Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Moderator: Klaus
Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage bzw. weiss ich nicht, was ich jetzt machen soll und ich habe keine Lust mehr, mir von meinen Nachbarn alles gefallen zu lassen.
Es gibt ja einiges, das die Nachbarn machen, aber jetzt reicht es A. A + B haben zwischen den Zaun und unserem Schuppen ca. 30 cm Fläche, in der Löwenzahn wächst. Nachbar B hat jetzt einfach, ohne zu fragen (wie immer) Streusalz auf den Löwenzahn geschmiessen. Und zu dem hat er noch direkt hinter dem Schuppen einen Fahnenmast auf gestellt, 10 cm vom Grundstück weg. Laut Grenzbebauung, sollte diese ja 3 Meter Abstand haben. Der Fahnenmast macht A nur in der Hinsicht Angst, das hier der Blitz einschlagen könnte und dann mein Schuppen brennt. Zu dem hat er ja auch schön öfters hinter A Schuppen (in 30cm Abstand) gegrillt bzw. Feuer im gemacht.
Muss A mir sowas gefallen lassen? Es gibt da noch soviel mehr, A hab bis jetzt immer meinen Mund gehalten, aber A reicht es jetzt, weil der Herr (30 Jahre älter als iA ch) überhaupt keinen Funken anstand bzw. Rücksicht nimmt. Aber A finde es halt auch einen großen Schritt zum Anwalt zu gehn. Was soll A machen?
VG
ich habe da mal eine Frage bzw. weiss ich nicht, was ich jetzt machen soll und ich habe keine Lust mehr, mir von meinen Nachbarn alles gefallen zu lassen.
Es gibt ja einiges, das die Nachbarn machen, aber jetzt reicht es A. A + B haben zwischen den Zaun und unserem Schuppen ca. 30 cm Fläche, in der Löwenzahn wächst. Nachbar B hat jetzt einfach, ohne zu fragen (wie immer) Streusalz auf den Löwenzahn geschmiessen. Und zu dem hat er noch direkt hinter dem Schuppen einen Fahnenmast auf gestellt, 10 cm vom Grundstück weg. Laut Grenzbebauung, sollte diese ja 3 Meter Abstand haben. Der Fahnenmast macht A nur in der Hinsicht Angst, das hier der Blitz einschlagen könnte und dann mein Schuppen brennt. Zu dem hat er ja auch schön öfters hinter A Schuppen (in 30cm Abstand) gegrillt bzw. Feuer im gemacht.
Muss A mir sowas gefallen lassen? Es gibt da noch soviel mehr, A hab bis jetzt immer meinen Mund gehalten, aber A reicht es jetzt, weil der Herr (30 Jahre älter als iA ch) überhaupt keinen Funken anstand bzw. Rücksicht nimmt. Aber A finde es halt auch einen großen Schritt zum Anwalt zu gehn. Was soll A machen?
VG
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Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Bitte doch nun auch mal unsere Regel lesen http://www.nachbarschaftsstreit.de/foru ... ?f=1&t=135
Klaus
Wessen Grundstück ist das denn ? Ist es das der Nachbarn kann er machen was er will. Ist es das von A stellt sich die Frage wie A beweisen will welche "Person" das war, denn nur den Täter kann man verklagenA + B haben zwischen den Zaun und unserem Schuppen ca. 30 cm Fläche, in der Löwenzahn wächst.
Ein Fahnenmast ist kein Bauwerk für das man Abstand einhalten muss, eher ein Möbel für große KinderUnd zu dem hat er noch direkt hinter dem Schuppen einen Fahnenmast auf gestellt, 10 cm vom Grundstück weg. Laut Grenzbebauung, sollte diese ja 3 Meter Abstand haben.
Kaum anzunehmenDer Fahnenmast macht A nur in der Hinsicht Angst, das hier der Blitz einschlagen könnte und dann mein Schuppen brennt.
Auf seinem Grundstück kann er machen was er willZu dem hat er ja auch schön öfters hinter A Schuppen (in 30cm Abstand) gegrillt bzw. Feuer im gemacht.
