Gartenhecke
Moderator: Klaus
Gartenhecke
Hallo Zusammen,
lieber Nachbar A hat eine Gargage, die bei rückwärtigem Ausparken auf seiner Fahrerseite an B Buchenhecke angrenzt.
Er schneidet diese Hecke sehr gern selber zurück, um nach seiner Angabe besser ins Auto zu kommen und eine bessere Sicht zur Strasse zu haben.
B haben Ihm erklärt, dass B das gerne selber machen würden, wenn er B bescheid gibt.
Gesagt aber nicht getan.
B Beschnitt hat Ihm das wohl nicht gerreicht und er hat jetzt zum wiederholten Male die Hecke außerhalb des Zauns zur Strasse hin (nicht zu seiner Garage) fürchterlich schräg eingeschnitten.
Meines Wissens hat er damit eine Sachbeschädigung begangen.
B wird Ihn nochmal zur Rede stellen, glaubt aber aufgrund der Vorgeschichte nicht auf Besserung.
Kann B das Problem nur mit einer Anzeige klären?
Die Vorgeschichte dieses Themas ist noch deutlich länger, (Anzeige beim Bauamt, permanente Beobachtung, Androhung von Nachbarschaftsrecht, etc...)
Bisher habe B noch nicht gegenläufig reagiert, da das nur in einem unendlichen Nachbarschaftskrieg endet, aber andererseits B auch glaube, der Kollege versucht gerade sein angestammtes "wir wohnen hier schon länger Recht" durchzusetzten.
Was meint Ihr als Experten?
Danke Euch
Detlef
lieber Nachbar A hat eine Gargage, die bei rückwärtigem Ausparken auf seiner Fahrerseite an B Buchenhecke angrenzt.
Er schneidet diese Hecke sehr gern selber zurück, um nach seiner Angabe besser ins Auto zu kommen und eine bessere Sicht zur Strasse zu haben.
B haben Ihm erklärt, dass B das gerne selber machen würden, wenn er B bescheid gibt.
Gesagt aber nicht getan.
B Beschnitt hat Ihm das wohl nicht gerreicht und er hat jetzt zum wiederholten Male die Hecke außerhalb des Zauns zur Strasse hin (nicht zu seiner Garage) fürchterlich schräg eingeschnitten.
Meines Wissens hat er damit eine Sachbeschädigung begangen.
B wird Ihn nochmal zur Rede stellen, glaubt aber aufgrund der Vorgeschichte nicht auf Besserung.
Kann B das Problem nur mit einer Anzeige klären?
Die Vorgeschichte dieses Themas ist noch deutlich länger, (Anzeige beim Bauamt, permanente Beobachtung, Androhung von Nachbarschaftsrecht, etc...)
Bisher habe B noch nicht gegenläufig reagiert, da das nur in einem unendlichen Nachbarschaftskrieg endet, aber andererseits B auch glaube, der Kollege versucht gerade sein angestammtes "wir wohnen hier schon länger Recht" durchzusetzten.
Was meint Ihr als Experten?
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Detlef
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Re: Gartenhecke
REGELN LESEN !
Das Problem lässt sich auch ganz einfach lösen: "Außerhalb" sollte einfach nichts mehr wachsen.
":-) der Feind wohnt oft im Spiegel
Klaus
Die "Anzeige" ist nicht böse, denn da passiert nur was wenn man Schwarz baut. Beobachten ist nicht verboten und der Hinweis aus das Nachbarrecht auch nicht(Anzeige beim Bauamt, permanente Beobachtung, Androhung von Nachbarschaftsrecht, etc...)
Bei "Außerhalb" des Grundstücks sollte man mal selber nachdenken. Denn die Grenzabstände und die Pflicht dem Überhang zu entfernen gelten auch zum Gemeindegrundstücken....r hat jetzt zum wiederholten Male die Hecke außerhalb des Zauns zur Strasse hin
Das Problem lässt sich auch ganz einfach lösen: "Außerhalb" sollte einfach nichts mehr wachsen.
Der Staatsanwalt wird das einstellen und ein Zivilverfahren ist sinnlos da kein Schaden entstanden ist,Kann B das Problem nur mit einer Anzeige klären?
":-) der Feind wohnt oft im Spiegel
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Gartenhecke
OK,
konkrete Frage:
Darf ein Nachbar ohne Einwilligung meine Hecke schneiden, besonders, wenn Sie nicht auf sein Grundstück wächst?
Und wenn der Feind im Spiegel wohnt, hätte ich vorher glaube ich schon anders mit dem Nachbarn interagiert!
Bisher habe ich versucht seine "Wünsche" zu erfüllen!
Übrigens hab ich nicht schwarz gebaut;-)
Trotzdem Danke für den elloquenten Hinweis
day day
konkrete Frage:
Darf ein Nachbar ohne Einwilligung meine Hecke schneiden, besonders, wenn Sie nicht auf sein Grundstück wächst?
Und wenn der Feind im Spiegel wohnt, hätte ich vorher glaube ich schon anders mit dem Nachbarn interagiert!
Bisher habe ich versucht seine "Wünsche" zu erfüllen!
Übrigens hab ich nicht schwarz gebaut;-)
Trotzdem Danke für den elloquenten Hinweis
day day
Re: Gartenhecke
Nein darf er nicht, man kann auf Unterlassung klagen.
Danach wird er eben versuchen die Stadt dazu zu bringen gegen den Heckeninhaber vorzugehen. Den die hat einen Anspruch gegen den Heckeninhaber.
Ist also die Frage ob man Ruhe will oder "Recht haben"
Danach wird er eben versuchen die Stadt dazu zu bringen gegen den Heckeninhaber vorzugehen. Den die hat einen Anspruch gegen den Heckeninhaber.
Ist also die Frage ob man Ruhe will oder "Recht haben"
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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