Stalking des Nachbarn
Verfasst: 01.04.2013, 17:38
Hallo an alle!
A werden als Vermieter regelmäßig vom Nachbar B unserer Mieter angeschrieben. Entweder geht es da um eine Heckenproblematik oder Bäume auf A Grundstück oder der Hund von unseren Mietern der bellt oder Partys die unsere Mieter feiern. Und vorneweg: A Mieter verhält sich ganz normal wie jeder andere Mensch auch, von daher ist das Verhalten völlig ok. Auch rechtlich bewegt sich unser Mieter im Rahmen (sogar ohne absichtlich zu provozieren, was in unserem Falle schon eine Leistung ist). Da wo die Nachbarn früher gewohnt haben gab es nur Stress und mit den anderen Nachbarn drum herum hat der Nachbar unserer Mieter auch nur Stress.
In dem Brief an uns sagen die Nachbarn quasi dass wir als Vermieter für unsere Mieter verantwortlich seien, was natürlich quatsch ist.
Jetzt erhielten A eine Aufstellung über die Besuche unseres Mieters der letzten 3 Monate ala:
56 Mal saß unser Mieter auf der Terrasse,
71 Mal bekam er Besuch,
15 Mal hat er gekocht und die Gerüche zogen auf unser Grundstück.
Das ganze versehen mit der Aufforderung unseren Mieter zur Ordnung zu rufen.
Jetzt meine Frage: Rein rechtlich ist so eine Aufstellung wie oben leider laut Rechtsdefinition kein Stalking. Aber so was kann doch nicht erlaubt sein? Das ist Nachstellung. Aber wie heißt so was rein rechtlich?
Vielen Dank für eure Tipps schon mal.
V.
A werden als Vermieter regelmäßig vom Nachbar B unserer Mieter angeschrieben. Entweder geht es da um eine Heckenproblematik oder Bäume auf A Grundstück oder der Hund von unseren Mietern der bellt oder Partys die unsere Mieter feiern. Und vorneweg: A Mieter verhält sich ganz normal wie jeder andere Mensch auch, von daher ist das Verhalten völlig ok. Auch rechtlich bewegt sich unser Mieter im Rahmen (sogar ohne absichtlich zu provozieren, was in unserem Falle schon eine Leistung ist). Da wo die Nachbarn früher gewohnt haben gab es nur Stress und mit den anderen Nachbarn drum herum hat der Nachbar unserer Mieter auch nur Stress.
In dem Brief an uns sagen die Nachbarn quasi dass wir als Vermieter für unsere Mieter verantwortlich seien, was natürlich quatsch ist.
Jetzt erhielten A eine Aufstellung über die Besuche unseres Mieters der letzten 3 Monate ala:
56 Mal saß unser Mieter auf der Terrasse,
71 Mal bekam er Besuch,
15 Mal hat er gekocht und die Gerüche zogen auf unser Grundstück.
Das ganze versehen mit der Aufforderung unseren Mieter zur Ordnung zu rufen.
Jetzt meine Frage: Rein rechtlich ist so eine Aufstellung wie oben leider laut Rechtsdefinition kein Stalking. Aber so was kann doch nicht erlaubt sein? Das ist Nachstellung. Aber wie heißt so was rein rechtlich?
Vielen Dank für eure Tipps schon mal.
V.