Autoschaden

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Moderator: Klaus

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monimax
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Autoschaden

Beitrag von monimax » 05.12.2011, 15:00

Eigentümer A beschuldigt Eigentümer B ihm im Hof der Wohnanlage ans Auto gefahren zu sein.
Eigntümer A holt die Polizei und die sagen, dass sie auf einem Privatgelände keine Massgabe für eine Anzeige haben, man solle diesen Schaden "unter Männern" regeln, was aber in Anbetracht der Feindschaft zwischen A und B nicht möglich ist .... und nun .... was tun?



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Autoschaden

Beitrag von Klaus » 05.12.2011, 15:25

Gibt es denn einen Schaden, den man sehen kann.

Dann schnell ein paar Bilder machen, mit Meterstab und Zeugen.
Danach den Schaden der gegnerische Versicherung melden und geltend machen.

Lehnt die ab, wird man klagen müssen und vor allen "beweisen".

Klaus
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monimax
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Re: Autoschaden

Beitrag von monimax » 06.12.2011, 10:19

Eigentümer A hat einen Schaden (Lackabschürfungen), Eigentümer B nicht, deshalb ist das mit der Beweislast etwas schwierig, denn B behauptet, A nicht ans Auto gefahren zu sein und Eigentümer A hats nicht gesehen.

Dumm gelaufen für A würde ich mal sagen ...oder?

Klaus
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Re: Autoschaden

Beitrag von Klaus » 06.12.2011, 10:29

Aber A ist sich deswegen so sicher weil B der "Feind" ist.

Jedes Einkaufen bei Aldi und Lidl gibt Parkrempler - da kann auch keiner beweisen wer es war. Aber ich kann deswegen nicht den Nachbarn anzeigen nur weil der neben mir parkt.

Kein Beweis - nix zu holen

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