Überbau und Nutzungsentschädigung nach Jahren
Moderator: Klaus
Überbau und Nutzungsentschädigung nach Jahren
Hallo,
es besteht ein Überbau auf das benachbarte Grundstück. Beim Neubau auf dem Nachbargrundstück ist auch alles im Baugenehmigungsverfahren so eingezeichnet und von allen Seiten unterschrieben worden. Auf dem Bauamt bekam ich die Auskunft, dass alles so bleiben darf, weil genehmigt.
Das Nachbarhaus wurde vor vielen Jahren (ca 14 Jahren) an die jetzigen Besitzer verkauft. Jetzt plötzlich wollen diese eine Nutzungsentschädigung. Der § 915 BGB gilt nur für nicht genehmigte Überbauungen. Oder?
Die Nachbarn wussten auch schon seit vielen Jahren von der Überbauung.
Ich wäre dankbar für euren Rat.
es besteht ein Überbau auf das benachbarte Grundstück. Beim Neubau auf dem Nachbargrundstück ist auch alles im Baugenehmigungsverfahren so eingezeichnet und von allen Seiten unterschrieben worden. Auf dem Bauamt bekam ich die Auskunft, dass alles so bleiben darf, weil genehmigt.
Das Nachbarhaus wurde vor vielen Jahren (ca 14 Jahren) an die jetzigen Besitzer verkauft. Jetzt plötzlich wollen diese eine Nutzungsentschädigung. Der § 915 BGB gilt nur für nicht genehmigte Überbauungen. Oder?
Die Nachbarn wussten auch schon seit vielen Jahren von der Überbauung.
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Re: Überbau und Nutzungsentschädigung nach Jahren
Wenn es keine Vereinbarung im Grundbuch gibt gelten die alten Vereinbarungen nicht.
Man wird entweder eine Rente zahlen oder das Grundstück kaufen müssen.
Das hat mit der Baugenemigung nichts zu tun
Klaus
Man wird entweder eine Rente zahlen oder das Grundstück kaufen müssen.
Das hat mit der Baugenemigung nichts zu tun
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Überbau und Nutzungsentschädigung nach Jahren
Hallo Klaus,
worauf stützt Du deine Aussage?
Gruß
Neususi
worauf stützt Du deine Aussage?
Gruß
Neususi
Re: Überbau und Nutzungsentschädigung nach Jahren
Welche, das Verträge nur zwischen den Vertrags Parteien gelten ? Na zwischen wem sonst.
Oder das man auf fremden Grundstücken nichts bauen darf. Deswegen gibt es eine Geldrente da ein Abriss wohl zuviel des Guten ist und es ein Überbauregel im BGB gibt.
A Bauwerk steht auf dem Grundstück von B. B hat einen Anspruch das das weg gemacht wird.
Der Gesetzgeber hat aber entschieden das dann auch eine Geldrente möglich ist.
Ende
Hat A irgendeinen Vertrag der das anders regelt ? Oder steht etwas als Belastung im Grundbuch. ?
Oder das man auf fremden Grundstücken nichts bauen darf. Deswegen gibt es eine Geldrente da ein Abriss wohl zuviel des Guten ist und es ein Überbauregel im BGB gibt.
A Bauwerk steht auf dem Grundstück von B. B hat einen Anspruch das das weg gemacht wird.
Der Gesetzgeber hat aber entschieden das dann auch eine Geldrente möglich ist.
Ende
Hat A irgendeinen Vertrag der das anders regelt ? Oder steht etwas als Belastung im Grundbuch. ?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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