Nach dem Motto: Wer nicht macht was ich will hat keinen Anstand und ist Rücksichtslosüberhaupt keinen Funken anstand bzw. Rücksicht nimmt
Wäre auch sinnlos - ein Anwalt alleine bringt wenig - wenn dann muss man klagen - und wegen wasAber A finde es halt auch einen großen Schritt zum Anwalt zu gehn
Dann ist das doch eh bald vorbeiweil der Herr (30 Jahre älter als A)
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Es ist natürlich A Grundstück, auf dem nun das Salz liegt
A hab es fotografiert und es ist eindeutich ersichtlich, dass das Salz über den Zaun geschmiessen wurde. (Reste auf Zaun)
Man müsste dazu mehr wissen um den Menschen einschätzen zu können - dann würde man das anstandslos auch verstehen.
Naja man kann nicht alles machen, was man will in seinem Grundstück. Rücksicht muss man in einigen Dingen auch nehmen und wenn A den Schuppen vom Nachbarn fast anzünde, denke A nicht, dass das rechtlich erlaubt ist.
Der man ist Anfang 50 - wenns für ihn gut geht kann das alles noch 30-40 Jahre gehn.
A hab es fotografiert und es ist eindeutich ersichtlich, dass das Salz über den Zaun geschmiessen wurde. (Reste auf Zaun)
Man müsste dazu mehr wissen um den Menschen einschätzen zu können - dann würde man das anstandslos auch verstehen.
Naja man kann nicht alles machen, was man will in seinem Grundstück. Rücksicht muss man in einigen Dingen auch nehmen und wenn A den Schuppen vom Nachbarn fast anzünde, denke A nicht, dass das rechtlich erlaubt ist.
Der man ist Anfang 50 - wenns für ihn gut geht kann das alles noch 30-40 Jahre gehn.
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Wer sagt das.... wenn ich mir das erste posting von A ansehe ist A maximal 10Klaus hat geschrieben:Dann ist das doch eh bald vorbeiweil der Herr (30 Jahre älter als A)
gruss goerdi
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Das mit den Regeln ist zu schwer ?!?! Wir sperren Beiträge !! A+B nicht Ich und DU
Fast anzünden ist wohl das selbe wie ein bisschen Schwanger
Und mit dem Bild kann man nicht beweisen das "B" das war nur das es auch auf "B" Grundstück lag. Evtl. war es ja A um B was anzuhängen.
Das ist kein Beweis um sinnvoll zu klagen - vor allen wegen Unkraut.
Fast anzünden ist wohl das selbe wie ein bisschen Schwanger
Und mit dem Bild kann man nicht beweisen das "B" das war nur das es auch auf "B" Grundstück lag. Evtl. war es ja A um B was anzuhängen.
Das ist kein Beweis um sinnvoll zu klagen - vor allen wegen Unkraut.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
B hat es ja auch auf seiner Hälfte gestreut. Hier ist ja er sichtlich, das B, sein Unkraut mit Salz bekämpft. Und warum sollte A ihm was anhängen wollen? Es kann nicht sein, das A als Geschädigter jetzt als Schuldiger dargestellt wird. Dann kann ja jeder machen was er will ohne Rücksicht auf Verluste. Toll, da werden sich einige Nachbarn bestimmt freuen, wenn sie keine Rücksicht mehr nehmen müssen.
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Wei beweisst man dann eigentlich, das jemand am Baum vom Nachbarn herum geschnitten hat? Das könnte ja auch der Nachbar selbst gewesen sein, um den anderen etwas zu unterstellen. Hier gibt es ja auch immer wieder Klagen ohne das der Schuldige bei der Tat ertappt wurde????
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
In den meisten zivilisierten Ländern ist jeder unschuldig bis im das Gegenteil bewiesen wird.
Hier gehts im "Unkraut" hinter dem Schuppen. Warum macht A so ne Welle auf ?
