Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

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Moderator: Klaus

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babsi
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Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von babsi » 12.12.2011, 15:16

Hallo,
habe hier schon einiges durchgelesen, aber nicht direkt das Richtige für mich gefunden. Vielleicht kann A jemand helfen.
A haben vor 10 Jahren in einem von der Gemeinde neu ausgewiesenen Baugebiet gebaut. In einer Bauordnung sind hier gewisse Regeln vorgegeben, z.B. wie der Außenbereich zu gestalten ist.
Bis auf eine Pflanze (Tuie), die niemand beeinträchtigt und uns als Sichtschutz dient, haben A uns an die Regelung gehalten
Es wurde auch seit bestehen dieses Wohngebietes niemals von Seiten der Gemeinde oder anderen Bewohnern etwas beanstandet noch kontrolliert. Obwohl sich in vielen Gärten einige nicht erlaubte Pflanzungen befinden.
Das angrenzende Nachbargebäude zu uns wurde mittlerweile verkauft, und der neue Besitzer setzte eine nach der Bauordnung nicht der erlaubte Hecke direkt an die Begrenzung zu uns. A gaben den Nachbarn zu verstehen, dass A über diese Bepflanzung nicht erfreut wären, wiesen ihn auf die Reglung hin und auch auf den gesetzlichen Abstand von 0,50 m. Letztendlich gaben A unser Einverständnis die Pflanzung zu akzeptieren falls er wiederum auch A Wünsche berücksichtigt. Eine schriftliche Festsetzung, dass er sich zu einem Mindestabstand von 1m und einer Höhe von höchstens 1,80m bereit erklärt. Und unter anderem diese auch dementsprechend pflegt. Und falls er sich nicht daran hält A jederzeit von B die Entfernung verlangen können.
Nachdem sich unsere Nachbar aber leider nicht sehr entgegenkommend verhielt, haben Auns gegen diese Bepflanzung entschlossen. Dafür die Gemeinde aufgesucht und die Thematik vorgetragen. Diese waren wiederum nicht sehr begeistert und versuchten mit mehreren Ausreden uns von der Entscheidung abzubringen. Grund dafür ist der, das unser Nachbar die Entfernung sämtlicher nicht erlaubter Bepflanzungen in der Wohngegend einfordert, falls er seine Hecke nicht bestehen lassen darf. Man kann sich natürlich vorstellen, dass wir uns gewiss nicht sehr viele Freunde machen wen hier von sämtliche Bewohner in unserer Wohngegend gefordert wird ihren Garten zu roden. Wir haben uns natürlich die Frage gestellt, ob das überhaupt noch gefordert werden kann, wen diese schon über 10 Jahre dort wachsen ?
Zusätzlich frage ich mich auch welche Rechte ich überhaupt gegen den Nachbarn und der Gemeinde habe ?
Kann ich die Gemeinde verpflichten sich darum zu kümmern ?
Ich wäre für auch sonst noch so kleinen Ratschlag der mir die Entscheidung erleichtert dankbar - herzlichen Dank



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Treu und Glauben

Dachhrinnenüberstand

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von Klaus » 12.12.2011, 16:36

Unsere Regeln lesen http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... ?f=1&t=135
In einer Bauordnung sind hier gewisse Regeln vorgegeben
Wo genau, im Bebauungsplan ?

Den kann die Gemeinde auch wieder ändern oder selber entscheiden ob Sie ihn durchsetzt. Mit "Duldungen" ist die das Problem vom Tisch.

Es gibt nicht das Nachbarrecht das eigene Vorschriften enthält. Wird hiergegen verstoßen kann man den Nachbarn direkt verklagen.

Ob der Nachbar dann aus Frust ne Welle macht ist sein Problem. Ich würde einfach auch auf die Grenze irgendwas pflanzen. Mal sehn welche Pflanze gewinnt ?
Bis auf eine Pflanze
jeder macht was es wil, bis es den ersten Stört - so bauen die Deutschen - und reisen dann gemeinsam alles wieder ab

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von jp10686 » 13.12.2011, 07:54

babsi hat geschrieben:Nachdem sich unsere Nachbar aber leider nicht sehr entgegenkommend verhielt, haben A uns gegen diese Bepflanzung entschlossen.
Da jeder aus Sicht seines Nachbarn auch Nachbar ist, kann doch gar nichts besseres passieren als eine möglichst hohe und dichte Grenzhecke, wenn man merkt, dass man sich eigentlich nicht besonders mag.
Die Kust, sich gegenseitig in Ruhe zu lassen ...

