Herüberwachsende Bäume

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Moderator: Klaus

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neuenachbarin
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Herüberwachsende Bäume

Beitrag von neuenachbarin » 29.10.2011, 17:36

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zu Bepflanzung an der Grenze.

Direkt an der Grenze von Grundstück A zu Grundstück B, aber noch auf Grundstück A, stehen viele alte und sehr hohe (20 m) Bäume, vor allem Föhren und Birken. Grundstück B wurde nun verkauft und wird bebaut. Es wachsen viele Äste direkt ins Baufenster, die ja meiner Meinung nach entfernt werden können, trotz Verjährung. Wie ist es mit Ästen, die nur ans Haus oder eben fast ans Haus ragen? Werden die auch als "einschränkend" angesehen und müssen entfernt werden?
Und vor allem: Was ist mit schräg ins Grundstück wachsenden Bäumen bzgl. Nachbarschaftsrecht UND Baumschutz (Baden-Württemberg)?

Viele Grüße und Danke schon mal!



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Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von Klaus » 29.10.2011, 18:19

Werden die auch als "einschränkend" angesehen und müssen entfernt werden?
Woher stammt die Auffassung. Die Forderung verjährt, damit ist nichts zu holen.

Baumschutz kann man vergessen, es ist nur eine Genehmigung zum Fällen erforderlich, die man aber meist bekommt.
Wie ist es mit Ästen, die nur ans Haus oder eben fast ans Haus ragen?
Ans Haus oder fast ans Haus ? Was denn nun, stören die beim Bau - oder sehen die nur schlecht aus.

Klaus
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neuenachbarin
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von neuenachbarin » 29.10.2011, 20:40

Hallo,

danke für die Antworten!

Verjährt auch der Anspruch auf Zurückschneiden der Äste? Sie ragen entweder direkt ans Haus heran, berühren es sogar oder enden eben 10-30 cm vorher. Das Mauern haben sie nicht verhindert, da wurden sie teilweise zur Seite geschoben oder ein Stück gekürzt (nach telefonischem ok der Nachbarn). Beim Anbringen des Außenputzes werden sie dann sicher stören.
Sind herüberwachsende Äste und herüberwachsende Bäume da gleich gestellt?

Bisher gab es wegen der Bäume keinerlei Streit, der Bauherr will nur verhindern, dass überhaupt erst welcher entsteht und darum nichts fordern, was ihm nicht "zusteht" und auch den rechtlich richtigen Weg gehen.

Viele Grüße und Danke

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von Klaus » 29.10.2011, 21:08

Es gab einen Anspruch auf Entfernung da die Bäume zu nah an der Grenze standen, dieser Anspruch ist im BW Nachbarrecht in wenigen Jahren verjährt. Einen Anspruch auf Rückschnitt gibt es nur bei Hecken.

Wer keinen Anspruch hat, dem kann er auch nicht verjähren.

Der Baum wird seinen Wachstum kaum in die Mauer vorsetzen.

Ansprüche aus Schadenersatz, wenn der Baum etwas zerstört bestehen weiter.

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von neuenachbarin » 30.10.2011, 11:33

Hmm,
dann müssen die Verputzer um die Äste herumklettern und das Gerüst entsprechend bauen? Das kann doch gar nicht sein?! Und wenn Äste ins Baufester ragen? Muss man sie dann raus "drücken" den Stein setzen und hoffen, dass der Ast ihn nicht wieder zurück schiebt? Wenn der Nachbar jetzt am Telefon zugestimmt hat, kann er sich im Nachhinein über die bisher zurück geschnittenen Äste nicht mehr beschweren, oder?
Soweit ich bisher informiert war, darf man Äste, die herüber ragen zurückschneiden, wenn die den Bau behindern, natürlich nur nach Information an die Nachbarn! Eigentlich waren für mich nur noch die schräg herüberwachsenden Bäume fraglich...
Jetzt stellt das all mein Wissen wieder in Frage!

Verwirrte Grüße

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 11:45

Wenn der Nachbar jetzt am Telefon zugestimmt hat, kann er sich im Nachhinein über die bisher zurück geschnittenen Äste nicht mehr beschweren, oder?
Wenn man es beweisen kann
Soweit ich bisher informiert war, darf man Äste, die herüber ragen zurückschneiden, wenn die den Bau behindern, natürlich nur nach Information an die Nachbarn!
Du meinst den Rückschnitt von "Hecken", und nur wenn der Nachbar nach Zuruf nichts macht.

Ob deine Gerüstbauer drumrumklettern oder du einfach da nicht bauen kannst ist einerlei. Die Gerüstbauer werden die Äste einfach wegbiegen, das ist doch das Ende des Astes und entsprechend dünn

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von neuenachbarin » 30.10.2011, 12:28

Eieiei, heikle Rechtslage! Dann werden wir wohl einfach noch mal rüber gehen und eine Absprache finden, die für die Situation sinnvoll ist, bisher war der Nachbar da nämlich völlig kooperativ! Aber dann lassen wir uns das am besten gleich auch noch schriftlich geben!

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von Klaus » 30.10.2011, 12:40

Aber dann lassen wir uns das am besten gleich auch noch schriftlich geben!
Ein Zeuge reicht. Am besten "gemeinsam" alle Äste mit einem Gärtner entfernen die im weg sind oder Krank. Ein mitgebrachter Spezialist könnte ja auch den Baum als krank erklären. Wer prüft schon wer der Spezialist ist :-)
Dann ein " den fällen wir gleich - kost nix " hilft dabei - danach sofort ans Werk - bevor jemand nachdenkt

Klaus
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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von Grünfan » 31.10.2011, 07:36

Wie sieht es denn mit dem Neubau aus: wurde da denn der gesetzliche Grenzabstand eingehalten? Wenn ich sehe, dass auf dem Nachbargrundstück was wächst, kläre ich das vor Baubeginn oder baue etwas weiter weg von der Grenze (was war vorher da: das Huhn oder das Ei?).

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Re: Herüberwachsende Bäume

Beitrag von neuenachbarin » 31.10.2011, 13:41

Danke! Ja, sind so gute 3 m Abstand. Wir konnten uns das aber nicht so richtig vorstellen, wie nah wir dann da dran sind, hätten aber auch nicht weiter weg bauen können, denn auf der anderen Seite sind es genau 2,5 m und das ist der Mindestabstand, soweit ich weiß. Jetzt ist halt die ganze West-Seite so mehr oder weniger "überdacht" und das ist schon recht dunkel und sicher dann auch trocken. Bin aber guter Dinge, dass wir uns da einigen können. Der Nachbar scheint recht nett zu sein...

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