Wann MUSS die Kehrwoche erledigt werden ?

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Moderator: Klaus

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laleslied
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Wann MUSS die Kehrwoche erledigt werden ?

Beitrag von laleslied » 01.12.2012, 00:27

Das ist bestimmt ein sehr umstrittenes Thema...

Unser Fall WEG - 3 Parteien.
Bislang waren im wöchentlich wechselnden Turnus die Parteien eigenverantwortlich zur Verrichtung der Kehrwoche zuständig.
1. Treppenhaus bis zur nächsten Etage
2. Aussenbereich ( Fegen, Laubrechen, Winterdienst, Müll)
3. Gemeinschaftsräume (Kellerflur, Wasch-& Trockenraum, Abstellplatz)

Unsererseits wurde bereits 2 x ein Hausmeisterdienst gefordert, allerdings wurde das von den anderen 2 Parteien negativ beschieden.
Weitere Anfragen wurden umgehend abgewehrt.
Mittlerweile hat eine der anderen Parteien eine Frau engagiert, diese übernimmt deren Kehrwochendienst komplett.

Leider hat diese keine Möglichkeit auch für uns Tätig zu werden.

Deshalb waren wir gezwungen einen eigenen Service zu suchen.

Allerdings gestaltet sich dies recht schwierig, da nachvollziehbar, nahezu kein Hausmeisterservice bereit ist, nur alle 3 Wochen Arbeiten auszuführen.
Letztendlich haben wir zum Glück einen solchen gefunden.
Nun das Problem:
Dieser kommt immer dann, wenn er auch die Mülltonnen zur Straße bringt und das ist hier im Normalfall Mittwochs.
An diesem Tag führt er die Kehrwoche absolut perfekt aus.
Nun kommt die Ermahnung unseres Miteigentümers, der die Folgewoche mit der Kehrwoche dran ist.
Es sei nicht zulässig und zumutbar, dass er "mehr" reinigen müsste, da unser Service ja schon Mittwochs und nicht Freitags oder Samstags kommt.
Es ist unmöglich jemanden zu finden, der im 3-Wochen-Turnus kommt und sich dann auch noch auf spezielle Tage festlegen lässt und gemeinschaftlich kann wegen der anderen Parteien niemand beauftragt werden.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Ich bin gewillt für diese Leistungen zu bezahlen, allerdings entspricht das nicht der Gemeinschaft ?!?
Was ist zu tun ?
Ist es noch zu erwähnen ?
Es herrscht ein sehr unterkühltes Klima in dieser WEG.

Herzlichen Dank für Antworten !!!!



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Klaus
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Re: Wann MUSS die Kehrwoche erledigt werden ?

Beitrag von Klaus » 02.12.2012, 17:01

Welche Gemeinschaft - das ist keine Freudeskreis - sondern eine WEG.

Wird die Kehrwoche nicht wie vereinbart gemacht kann die Gemeinschaft einen Dienst beauftragen und dem einzelnen Eigentümer auf die Rechnung setzen.

Eine Regelung wann der einzelne die Kehrwoche nacht sollte in der Hausordnung (die Teil eines Beschluss ist) stehen.
Die Woche geht von Montag bis Sonntag .....

Und man bekommt für jeden Dienst einen Dienstleister - wird aber teurer wenn der nur in der Walpurisnacht im 24 Uhr putzen darf

Klaus
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