Klaus
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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von Klaus » 13.12.2011, 08:46

als eine möglichst hohe und dichte Grenzhecke
Aber bitte weit im Grundstück des Nachbarn und nicht auf der Grenze !
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von babsi » 13.12.2011, 09:17

Klaus hat geschrieben:
als eine möglichst hohe und dichte Grenzhecke
Aber bitte weit im Grundstück des Nachbarn und nicht auf der Grenze !
jp10686 hat geschrieben:
babsi hat geschrieben:Nachdem sich unsere Nachbar aber leider nicht sehr entgegenkommend verhielt, haben A uns gegen diese Bepflanzung entschlossen.
Da jeder aus Sicht seines Nachbarn auch Nachbar ist, kann doch gar nichts besseres passieren als eine möglichst hohe und dichte Grenzhecke, wenn man merkt, dass man sich eigentlich nicht besonders mag.
Die Kust, sich gegenseitig in Ruhe zu lassen ...
eigentlich war ich überzeugt hier vernünftige Antworten zu erhalten - schade.
Sorry, wen ich das nur so nebenbei bemerken darf, aber ich denke es ist schon traurig genug wen Menschen in der Stadt die schon mehr aufeinander sitzen sich kaum kennen oder nicht wissen ob der/die Gegenüber noch leben oder nicht. Muss das auf dem Lande ebenfalls fabriziert werden in dem man sich mit Hecken oder Mauern abschottet?

Ja und mit Trotzreaktionen reagieren, wie Nachbar A setzt ebenfalls Hecke um Nachbar B seinen Ärger zu demonstrieren - hallo - das nenne ich Kindergartengehabe.
Danke jedenfalls für die Antworten, aber als Nachbar A (ich der Hilfesuchende) kann mit diesen Antworten leider nichts anfangen!!

Klaus
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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von Klaus » 13.12.2011, 09:27

Bis auf eine Pflanze (Tuie), die niemand beeinträchtigt und uns als Sichtschutz dient, haben A uns an die Regelung gehalten
Wer im Glashaus sollte nicht mit Steinen werfen. Was erwartest du bei der Frage nach "Wie verbiete ich einem Nachbarn was" obwohl
sich im ganzen Viertel keine dran hält. Das geht eben nicht und ist lustig.

Den Tipp mit dem Nachbarrecht und deiner eigenständige Klagemöglichkeit nannte ich dir, was beschwerst du dich über Antworten.
So viele Möglichkeiten gibt es nicht A muss schon selber klagen, mit anschliessenden Kindergarteneffekt.

Nach 10 Jahren Nachbarschaftsstreit findest du das dann auch wieder lustig.

Klaus
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jp10686
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Re: Regelungen bei gemeindlichen Bebauungsplan

Beitrag von jp10686 » 14.12.2011, 18:25

babsi,
ich wollte dich nicht beleidigen, aber entweder bist Du naiv oder du hattest bis jetzt einfach Glück
babsi hat geschrieben:eigentlich war ich überzeugt hier vernünftige Antworten zu erhalten - schade.
Sorry, wen ich das nur so nebenbei bemerken darf, aber ich denke es ist schon traurig genug wen Menschen in der Stadt die schon mehr aufeinander sitzen sich kaum kennen oder nicht wissen ob der/die Gegenüber noch leben oder nicht. Muss das auf dem Lande ebenfalls fabriziert werden in dem man sich mit Hecken oder Mauern abschottet?
Man kann sich mögen oder nicht. Das kann man leider nicht organisieren.
babsi hat geschrieben:Ja und mit Trotzreaktionen reagieren, wie Nachbar A setzt ebenfalls Hecke um Nachbar B seinen Ärger zu demonstrieren - hallo - das nenne ich Kindergartengehabe.
Ne Hecke hat erst mal den viel schlichteren Zweck, sich nicht dauernd gegenseitig ins Schlafzimmer gucken zu müssen. Sie vermeidet Kindergartengehabe, wenn sie rechtzeitig gepflanzt wurde.
Falls ihr doch noch Freunde werdet, ist ganz schnell ein Loch reingeschnitten oder man kann sich über die offizielle Zufahrt gegenseitig besuchen, so oft man will - aber das wird sich ziemlich sicher nicht ereignen.

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