Große Sorge um Familie

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Moderator: Klaus

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2001little
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Große Sorge um Familie

Beitrag von 2001little » 30.10.2011, 19:52

Es ist leider so, dass Familie A grundlos in Schwierigkeiten geraten ist. Seit ca. 5 Jahren haben (A) neue Nachbarn (N). Anfangs machten sie einen normalen Eindruck. Ehepaar mit Schulkind eben. Sie wohnen in einer Reihenhaussiedlung, direkt nebeneinander, bzw. die Gärten grenzen aneinander. A möchte nicht so speziell ins Detail gehen da ein Anwalt eingeschalten wurde, aber einige schlimme Vorfälle muss A hier einfach erzählen , vielleicht um Rat bitten. Seit einem Jahr werden A mit Vorwürfen per Anwaltsschreiben bombardiert. Angeblich haben Sie N Dinge angetan zu Zeiten, an denen Sie gar nicht zu 'Hause waren. Hätten ihren Enkel mißhandelt, das Jugendamt stand vor der Tür. Das Veterinäramt war anwesend und hat die Gegebenheiten der Haustiere geprüft. N haben geklagt, die Tiere wäre unterversorgt, dreckig und die Ratten würden rummrennen..... Polizei war so oft anwesend. Jetzt kam der Höhepunkt. Jetzt, durch Aussage des Kindes wurde erwirkt dass sich unsere A nicht mehr bis auf max 100 m den N nähern dürfen, was absolut unmöglich ist, da sie nebeneinander wohnen. Neulich war A im eigenen Anwesen bei der Tierpflege, N betitulierte ihn mit Beschimpfungen und Drohungen. Sagt A , wie kann es sein, dass nur eine Partei beim Amtsgericht angehört wird, solche Bestimmungen festgelegt werden, Leute darunter leiden.... mit der festen Gewissheit, sich nichts zu Schulden gekommen zu lassen? Es geht nur um Geld und Abzocke. Unsere A haben wort wörltlich gehört, wie N sich über diese Geldforderungen geäußert haben: "Wir brauchen das Geld, wir holen uns das..." Der Anwalt ist mittlerweile eingeschalten, eine eidesstaatliche Versicherung ist angeordnet, aber das Problem doch nicht behoben?



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Klaus
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Re: Große Sorge um Familie

Beitrag von Klaus » 31.10.2011, 13:53

Viel Märchen:

1. Wenn nur einer vor Gericht gehört wird handelt es sich um eine einstweilige Verfügung, die wird nur erlassen wenn Eile oder schneller Rechtschutz gefragt ist.
Dabei versichert der Kläger das er die Wahrheit spricht. Man kann aber in einem Klagverfahren dagegen vorgehen. Hat der Kläger gelogen wirds teuer für ihn evtl. hat er sich strafbar gemacht.
Ist aber kaum anzunehmen das eine 100 Meter Schutzzone bei "Nachbar" erlassen wird.

2. Wie kann N Klagen die "Tiere wären unterversorgt", das geht die nichts an, oder ist "angezeigt" gemeint. Nach "EINER" Prüfung ist die Sache erledigt.
3. Die Polizei kommt nur einmal "grundlos", also muss es einen Grund geben
4. "eine eidesstaatliche Versicherung ist angeordnet" wenn man seine Schulden nicht zahlt ist das normal ?

Mir ist etwas unklar was die Frage ist ? Sinnvoll ist übrigens "EINE" Geschichte zu erzählen und zwar ganz - das ist kein "Meckerforum"

Klaus

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