Autoschaden
Moderator: Klaus
Autoschaden
Eigentümer A beschuldigt Eigentümer B ihm im Hof der Wohnanlage ans Auto gefahren zu sein.
Eigntümer A holt die Polizei und die sagen, dass sie auf einem Privatgelände keine Massgabe für eine Anzeige haben, man solle diesen Schaden "unter Männern" regeln, was aber in Anbetracht der Feindschaft zwischen A und B nicht möglich ist .... und nun .... was tun?
Eigntümer A holt die Polizei und die sagen, dass sie auf einem Privatgelände keine Massgabe für eine Anzeige haben, man solle diesen Schaden "unter Männern" regeln, was aber in Anbetracht der Feindschaft zwischen A und B nicht möglich ist .... und nun .... was tun?
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Re: Autoschaden
Gibt es denn einen Schaden, den man sehen kann.
Dann schnell ein paar Bilder machen, mit Meterstab und Zeugen.
Danach den Schaden der gegnerische Versicherung melden und geltend machen.
Lehnt die ab, wird man klagen müssen und vor allen "beweisen".
Klaus
Dann schnell ein paar Bilder machen, mit Meterstab und Zeugen.
Danach den Schaden der gegnerische Versicherung melden und geltend machen.
Lehnt die ab, wird man klagen müssen und vor allen "beweisen".
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Autoschaden
Eigentümer A hat einen Schaden (Lackabschürfungen), Eigentümer B nicht, deshalb ist das mit der Beweislast etwas schwierig, denn B behauptet, A nicht ans Auto gefahren zu sein und Eigentümer A hats nicht gesehen.
Dumm gelaufen für A würde ich mal sagen ...oder?
Dumm gelaufen für A würde ich mal sagen ...oder?
Re: Autoschaden
Aber A ist sich deswegen so sicher weil B der "Feind" ist.
Jedes Einkaufen bei Aldi und Lidl gibt Parkrempler - da kann auch keiner beweisen wer es war. Aber ich kann deswegen nicht den Nachbarn anzeigen nur weil der neben mir parkt.
Kein Beweis - nix zu holen
Klaus
Jedes Einkaufen bei Aldi und Lidl gibt Parkrempler - da kann auch keiner beweisen wer es war. Aber ich kann deswegen nicht den Nachbarn anzeigen nur weil der neben mir parkt.
Kein Beweis - nix zu holen
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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