Küchenabluf

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Moderator: Klaus

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Silvia
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Küchenabluf

Beitrag von Silvia » 01.11.2011, 22:58

A haben ein altes Haus mit Grenzbebauung gekauft und aufwendig renoviert. So auch eine schicke Küche, mit toller Dunstabzugshaube. Da A wußten, dass man bei Grenzbebauung keine neuen Öffnungen in die Wände machen darf, die auf das Nachbargrundstück rausgucken, haben A für die Küchenabluft das vorhandene Loch benutzt. Nur, die alte Lady, die vor A hier wohnte, hat kaum gekocht und hatte bei ihrer Küchenabluft keinen Motor, oder ähnliches. Unser Küchenfachstudio hat uns das neueste, schickste Modell von Dunstabzug verkauft, der allerdings braucht außen an der Hauswand einen Motor. Kaum haben A das erste mal in der neuen Küche gekocht, stand die Nachbarin vor der Tür und beschwerte sich wegen Lärm- und Geruchsbelästigung in ihrem Garten. Abgesehen davon, dass der "Lärm" nur ein kleines, surrendes Geräusch ist, haben A mit unserem Küchenstudio beratschlagt, was man da tun kann. Der Vorschlag: die Küchenabluft ca. 2m höher setzen und nach oben blasen. Gegen das Geräusch könnte man einen Schalldämmenden Kasten drum rum bauen. Somit wären Lärm- und Geruchsbelästigung praktisch ausgeschaltet. Aber die Nachbarin will sich darauf gar nicht einlassen. Sie verlangt, dass A die ganze Anlage abbauen. Somit müssten A unsere ganze neue Küche wieder abbauen, die Decke aufreissen, etc. ,sozusagen unmöglich. Außerdem gibt es bei uns gar keine andere Möglichkeit für die Küchenabluft, weil alle Wände auf das Nachbargrundstück hinausgucken. Was tun? Hat jemand eine Tipp, wA ie man da jetzt vorgeht? Ist die Nachbarin im Recht? Sollte sie tatsächlich vor Gericht gehen (was sie wohl vor hat), würden wir verlieren? Wo kriegt man denn am besten einen Gutachter her, der feststellen kann, ob sie im Recht ist und ob A unsere Abluft tatsächlich nicht auf ihr Grundstück hinausleiten dürfen? Denn: ob mit oder ohne Außenmotor, es würde schließlich auch riechen, wenn A nur das Fenster aufmachen. Und dann riecht es wirklich im Garten, wo sie ihren Sitzplatz hat, nicht da, wo wir die Luft hingeleitet haben. Wenn A jetzt das Ding noch hochsetzen, soll es angeblich gar keine Geruchsbelästigung mehr geben. Aber was tun, wenn sie im Recht ist und darauf beharrt?



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Klaus
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Re: Küchenabluf

Beitrag von Klaus » 02.11.2011, 08:11

Es gibt "Dunstabzugshaben" die keine Abluft haben. Die beste Ableitung ist durch das Dach.
Bei einem Grenzbau darf es keine "Löcher" in der Wand geben.

Jetzt wo die das bemerkt hat hilft nur das "Loch" zuzumachen.

Ob das riecht oder nicht ist nicht die Frage. Das ist ein Grenzbau und A will den sonst üblichen Abstand bei euch, jetzt bei B nutzen. Wenn auch nur für Abluft.

Klaus

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