Müssen Grenzsteine sichtbar sein?

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
evane
Beiträge: 3
Registriert: 24.04.2012, 20:31

Müssen Grenzsteine sichtbar sein?

Beitrag von evane » 07.06.2012, 20:21

Nachbar A hat im Zuge seines Hausbaus einige Grenzsteine umgefahren etc., jedenfalls waren sie teilweise nicht mehr sichtbar bzw. nicht mehr an der richtigen Stelle. Vom Vermessungsamt hat A nun die genauen Koordinaten erhalten und konnte somit sein Grundstück wieder korrekt einmessen. Diese Punkte hat er farblich markiert. Nun hat A aber auf seinem Grundstück Pflasterarbeiten für eine Zufahrt bauen lassen und dabei die vorgenannten Grenzmarkierungen zu Nachbar B einfach überpflastert. Ist dieses Vorgehen ok, weil die Pflasterarbeiten ja der Grenze entlang gehen oder müssen die Grenzen auf jeden Fall kenntlich gemacht sein und bleiben? Wenn ja, wer kennzeichnet die Grenzen?

Vielen Dank für die Hilfe!



Artikel lesen
Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Müssen Grenzsteine sichtbar sein?

Beitrag von Klaus » 07.06.2012, 21:33

Wenn ja, wer kennzeichnet die Grenzen?
Niemand, warum auch. Die Grenzsteine dienen, bzw dienten zu Orientierung. In Zeiten von GPS ist das aber kaum nötig.

Verboten ist das "entfernen" und "verrücken" der Steine. Überbauen ist kaum verboten, wobei man ja nur den halben Stein überbauen kann, die andere Hälfte steht ja auch Nachbars Grundstück.
Nachbar A hat im Zuge seines Hausbaus einige Grenzsteine umgefahren etc.
Bei einem echten Grenzstein, brauch man einen Bagger.

Übrigen ist es nicht Sache des Nachbar nach Grenzsteinen zu suchen oder sich zu deren Schutz aufzuspielen :(
Man hat erst wieder einen Anspruch wenn der Nachbar die Grenze verletzt, dann aber nur auf Entfernung des Überbaus. Nicht auf Freilegung des Grenzsteins.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste