Heckenstreit mal ganz anders

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majg
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Heckenstreit mal ganz anders

Beitrag von majg » 21.10.2012, 21:07

Hallo,

A haben vor 4 Jahren einen Teil unseres Grundstücks an Nachbarn B verkauft, als Grenze wurde eine Reihe von Thujas in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt. Dazu muß man sagen, daß der Nachbar unser Grundstück jahrelang während des Leerstands okkupiert hatte und diverse Pflanzungen und anderes darauf erstellt hat, eine davon ist auch die besagte Hecke.
Leider benutzte auch der Nachbarshund vorzugsweise A Grundstück als Toilette. Ermahnungen in der Art "es gibt doch hier so viele Wiesen nicht nur unsere" führten dazu, daß B auf seinem Grundstück einen massiven Maschendraht-Zaun errichtet hat mit Betonsockel in der Erde. Natürlich kann er "seine" Hecke durch den Zaun sehen, anfassen und ggf. auch beschneiden, an den Boden darunter kommt er aber nicht mehr heran ohne über A Grundstück zu laufen.
Der Streit ist nun wegen A biologischen Gartenführung entstanden, angeblich machen A durch unser Mulchen "seine" Hecke kaputt und sorgen dafür, daß Wühlmäuse und Ratten angelockt werden. B drohte schon mit der Vernichtung "seiner" Hecke, damit A sehen, was wir davon haben.
Wie gesagt, es geht nicht um die Höhe oder die Tatsache ihrer Existenz, sondern um eine angeblich falsche Bodenbearbeitung. Dazu sei noch angemerkt, A wohnen auf dem Dorf, sind das letzte Haus und die betreffende Pflanzung steht schon außerhalb des Bebauungplanes. Die Wühlmaushügel auf der angrenzenden Wiese (Rinder- und Pferdehaltung) sind so markant und häufig, daß ganz eindeutig zu sehen ist, wo die lieben Tierchen herkommen. Außerdem besitzen A eine gute "Jagd-Katze" und auch einen Hund, der gern die Mäuse ausbuddelt.

Unsere Frage ist nun: Wer darf die Hecke pflegen? A+B wollen sie ja beide, A ökologisch, die Nachbarn B lieber schrebergärtnerisch. - Wie auch der Rest seines Grundstückes eher in die Stadt passen würde.

Ach ja, es geht um Mecklenburg-Vorpommern.

Danke



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Re: Heckenstreit mal ganz anders

Beitrag von Klaus » 22.10.2012, 07:02

Wir "Pflegt" man denn eine Hecke ? Mehr als Schneiden und Gießen ist da doch eh nicht zu machen. Ist doch wirklich lächerlich der Streit.

Da es eine "gemeinsame" Heche ist (habe ich so verstanden) , sind beide Eigentümer der Hecke, daher obliegt es der Gemeinschaft die Pflege zu übernehmen. Kann die sich nicht einigen bleibt alles wie es ist. Die Hecke wächst in Natur einfach weiter oder geht einfach ein. GGf. haben die Parteien Anspruch auf Pflege wie sie "handwerklich Richtig" ausgeführt wird - um den totalverlust zu verhindern. Die "Vereinbarung" eine gemeinsame Hecke zu pflanzen bestand ja.
Sind beide Eigentümer zu doof wird man einen Gärtner beauftragen müssen.

Da es ja um den "Rindenmulch" eines naturbelassenen Grundstücks geht - Widerspruch fällt ja kaum auf - der nichts mit der Hecke zu tun hat. Die darf der Eigentümer eines Grundstück bis zu Grenze aufbringen. Man muss jedoch dafür sorgen das er vorher "gelüftet" wurde und nicht alles verpestet.
Natürlich kann er "seine" Hecke durch den Zaun sehen
erst wegen des Hundes beschweren und dann meckern das er einen Zaun zieht.

Ich frage mich was A denn will ? Ich kann am Verhalten des Nachbars kein Fehlverhalten finden -

Klaus

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Re: Heckenstreit mal ganz anders

Beitrag von majg » 22.10.2012, 09:52

Erst mal vielen Dank, also die Hecke gehört beiden, obwohl "B" diese gepflanzt hat, allerdings bevor ihm das Grundstück gehörte.
Ist das so richtig?

Ansonsten verstehe ich nicht, was an meinen Ausführungen so unverständlich war. Kurzfassung:
A: Die Ruhe und Natur liebenden Ökos in Mitten eines Meeres von Monstertreckern, die pausenlos gigantische Mengen Jauche aus der Biogasanlage wegtransportieren, am Rande eines Dorfes, wo offenbar der lauteste Rasenmäher oder Motorsense der/die beste ist und neben
B: Familie "Flodder", die lautesten im Dorf, besitzergreifend und alles besser wissend.

B hat einen Zaun gezogen, der ihm die Nutzung von 30-50cm seines Grundstückes unmöglich macht, daher meine Frage, ob wir bis an die Beton-Zaun-Grenze mulchen dürfen oder tatsächlich nur, wie gesagt, bis zur "echten" Grenze. Das hätte aber zur Folge, daß der Rest von sog. "Unkraut" (besser: Spontanwegetation) überwuchert würde (bekommt ja guten Nährboden und B keine Möglichkeit hätte, diese vernünftig zu entfernen - das ist doch echter Kinderkram.

Das nur zum Verständnis. Wir werden wohl unsere heißbegehrte Einfahrt als Druckmittel in die Waagschale werfen, denn er hat noch einige Flecken ohne Beton und über seine eigene Einfahrt kann man schlecht anliefern.

Vielen Dank nochmal.

Klaus
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Re: Heckenstreit mal ganz anders

Beitrag von Klaus » 22.10.2012, 10:15

Erst mal vielen Dank, also die Hecke gehört beiden, obwohl "B" diese gepflanzt hat, allerdings bevor ihm das Grundstück gehörte.
Ist das so richtig?
Zwischen zwei Grenzpunkten ist eine Linie zu ziehen. Auf wessen Grundstück die Pflanzen stehen dem gehören die dann auch. Es sein denn man hat die Pflanzen gemeinsam auf die gemeinsame Grenzlinie gesetzt.
B hat einen Zaun gezogen, der ihm die Nutzung von 30-50cm seines Grundstückes unmöglich macht, daher meine Frage, ob wir bis an die Beton-Zaun-Grenze mulchen dürfen oder tatsächlich nur,
Er kann über den Zaun steigen, ein Loch buddeln, oder eine Leiter anlegen - alles sein Problem. A darf bis zu Grenze ( Das ist die ober erklärte Linie) machen was er will.

Ausnahme: A darf nicht die gemeinsame Hecke beschädigen

Das da noch mehr zwischen A und B ist war klar, denn sonst würden sich A nicht an dem "Heckenspielchen" aufhängen.

Klaus
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