Wegen was will A den Klagen - Schadenersatz wegen Löwenzahn - ist sinnlos
Und ohne einen Beweis wird niemand verurteilt, aber es gibt genug Idioten die erklären das Sie es waren.Hier gibt es ja auch immer wieder Klagen ohne das der Schuldige bei der Tat ertappt wurde
Oder A hat das gemacht, oder CDEFG.....B hat es ja auch auf seiner Hälfte gestreut. Hier ist ja er sichtlich, das B, sein Unkraut mit Salz bekämpft.
Da freut sich wohl A und sammelt bereits sein Wasser um es rüber zu schütten.....Toll, da werden sich einige Nachbarn bestimmt freuen, wenn sie keine Rücksicht mehr nehmen müssen.
Hier gehts im "Unkraut" hinter dem Schuppen. Warum macht A so ne Welle auf ?
Wegen was will A den Klagen - Schadenersatz wegen Löwenzahn - ist sinnlos
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Es gibt mehrere Lösungen zu diesem Problem:
a) sich ärgern
b) sich damit abfinden
c) ne Mauer oder nen Zaun auf die Grenze stellen
d) wegziehen
e) einen Krieg deswegen anfangen
Das mit dem Herbizid ist ein Problem, weil Leute, die spritzen, das meistens nicht deswegen tun, um den Nachbarn zu ärgern, sondern weil sie sich schlicht nicht vorstellen können, dass das nicht ins Gartenprinzip anderer Leute passt.
In dem konkreten Fall würde ich weder a- e ausprobieren, sondern eine Reihe Gehwegplatten aus Beton 50 x 50 der Grenze nach verlegen. Die kosten 20 Euro pro m2, d.h. für 100 Euro kriegst Du 20 Laufmeter. Sie leiden nicht, wenn sie etwas Unkrautsalz abbekommen, und der Nachbar sieht, dass da ne Grenze ist.
Da Gehwegplatten in Splitt verlegt kein Bauwerk sind, darfst Du bis an die Grenze damit.
a) sich ärgern
b) sich damit abfinden
c) ne Mauer oder nen Zaun auf die Grenze stellen
d) wegziehen
e) einen Krieg deswegen anfangen
Das mit dem Herbizid ist ein Problem, weil Leute, die spritzen, das meistens nicht deswegen tun, um den Nachbarn zu ärgern, sondern weil sie sich schlicht nicht vorstellen können, dass das nicht ins Gartenprinzip anderer Leute passt.
In dem konkreten Fall würde ich weder a- e ausprobieren, sondern eine Reihe Gehwegplatten aus Beton 50 x 50 der Grenze nach verlegen. Die kosten 20 Euro pro m2, d.h. für 100 Euro kriegst Du 20 Laufmeter. Sie leiden nicht, wenn sie etwas Unkrautsalz abbekommen, und der Nachbar sieht, dass da ne Grenze ist.
Da Gehwegplatten in Splitt verlegt kein Bauwerk sind, darfst Du bis an die Grenze damit.
Re: Unkrautvernichtung durch Nachbarn unberechtigt
Toller Beitrag @ jp10686:
Das mit den Betonplatten wurde von A auch schon ins Auge gefasst.
Und es stimmt weder eine Lösung zwischen a - e zu wählen. Nur ist es die Frage, wieviel muss mann sich gefallen lassen? Irgendwann wird es mal zuviel und keiner lässt sich gerne vom Nachbarn den Garten umgraben, wenn es dann hinterher schlimmer wie vorher aussieht, oder? Deshalb sollte man doch mal B sagen, das es jetzt reicht.
Das mit den Betonplatten wurde von A auch schon ins Auge gefasst.
Und es stimmt weder eine Lösung zwischen a - e zu wählen. Nur ist es die Frage, wieviel muss mann sich gefallen lassen? Irgendwann wird es mal zuviel und keiner lässt sich gerne vom Nachbarn den Garten umgraben, wenn es dann hinterher schlimmer wie vorher aussieht, oder? Deshalb sollte man doch mal B sagen, das es jetzt reicht.
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