Heckenschnitt, wer ist zuständig?
Moderator: Klaus
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Heckenschnitt, wer ist zuständig?
A und B haben jeweils ein Sondernutzungsrecht am Grundstück. A entscheidet auf seinem Stück eine Hecke zu setzen und macht dies auch. A fühlt sich für den Heckenschnitt auf Seite von B nicht zuständig. B meint, A wäre dies wohl und hätte vor Pflanzung sich mit B auseinandersetzten müssen. B könnte natürlich auch zum Heckenkiller werden. Wie verhält sich das genau unter "vernünftigen" Menschen. Man möchte auch niemandem unrecht tun...
Grüße Klausi
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Re: Heckenschnitt, wer ist zuständig?
So eine Hecke verändert das äußere Erscheinungsbild der WEG und kann man deswegen weg klagen.A und B haben jeweils ein Sondernutzungsrecht am Grundstück.
Rechtsweg, oder über den Verwalter.Wie verhält sich das genau unter "vernünftigen" Menschen
Klaus
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Re: Heckenschnitt, wer ist zuständig?
Ich vermute, B. wird zum Heckenkiller, wenn A. darauf besteht, dass B. die Hecke auf seiner Seite schneidet. An Stelle von A. würde ich selbst die Hecke so schneiden, wie es mir gefällt, wenn es nicht möglich, bzw. aussichtsreich ist, sich mit B. über die Pflege der Hecke zu verständigen.
Eine Rolle bzgl. Wunsch zum Schneiden auf der einen und möglichen Übergriffen auf der anderen Seite spielt wohl auch, auf wessen Eigentum die Hecke angepflanzt wurde.
Benedikta
Eine Rolle bzgl. Wunsch zum Schneiden auf der einen und möglichen Übergriffen auf der anderen Seite spielt wohl auch, auf wessen Eigentum die Hecke angepflanzt wurde.
Benedikta
Re: Heckenschnitt, wer ist zuständig?
Nee... die Hecke wurde auf dem Eigentum der WEG von einem Miteigentümer eigenmächtig gepflanzt. Hätte man das vorher ordnungsgemäss beschlossen, gäbe es auch keinen Streit ums Schneiden, weil diese Frage gleich mitgeregelt wird. Sondernutzung heisst "nutzen", nicht "verändern" oder "umbauen"Benedikta hat geschrieben: Eine Rolle bzgl. Wunsch zum Schneiden auf der einen und möglichen Übergriffen auf der anderen Seite spielt wohl auch, auf wessen Eigentum die Hecke angepflanzt wurde.
Re: Heckenschnitt, wer ist zuständig?
Und dann durch "Duldung" nachträglich genehmigtwurde auf dem Eigentum der WEG von einem Miteigentümer eigenmächtig gepflanzt
Quatsch mal kann damit sehr viel machen. Nur wenn die Struktur des Gemeinschaftseigentum beschädigt wird oder das Aussehen stark beeinträchtigt gäbe es Grenzen. Es steht einem völlig frei rosa Kacheln im Ganzen Wohnzimmer anzubringen und in der Badewanne Blumen zu züchten.Sondernutzung heisst "nutzen", nicht "verändern" oder "umbauen"
Man kann gegen die Hecke vorgehen, kaum gegen den Schnitt. Denn die Regeln "echter" Nachbarn für Rückschnitt gelten hier nicht.
Klaus
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