Baukünste des Nachbarn

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Moderator: Klaus

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garfield63
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Baukünste des Nachbarn

Beitrag von garfield63 » 27.03.2013, 18:00

Hallo,
Tja A haben da ein kleines Problem. A haben ein Haus von ihrer Tante vor 4 Jahren geerbt. Nachbar B hatte eine Mauer an der möglichen Grundstücksgrenze gebaut. Jetzt fordert B A auf die Bäume wie auch Komposter etc. zu entfernen da er seine Mauer verputzen will und sein Mauerprojekt zur Doppelgarage mit daraufliegenden Parkplätzen versehen möchte. Diese Garage liegt dann direkt neben dem Spielplatz A Kinder auf A Grundstück. Bei Nachfrage auf dem Bauamt A wir gesehen das der Statiker 25cm breite Mauern geplat hatte. Hier sind aber nur 13 cm breite Betonmauern ausgeführt. Beim Nachfragen wo denn genau die Grenze verläuft, teilte man A mit das man das auch nicht wisse. A vermuten das er mit einem Teil seiner Mauer auf unserem Grundstück steht.
Frage wie verhält man sich da ? einerseits mögen A keinen Ärger, wollen hier auch noch weiter wohnen, andererseits wie wird das weitergehen?



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Klaus
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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von Klaus » 27.03.2013, 18:34

Bitte Regeln lesen !!

Die Bäume können stehen bleiben, den Komposter darf der entweder selber umsetzen oder drum rum putzen. Ich würde dem aber den Hintern küssen wenn er die sichtbare Grenzwand pflegt :-)

Stört die Kinder denn die Garage, und wie setzt man die Parkplätze den "auf die Garage".

Wenn man keine Ahnung hat wo die Grenze ist kann man das vermessen lassen, oder einfach mal im Katasteramt die Pläne kopieren und Grenzsteine suchen. Ist neben dem eigenen Haus nur ein Meter, dann kann man das auch selber messen.

Wessen Grundstück, dessen Mauer.

Wer keinen Ärger will gibt dem Nachbar einfach den Hausschlüssel :-) >Bei allem anderen muss man eben wissen was man will, was man erreichen kann und ob sich das lohnt

Klaus
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garfield63
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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von garfield63 » 27.03.2013, 18:46

Hallo Klaus,
erst mal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Also die Wand zu den Kindern ist etwa 3 Meter hoch und nicht mit den anderen Wänden der Konstruktion verbunden. Wir haben Bedenken das die Wand auf unser Grundstück kippen könnte und die Kinder Schaden nehmen.
Zur Lage der geplanten Garage: Sie liegt am Hang. Oberhalb der Garage läuft die Straße. Von dort soll die Zufahrt auf das Dach gebaut werden.
Auf die Frage nach einer Vermessung, meinte B das das zu teuer wäre und A das machen sollte.
Nach Grenzsteinen hat A auch schon gesucht aber nicht alle gefunden. Dort wo A sie vermutet (laut Katasterplan,) hat B ein gemauertes Gartenhaus hingebaut.
Zur Frage des Hausabstandes: das dürften etwa so an die 25 Meter sein.

Klaus
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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von Klaus » 27.03.2013, 19:12

Für die meisten Bauwerke braucht man eine Baugenehmigung.

Des weiteren gibt es ein Nachbarrecht in den meisten Bundesländern, das man aber selber durchsetzen muss, wenn dagegen verstoßen wird.

Will man wissen wo die Grenze ist muss man eben vermessen lassen, Will man den Bau des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück verhindern, klagt man. Dann wird ein öffentlich bestellter Vermessen das prüfen. Den zahlt dann eben der Verlieren der Verfahrens. Kein Mensch muss vermessen lassen nur weil der Nachbar meint das keine Ahnung hat wo seine Grenze liegt.

Da selbe gilt für die Standfestigkeit der Mauer. Will man wissen ob Sie hält fragt man einen Statiker. Ist man sicher die hält nicht klagt man, dann wir der Richter einen Gutachter beauftragen.Den zahlt dann eben der Verlieren der Verfahrens.
Oft hilft auch die Stadt wenn eine Gefährdung von der Grenzmauer ausgeht.

Das ge-eier-e mit den Kindlein ist Kindisch - wenn man einen Bau verhindern will braucht man Gesetze die einem Recht geben. Hat man Angst um seine Kindlein sperrt man die in den Keller :-)

Wie eine Zufahrt zur Garage auf deren Dach erstellt werden soll ?!?! So wie sich das anhört bekommt man keine Genehmigung und das Nachbarrecht ist auch im Weg. Denn nur die Garage ist auf der Grenze erlaubt. Da steht aber bereits eine Mauer. Und auf der Garage kann er "nichts" machen, sonst steht das noch ein LKW auf der Garage.

Gibt es denn eine Bauplan oder eine Baugenehmigung

Klaus
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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von garfield63 » 27.03.2013, 19:28

Zu dem Projekt gibt es eine Baugenehmigung. Die haben A auf dem Bauamt gesehen. (und an der Baustelle festgemacht). Ein Statiker hat geprüft und 25 cm dicke Wände festgelegt. In A Fall will B seine bereits früher erstellten Wände nit ca 13cm Stärke benutzen. Das Bauamt sagte A das das ganze mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren durchgeführt würde und A sie erst rufen sollten wenn B anfängt das Dach darauf zu bauen oder das Bauwerk von selber umgefallen ist. (die z.Z. dünnen Wände würden vom Bauamt dann nicht mehr akzeptiert.. (und unsere Kinder werden A dann gefesselt im Keller verstauen :D )

Garfield 63

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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von Klaus » 27.03.2013, 21:12

Nochmal die Regel studieren !

Wer soll denn was machen ? Nur weil A behauptet das B behauptet hat das er dünnere Wände nutzen will, bereits aktiv werden. Kann A denn wissen was er tatsächlich macht. A kann nicht mal prüfen ob er nicht bei sich aufmauert, nachdem das Dach steht..... oder zusätzliche Träger irgendwo hinkommen. Bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren hat er "versprochen" sich an die Gesetze zu halten. Da hat keiner irgendwas geprüft - auch kein Statiker. Ist verstehe auch ich nicht warum die Wände so dick sein sollen.

Daher wird A warten müssen, bis das Bauwerk beendet ist (das Dach drauf ist).

Danach gibt es ne Verfügung, dann ne weiter dann ne kleines Ordnungsgeld, dann den Rechtsweg. Und in Jahren eine Nutzungsverfügung und dann ne Abrissverfügung. Das ein Bauamt was tut kann A vergessen.

A kann, eine Unterlassungserklärung im Zuge einer einstweiligen Verfügung beantragen wenn B ernsthaft und beweisbar behauptet hat eine Wand zu benutzen, deren Einsturz gefährdet ist, wenn es sie benutzt wie erklärt.

Nur wie will man das beweisen, dazu müsste B erklären das er absichtlich etwas errichtet was einstürzt ?!?

Klaus
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Re: Baukünste des Nachbarn

Beitrag von garfield63 » 28.03.2013, 13:24

Ganz lieben Dank für die Hilfe.
Ich melde mich wieder wenn wenn alles fertig gebaut ist.
Liebe Grüße von A.

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