Weihnachtsbeleuchtung

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Moderator: Klaus

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HNX
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Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von HNX » 06.12.2012, 10:35

Hallo Zusammen,

kurz zum Sachverhalt:
ich wohne in einer Mietwohnung, unter welcher sich ein Lottoladen befindet.
Die Verkäuferin von diesem Lottoladen ist eine sehr streitsüchtige Frau, welcher ich schon seit Jahren versuche aus dem Weg zu gehen.

Ich habe zur Straßenseite einen herausragenden Balkon, an welchen Sie ohne zu Fragen zwei Hacken angebracht hat, um an diese Weihnachtbeleuchtung an zu bringen.
Jetzt ist die Frage, ob es Ihr gestattet ist, an meinen Balkon Weihnachtbeleuchtung an zu bringen.

Wenn ich jetzt zu Ihr runter gehe und Sie auffordere die Beleuchtung ab zu nehmen, muss Sie diese abnehmen?
Kann ich die Beleuchtung selber abnehmen und Ihr vor die Tür legen?

Kann ich Ihr ein Schreiben aufsetzten um Sie auf zu fordern?
Gibt es hierzu Gesetzte?

Für einen Rat bin ich sehr dankbar.

Gruß



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RuhigBlut
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von RuhigBlut » 06.12.2012, 15:52

HNX hat geschrieben: .....Die Verkäuferin von diesem Lottoladen ist eine sehr streitsüchtige Frau, ...

Was stören dich im Winter diese Haken?
Machen die etwas kaputt?
Sie hätte aber natürlich vorher fragen müssen, ....hättest du abgelehnt? und warum? :oops:
Das ganze ist doch kein Ärger wert, es ist Weihnachtszeit!
RuhigBlut

Klaus
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von Klaus » 06.12.2012, 21:52

Schade das man die Regeln hier nicht gelesen hat.

A ist Mieter einer Wohnung , dazu gehört nicht die Aussenfassade oder das Geländer Balkons (aussen).
Daher wäre der Eigentümer des Hauses Ansprechpartner.

Das entfernen wäre Selbstjustiz und würde wohl die Zerstörung bedeuten. Selbstjustiz ist in D verboten.

Bliebe der Rechtsweg, der kaum vor Ostern entschieden würde.

Übrigens ist die "Verkäuferin B" eh nicht zuständig sondern der Kioskbesitzer.

Wenn aber der Balkon nicht mehr nutzbar ist dann kann man die Miete mindern - wobei im Winter.....
da wird man wohl 50 Winter mit einen Cent abrechnen müssen ....

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

HNX
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von HNX » 06.12.2012, 21:53

Es geht einfach darum, dass man an B Tür nichteinmal vorbeilaufen kann ohne ein Mahnschreiben im Briefkasten zu haben.
B macht uns das Leben zur Hölle und denkt dass B machen kann was Sie will.

Dann werde A Sie gleich morgen auffordern das Zeug weg zu machen.
Es stört A absolut nicht. Es stört A nur das es von B ist.

A Sie es nicht weg machen, kann Bes dann selber abmachen und A dieses vor die Tür legen?

Gruß

Klaus
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von Klaus » 06.12.2012, 21:59

Nochmal gehen die Regeln und du wirst hier gelöscht.

Nicht klar was "Mahnschreiben" von einem Kisok bedeuten soll, aber ich würde dann gleich die Kosten für Anwalt, Aufhängen und Ersatz ansparen.
Aber vermutlich ist auf beiden Seiten eh kein Geld da
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von HNX » 07.12.2012, 08:31

Hör mal zu lieber KLAUS!

Hier melden sich leute an um einen RAT zu erhalten und nach Hilfe zu fragen und nicht um sich von dir fertig machen zu lassen.
Lösch mich aus diesem Forum und gut ist.

Klaus
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von Klaus » 07.12.2012, 09:24

Den mehrfache Hinweis auf die Regeln hier: Fertigmachen ??!?!
Und auf Rat hören ist auch was anderes, was du meinst nennt man "Zustimmung" suchen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von HNX » 07.12.2012, 10:53

Ich suche weder Zustimmung noch irgendwelche Seelenklemptner...
Ich habe eine Antwort auf meine Frage und auf den Sachverhalt erwartet und keine Info ob ich schonmal für einen Anwalt sparen soll.

Klaus
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Re: Weihnachtsbeleuchtung

Beitrag von Klaus » 07.12.2012, 11:02

Dann nochmal meine Antwort:

A ist Mieter einer Wohnung , dazu gehört nicht die Aussenfassade oder das Geländer Balkons (aussen).
Daher wäre der Eigentümer des Hauses Ansprechpartner.

Das entfernen wäre Selbstjustiz und würde wohl die Zerstörung bedeuten. Selbstjustiz ist in D verboten.

Bliebe der Rechtsweg, der kaum vor Ostern entschieden würde.

Übrigens ist die "Verkäuferin B" eh nicht zuständig sondern der Kioskbesitzer.

Wenn aber der Balkon nicht mehr nutzbar ist dann kann man die Miete mindern - wobei im Winter.....
da wird man wohl 50 Winter mit einen Cent abrechnen müssen ....
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