Erst wenn Du machst, dann mach ich....

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Moderator: Klaus

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Infansammler
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Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Infansammler » 11.10.2011, 17:53

Hallo Forenmitglieder,

ich möchte hier kurz einen Fall schildern, und fragen, wie bei diesem Fall rechtlich aussieht.

Nachbar A haben eine Garage direkt an der Grenze stehen. Die Seite zu Nachbar B ist am Sockel nur Teilweise verputzt und grau gestrichen, weil der seinen Hof neu gepflastert hat und deshalb die Bodenhöhe nun etwas tiefer liegt. Nachbar B hat im Garten einen großen Fliederbaum am Grenzzaun stehen. Dieser wurde schön gerade geschnitten, mit Ausnahme eines riesen Astes der quer über das Grunstück von Nachbar A reicht.

Nachbar A sprach Nachbar B wegen des Baumes an. Antwort von Nachbar B, erst wenn Nachbar A die Garagenmauer verputzt und in einer anderen Farbe streicht sägt Nachbar B den großen Ast, der über das Grundstück reicht ab.

Außerdem bemängelt Nachbar B die Höhe des Grenzzaunes, der dürfe nur 1,30 Höhe haben.

Wie sieht das rechtlich aus? Muss Nachbar A auf die Forderung von Nachbar B eingehen und die Garagenmauer verputzen und in einer anderen Farbe als grau streichen?

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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Klaus » 11.10.2011, 22:24

Der Zaun ist zu hoch.

Den Ast muss er abschneiden wenn er die Nutzung des Grundstücks erheblich einschränkt. Das ist hier nicht der Fall.
Ich würde den Ast einfach nach außen und unten biegen, dann ragt er auf die Straße.

Ist die Garage noch nicht zu lange einfach verlängern. :-)
Vor Gericht klagen beide gegeneinander und Vergleichen sich dann - das kosten dann beide 1000 Euro.

Wenn Unbekannte unerkannt den Ast absägen ist er weg.

Ich hab auch so einen Fliederbaum des, den haben Unbekannte einfach geschnitten. Übrigens jedes Jahr neu.

Klaus
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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von goerdi » 11.10.2011, 22:33

Hi Klaus !
Klaus hat geschrieben:Der Zaun ist zu hoch.
Nun mal halblang Klaus ob der zaun zu hoch ist oder nicht steht ja wohl im nachbarschaftsrecht des Bundeslandes :)
Und auch selbst wenn dieser zu hoch ist, darf er nicht durch die Aeste des Nachbarbaumes beschaedigt werden. (ich kann ja auch keine falsch geparkten autos demolieren)

gruss goerdi

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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Klaus » 12.10.2011, 07:13

Kaum anzunehmen das der Ast "spontan" den Zaun durchschlagen hat - Oder.
Dieser wurde schön gerade geschnitten, mit Ausnahme eines riesen Astes der quer über das Grunstück von Nachbar A reicht.
Also wusch der Baum jahrelang, und jetzt fiel der Ast auf. Da werden die meisten Ansprüche verjährt sein.

Ich erledigte Flieder mit "Kloreiniger" - vor allen nach einem Rückschnitt können alte Bäume auch mal sterben :-)


Klaus
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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Infansammler » 12.10.2011, 10:12

Hallo,
danke erstmal für die Antworten!
Die Garage steht schon seit ca. 13 oder 14 Jahren. Ich glaube nicht, dass hier so einfach die Mauer verkängert werden kann.
Wie man auf den Fotos sieht, knickt ein Ästlein inzwischen ein Stück des Zaunes ein und der Sichtschutzzaun unter dem Flieder vermoost hier massiv....
Wo finde ich die genauen Zaunhöhen? Speziell für Baden-Württemberg?
Das Problem ist, auf Seite des Nachbarn B ragt dieser über 1,80 in Höhe weil der Boden durch Umbau abgesenkt wurde.
Wie sieht es denn mit der Garagenmauer auf Nachbarseite B aus,
ist Nachbar A hier in der Pflicht hier irgendetwas zu verputzen oder zu streichen? Vor allem wenn Nachbar B seinen Boden abgesenkt hat und dadurch der Fundamentsockel der Garage freigelegt wurde?

Klaus
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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Klaus » 12.10.2011, 10:30

BW sind es 1,5 Meter. Es gilt die Höhe die das Gelände ursprünglich hatte. Keiner muss seine Garage streichen oder verputzen - Leider
Wie man auf den Fotos sieht, knickt ein Ästlein inzwischen ein Stück des Zaunes ein und der Sichtschutzzaun unter dem Flieder vermoost hier massiv....
Der Ast ist doch schon länger da, als der Zaun ?! Oder. Sonst könnte man ja sein Maißner Porzellan drauf stellen und dann Ersatz verlangen wenn der böse Ast zuschlägt
Garage steht schon seit ca. 13 oder 14 Jahren. Ich glaube nicht, dass hier so einfach die Mauer verkängert werden kann.
Garage im Grenzbau dürfen bis zu 7 Meter lang sein, kann man auch in mehreren Schritten bauen :-)

Klaus
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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Infansammler » 12.10.2011, 18:55

Danke jetzt ist man schlauer!

Nochmal zum Zaun, der Sichtschutz steht schon ca. 5 oder 6 Jahre. Damals war der Flieder noch nicht so groß und man erkennt ja sehr schön, dass Nachbar B diesen rundrum ausgeputzt und gerade geschnitten hat, mit Ausnahme dieses Astes der über Nachbars A Grundstücksecke ragt.

Nachbar A denkt, dass dieses in den nächsten Jahren zum Streitfaktor wird.
Wie sieht es denn aus, wenn der Ast des Flieders nun abbricht und den Zaun beschädigt?

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Re: Erst wenn Du machst, dann mach ich....

Beitrag von Klaus » 12.10.2011, 19:10

So ein Ast bricht nicht :-)

Ist der Baum krank und der Nachbar versäumt eine regelmäßige Nachschau kann man ihm haftbar machen. Wenn morgen eine Tornado durch BW zieht hat man Pech.

Nimm ne Schnur und binde den doch einfach so an das er nach außen hängt. Wobei ich den abbrechen, absägen würde und entsorgen, aber so das er es nicht sieht. Noch besser das einen unbekannten machen lassen.

Klaus

P.S. Wenn man Kloreiniger in Eiswürfenform einfriert, kann man dir werfen
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