Gartenhecke

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Moderator: Klaus

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Dayday
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Gartenhecke

Beitrag von Dayday » 15.08.2012, 15:31

Hallo Zusammen,

lieber Nachbar A hat eine Gargage, die bei rückwärtigem Ausparken auf seiner Fahrerseite an B Buchenhecke angrenzt.
Er schneidet diese Hecke sehr gern selber zurück, um nach seiner Angabe besser ins Auto zu kommen und eine bessere Sicht zur Strasse zu haben.

B haben Ihm erklärt, dass B das gerne selber machen würden, wenn er B bescheid gibt.
Gesagt aber nicht getan.
B Beschnitt hat Ihm das wohl nicht gerreicht und er hat jetzt zum wiederholten Male die Hecke außerhalb des Zauns zur Strasse hin (nicht zu seiner Garage) fürchterlich schräg eingeschnitten.

Meines Wissens hat er damit eine Sachbeschädigung begangen.

B wird Ihn nochmal zur Rede stellen, glaubt aber aufgrund der Vorgeschichte nicht auf Besserung.
Kann B das Problem nur mit einer Anzeige klären?

Die Vorgeschichte dieses Themas ist noch deutlich länger, (Anzeige beim Bauamt, permanente Beobachtung, Androhung von Nachbarschaftsrecht, etc...)
Bisher habe B noch nicht gegenläufig reagiert, da das nur in einem unendlichen Nachbarschaftskrieg endet, aber andererseits B auch glaube, der Kollege versucht gerade sein angestammtes "wir wohnen hier schon länger Recht" durchzusetzten.

Was meint Ihr als Experten?

Danke Euch

Detlef



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Klaus
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Re: Gartenhecke

Beitrag von Klaus » 15.08.2012, 16:35

REGELN LESEN !

(Anzeige beim Bauamt, permanente Beobachtung, Androhung von Nachbarschaftsrecht, etc...)
Die "Anzeige" ist nicht böse, denn da passiert nur was wenn man Schwarz baut. Beobachten ist nicht verboten und der Hinweis aus das Nachbarrecht auch nicht
r hat jetzt zum wiederholten Male die Hecke außerhalb des Zauns zur Strasse hin
Bei "Außerhalb" des Grundstücks sollte man mal selber nachdenken. Denn die Grenzabstände und die Pflicht dem Überhang zu entfernen gelten auch zum Gemeindegrundstücken....

Das Problem lässt sich auch ganz einfach lösen: "Außerhalb" sollte einfach nichts mehr wachsen.
Kann B das Problem nur mit einer Anzeige klären?
Der Staatsanwalt wird das einstellen und ein Zivilverfahren ist sinnlos da kein Schaden entstanden ist,

":-) der Feind wohnt oft im Spiegel

Klaus
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Dayday
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Re: Gartenhecke

Beitrag von Dayday » 15.08.2012, 17:23

OK,

konkrete Frage:

Darf ein Nachbar ohne Einwilligung meine Hecke schneiden, besonders, wenn Sie nicht auf sein Grundstück wächst?

Und wenn der Feind im Spiegel wohnt, hätte ich vorher glaube ich schon anders mit dem Nachbarn interagiert!
Bisher habe ich versucht seine "Wünsche" zu erfüllen!

Übrigens hab ich nicht schwarz gebaut;-)

Trotzdem Danke für den elloquenten Hinweis

day day

Klaus
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Re: Gartenhecke

Beitrag von Klaus » 15.08.2012, 17:40

Nein darf er nicht, man kann auf Unterlassung klagen.

Danach wird er eben versuchen die Stadt dazu zu bringen gegen den Heckeninhaber vorzugehen. Den die hat einen Anspruch gegen den Heckeninhaber.

Ist also die Frage ob man Ruhe will oder "Recht haben"
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