Aushang über Nachbarn

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Iaitanto
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Aushang über Nachbarn

Beitrag von Iaitanto » 14.01.2013, 18:09

Hallo,

A und B sind eine Lebensgemeinschaft und wohnen neben C. A und B reinigen das Treppenhaus normalerweise regelmässig.
Zu den Weihnachts- und Neujahresfeiertagen kamen aber A und B wegen vieler familiärer Verpflichtungen ausnahmsweise
nicht dazu, in der Zeit das Treppenhaus zu reinigen.

C hängt darauf einen Aushang öffentlich einsichtig für Jedermann ins Treppenhaus mit einem Datum, den Namen von A und
B und dem Vermerk "A und B haben über zwei Wochen nicht geputzt".

Nach Meinung von A und B, die mittlerweile wieder zu der normalen regelmässigen Reinigung des Treppenhauses übergegangen
sind, ist dies ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte, da ungefragt Dinge über sie quasi öffentlich ausgehangen werden.

Der Versuch eines Gespräches mit C wurde mit dem Zuziehen der Haustür und dem Verweis auf die weit fortgeschrittene
Zeit (kurz nach 20 Uhr) beantwortet, was auch gutes Recht von C ist. Ein Brief, mit der Bitte um Schwärzung der Notiz,
oder Abhängen des Kalendars und daß eine solche öffentliche Protkollierung nicht erwünscht sei, wurde bisher ignoriert.

Wie können A und B reagieren, ohne selbst Rechte von C zu verletzen (also ein einfaches ungefragtes Abhängen des
Aushangs käme nicht in Frage) ohne direkt zur "Ultima Ratio", dem Anwalt, greifen zu müssen?

Gruß,
- Iaitanto



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Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

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Klaus
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Re: Aushang über Nachbarn

Beitrag von Klaus » 14.01.2013, 18:35

Nicht jeder Mist ist gleich eine Verletzung der Persönlichskeitsrechte - das sollten A und B nicht gleich so ein Fass aufmachen.

A und B haben nicht geputzt - das zu behaupten ist daher keine Lüge und stellt keinerlei Unterlassungsgrund dar.
Zu den Weihnachts- und Neujahresfeiertagen kamen aber A und B wegen vieler familiärer Verpflichtungen ausnahmsweise
nicht dazu, in der Zeit das Treppenhaus zu reinigen.
Warum ist das das Problem anderer - da beaufragt man eben jemanden der das macht.
Wie können A und B reagieren, ohne selbst Rechte von C zu verletzen (also ein einfaches ungefragtes Abhängen des
Aushangs käme nicht in Frage) ohne direkt zur "Ultima Ratio", dem Anwalt, greifen zu müssen?
Ich würde nen weiteren Zettel dranhängen und hinschreiben: Und nicht geduscht oder gebadet

Im übrigens - wenn will man denn angehen - wer ist denn Täter - und kann man das beweisen.

Oder noch besser - sich bei allen mal Entschuldigen und anteilig 1.23 euro Anbieten als Entschädigung.
Wobei man damit nur weiteren Streit verursacht.

Angefangen haben A und B !!!
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Iaitanto
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Re: Aushang über Nachbarn

Beitrag von Iaitanto » 15.01.2013, 07:55

Hallo,
Klaus hat geschrieben: Oder noch besser - sich bei allen mal Entschuldigen und anteilig 1.23 euro Anbieten als Entschädigung.
Wobei man damit nur weiteren Streit verursacht.
Wäre der normale Weg. Doch die Versuche scheiterten. Ein persönliches Gespräch wurde verweigert,
ein Brief ignoriert. Wie also soll man eine Entschuldigung zukommen lassen?

Erst neulich mitbekommen: A trifft C zufällig im Hausflur und versucht C im recht neutralen Ton
anzusprechen. C geht wortlos weiter.
Angefangen haben A und B !!!
Unbestritten. Doch um die Frage geht es gar nicht. Die Frage ist, wie kann man die Kette der Ereignisse
unterbrechen, bevor sie weiter eskaliert? Das A und B einmal das Putzen vergessen haben, stört mich
persönlich nicht. A und B streiten das auch nicht ab. Die Aktion von C hat ein "Geschmäckle" und würde
die mich betreffen wäre ich auch zumindest "irritiert".

Die Aktion mit etwas "dazuzuhängen" halte ich eher für weitere Eskalation.

Welchen Tipp kann man A und B geben?

Gruß,
- Iaitanto

Klaus
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Re: Aushang über Nachbarn

Beitrag von Klaus » 15.01.2013, 09:36

Was genau will man denn eigentlich erreichen: Einen Sündenerlass
oder das der Zettel wegkommt.

Die Gesprächsuche sollen wohl den anderen davon überzeugen sein Unrecht zuzugeben und .... was auch immer.

Man hat doch bereits seine Meinung kund getan und die des anderen vernommen.

Ich würde "NICHTS" machen - gar nix - warum auch.

Klaus
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