Folgender Fall:
Nachbar A installiert an seiner Garage über dem Garagentor einen neuen Strahler mit Bewegungsmelder. Dummerweise ist direkt neben der Garagenausfahrt, parallel der Weg zum Hauseingang zu Nachbar B. Nachbar B löst beim Gang von und zum Haus den Bewegungsmelder aus so dass die Garageneinfahrt von Nachbar A dann erleuchtet wird.
Nachbar B fühlt sich dadurch gestört und manipuliert den Bewegungsmelder.
Darf Nachbar B das?
Kann Nachbar A ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen?
Gibt es eine Rechtssprechung bzw. Vorschift dazu?
Bewegungsmelder wird durch Nachbar ausgelöst.
Moderator: Klaus
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Ausübungsfläche im Wegerecht
Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....
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Re: Bewegungsmelder wird durch Nachbar ausgelöst.
Um eine Sachbeschädigung zu haben muss man etwas beschädigen.
Man kann nicht den "Nachbarn überwachen".
Eine "Fernbedienung" und ein Scheinwerfer mit dieser Steckdosenfernbedienung wären viel einfacher. Kostet keine 10 Euro
Klaus
Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür. A darf das nicht, es gibt Blenden den Erfassungsraum einschränken.Darf Nachbar B das?
Man kann nicht den "Nachbarn überwachen".
Eine "Fernbedienung" und ein Scheinwerfer mit dieser Steckdosenfernbedienung wären viel einfacher. Kostet keine 10 Euro
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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