könnte auch die Terrasse höher legen als das Bächlein, dann hat man auch weniger Wasser das dann sogar abfliessen kann (klingt nach Baupfusch)

Ansonst gibts im Nachbarrecht die Schiedsverfahren und dann die Klage.........
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 16:07

"Ans Ende der Drainage einen Eimer, in den Eimer eine Tauchpumpe und fertig."
:lol: :lol: :lol:
hab ich auch überlegt, aber da ist der Weg ins Garten, das Grundstück A ist nun mal sehr schmal. Ist die Grenze zwischen A und B, dann kommt der Weg cca. 1m breit, und dann die blöde Terrasse. Die andere Terrassenseite liegt auch höher, und auch so schmal.

"Man könnte auch die Terrasse höher legen als das Bächlein....."

es geht nicht, weil die Terrasse ist gleich Eingang, also von der Terrasse geht man gleich ins Haus rein, das Wasser ja auch, wenn's schlimm kommen soll!
Und das Bächlein ist cca 35m entfernt, und wie schon gesagt höher als das Haus von A, und da braucht man auch eine Gehnehmigung dafür, und A müsste noch auf's B grundstück graben und verlegen, um es uberhaupt Gefälle zu bekommen. Hilfe ich brauche eine Idee, die machbar und funktionell ist!

Klaus
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 16:18

Es gibt doch nur zwei Varianten: Technisch oder Rechtlich
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 16:30

:D ich nehhm lieber die technische, aber für dumm verkaufen möchte ich mich nicht, ich warte einfach noch eine Weile, mal sehen was passiert, und dann vielleicht :roll: die Sickergrube, auch wenn es nicht viel bringen soll!!!! Danke für die Hilfe, und den Ratschlag.

Gruß Maria

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 16:35

Ich würde dem einen einschreiben Rückschein mit angemessener Frist senden die Leitungen wieder anzuschließen. Des weiteren würde ich mit der klage drohen diese dann nach einen Schiedsverfahren durchziehen. Alles ohne Anwalt um die Kosten niedrig zu halten.

Ich sehe gute Chancen, aber das ist eine Ferndiagnose. Verliert man ist man 1000 Euro ärmer, und der Depp des Nachbarn.
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Maria » 28.09.2011, 17:47

Sie haben es noch nicht abgeklemmt, sie würden es machen sagen sie, jedoch glaube ich das sie sich vorher beim Anwalt informieren!!! Abwarten und mal sehen. Wir haben sowieso kein Lust auf Streit.

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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von jp10686 » 28.09.2011, 18:26

Vermutlich liegt da ein anderer Hund begraben, denn wegen sowas fängt man keinen Streit an.

Mal abgesehen von der rechtlichen Situation: Bach oben , Haus unten: eine Drainage funktioniert auch umgekehrt, also als Kellerbewässerung. Nicht im Sinne des Erfinders.

Klaus
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Re: Bestehende Gartendrainage

Beitrag von Klaus » 28.09.2011, 18:44

Quatsch, das Haus sollte dicht sein und brauch keine Drainage. Die neueren Häuser sind so gebaut sein das kein Wasser eindringt. Mein Haus ist 1850, da habe ich eine Drainage im Kellerboden die zum einen Schacht außerhalb führt, in dem steht eine Tauchpumpe die immer wieder anspringt. Ganz einfach.

Technische Möglichkeiten gibt es viele - wenn man will
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