Mängel am Gemeinschaftseigentum

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Punktlandung
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Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Punktlandung » 16.02.2012, 09:03

Eine Gemeinschaft beschliesst ohne vorherige genaue Feststellung eine (vermutete) Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum. Ist so etwas überhaupt zulässig? Solch ein ins Blaue hinein gefasster Beschluss birgt, wenn er rechtskräftig geworden ist, einiges an finanziellen Unsicherheiten für jeden Eigentümer.

Sollte solch ein gefasster Beschluss, generell angefochten werden? - gibt es hierzu schon Gerichtsentscheide?



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Klaus » 16.02.2012, 09:13

Klar ist so ein Beschuss möglich, auch üblich und statthaft. Was soll es bringen wenn,
bei großen Anlagen 500 Eigentümer aufs Dach klettern.
Üblicherweise wird ja "Irgendjemand" "irgendwas" festgestellt haben.

Gegen den Beschluss kann man aber auch klagen mit der Begründung das kein Schaden vorhanden ist.
Dann klärt für viel Geld ein Gutachter was kaputt ist.

Es sei denn es wurde eine "Erneuerung" beschlossen, dabei ist es nicht notwendig das etwas kaputt ist.
Wenn man das "vermutlich" kaputte Dach neu eindecken lässt.

Im übrigen kann die WEG fast jeden Mist beschließen, wenn keiner klagt gilt das dann.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Punktlandung » 16.02.2012, 14:16

Hallo Klaus,

Deine meiner Meinung und gemachten Erfahrungen nach richtige und zutreffende Anmerkung

"Im übrigen kann die WEG fast jeden Mist beschließen, wenn keiner klagt gilt das dann."

birgt ungeahnte finanzielle Risiken für einen Miteigentümer, denn Recht haben heisst nicht immer auch Recht bekommen. Zudem heisst Recht erstreiten vor Gerichten, dass man auch finanziell gut ausgestattet sein muss, da man zumindest in Vorlage treten muss....und wie es letztlich vor Gericht ausgeht, von den Nerven die man erst einmal behalten muss, liegt doch in Gottes Hand und entzieht sich oft dem Sachverstand eines normalen Menschen. Ich habe Eigentümergemeinschaften erlebt, die sich derart asozial verhalten, dass man sich fragt in was man da eigentlich hineingeraten ist und in welchem Land man lebt. Das ergeht sicher sehr vielen so.

Der Gesetzgeber könnte zum Wohle seiner Bürger (Eigentümer) diese teuren Gerichtsszenarien umgehen, indem er Ombutsmänner (=Vertrauensmänner mit Sachverstand) einschalten liesse, die vermitteln und eine Auseinandersetzung von Eigentümern, wie auch immer diese gelagert sei, auf kleiner Flamme zeitnah klären könnte. Sollte der Ombutsmann nicht weiterkommen, dann gemäß erst Klage mit der entsprechenden Meinung Empfehlung des Ombutsmannes als Schnellverfahren. Das entlastet die Gerichte und verhindert viel Unsinn, gute Ombutsmänner vorausgesetzt!!! :wink:

Grüße vom Klausi

Klaus
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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Klaus » 16.02.2012, 16:45

Man klagt gegen 3-4 Kleinigkeiten und schon ist mal den Verwalter los. Der Rest schaut verängstigt die alle die Kosten des Verfahrens tragen außer der Kläger. Und bei der nächsten Versammlung kuschen die.

Ich hatte mal ne WEG die haben sich richtig gefreut das jemand der Frau "Stadtbüroarchitektin" widersprach und jeden meiner Antrag befürwortet.

Statt dreier Handwerker haben dann plötzlich mehrere Eigentümer und ein "Verwandter" Reparaturen kostenlos durch geführt.

Muss nur einer aufstehen und' s M... aufmachen. Aber meisten schimpfen über Staat und Verwalter und machen selber auch nichts
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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Punktlandung » 16.02.2012, 17:47

Ich kann Dir versichern, dass da jemand ist, der s.M. aufmacht. Gegen eine Übermacht der "Dummheit" ist aber schwer anzukommen. Du vergisst, dass die grosse dumme Masse sich die Gerichtskosten teilt, also ein viel kleineres Risiko trägt als der einzeln Klagende.

Es ist wie in unserer so tollen demokratischen Gesellschaft, die grosse dumme Masse "bestimmt" die Richtung. Einzelne wenige und seien sie noch so schlau und gut, werden einfach überstimmt. Es regiert somit die Mittelmäßigkeit.

Was denkst Du würde mit "Jesus" geschehen wenn er "heute" nochmal geboren würde, meinst Du die würden ihn rumlaufen lassen und sich evtl. die Geschäfte verderben lassen? Gut, kreuzigen könnten/würden sie ihn heutzutage nicht mehr - aber Irrenhaus, Gummizelle und Zwangsjacke wären sicher sicher.

Traurige Grüße

Klaus
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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Klaus » 16.02.2012, 17:50

Einzelne wenige und seien sie noch so schlau und gut, werden einfach überstimmt.
So schlau können die nicht sein wenn Sie sehenden Blickes Mitglied der Gemeinschaft werden - freiwillig
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Re: Mängel am Gemeinschaftseigentum

Beitrag von Punktlandung » 17.02.2012, 08:31

Hallo Klaus,

natürlich wird man "freiwillig" Mitglied einer Eigentümergemeinschaft.
Nur, niemand kann vorher wissen, auf was bzw. wen er sich einlässt. Menschen lernt man erst im Laufe der Zeit, wenn man mit ihnen zu tun hat, kennen. In den Kopf der Menschen kann ausser einem Chirurg bekanntlich niemand hineinschauen. 8)

Grüße vom Klausi

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