Bohrung in Stützmauer
Moderator: Klaus
Bohrung in Stützmauer
Hallo zusammen.
A haben neue Nachbarn...
A Parkplatz liegt oberhalb des Grundstücks unseres Nachbars B . Dabei wird A Grundstück mit einer 2,5 Meter hohen Stützmauer (Nachbarwand) vom Garten des Nachbars abgegrenzt.
Für den Unterhalt dieser Stützmauer sind beide verantwortlich und die Kosten hierfür haben beide gemeinsam zu tragen.
Jetzt hat Nachbar B auf seiner Seite eine Satellitenschüssel angebracht und unzählige Löcher in die Stützmauer gebohrt. A befürchten jetzt, dass die Stützmauer genau an diesen Punkten kaputt gehen kann, bzw. weniger aushält. Und für Schäden, die daraus resultieren wollen B natürlich nicht aufkommen.
A wissen nicht genau, wie A diesen Fall jetzt anpacken sollen. Schließlich wollen A keinen Nachbarschaftsstreit. Aber A möchten auch gerne wissen, ob der Nachbar dies überhaupt darf und was A dagegen machen können...
Die Stützmauer steht in NRW.
Vielen Dank
A haben neue Nachbarn...
A Parkplatz liegt oberhalb des Grundstücks unseres Nachbars B . Dabei wird A Grundstück mit einer 2,5 Meter hohen Stützmauer (Nachbarwand) vom Garten des Nachbars abgegrenzt.
Für den Unterhalt dieser Stützmauer sind beide verantwortlich und die Kosten hierfür haben beide gemeinsam zu tragen.
Jetzt hat Nachbar B auf seiner Seite eine Satellitenschüssel angebracht und unzählige Löcher in die Stützmauer gebohrt. A befürchten jetzt, dass die Stützmauer genau an diesen Punkten kaputt gehen kann, bzw. weniger aushält. Und für Schäden, die daraus resultieren wollen B natürlich nicht aufkommen.
A wissen nicht genau, wie A diesen Fall jetzt anpacken sollen. Schließlich wollen A keinen Nachbarschaftsstreit. Aber A möchten auch gerne wissen, ob der Nachbar dies überhaupt darf und was A dagegen machen können...
Die Stützmauer steht in NRW.
Vielen Dank
Artikel lesen
Park-Sheriff bringt Anwohner gegen sich auf
Ein Anwohner läuft Tag für Tag die Straßen ab und sucht Falschparker. Der Park-Sheriff macht dabei Fotos von den Parksündern und zeigt jeden einzelnen an. Dabei notiert er die Standorte, die Tatzeiten und weitere Fahrzeugdaten.
Einer der Nachbarn beklagt si.....
mehr Infos
Re: Bohrung in Stützmauer
Bitte die Regeln mit "A und B" mal lesen und beachten.
Bei einer gemeinsamen Mauer auf gemeinsamen Grundstück wärt Ihr eine Gemeinschaft zum Zweck eine Mauer zu besitzen die irgendwas stützt, oder abgrenzt. Jetzt kann man darüber streiten ob dazu ein paar Löcher gehören um an der Mauer was aufzuhängen.
Eine Mauer stören ein paar Löcher kaum, nur wenn die Schüssel mal wegkommt muss man die
Löcher wieder schliessen, damit kein Wasser eindringt. Und selbst wenn nicht wird es hundert Jahre dauern
Klaus
Und wem gehört die Mauer, bzw das Grundstück drunter.Für den Unterhalt dieser Stützmauer sind beide verantwortlich und die Kosten hierfür haben beide gemeinsam zu tragen.
Bei einer gemeinsamen Mauer auf gemeinsamen Grundstück wärt Ihr eine Gemeinschaft zum Zweck eine Mauer zu besitzen die irgendwas stützt, oder abgrenzt. Jetzt kann man darüber streiten ob dazu ein paar Löcher gehören um an der Mauer was aufzuhängen.
Wenn zwei unterschiedlicher Meinung sind hat man bereits einen Streit.Schließlich wollen A keinen Nachbarschaftsstreit.
Eine Mauer stören ein paar Löcher kaum, nur wenn die Schüssel mal wegkommt muss man die
Löcher wieder schliessen, damit kein Wasser eindringt. Und selbst wenn nicht wird es hundert Jahre dauern
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Bohrung in Stützmauer
Danke Klaus,
Und uns als A ist vollkommen klar, dass die Probleme erst kommen, wenn die Stützmauer einmal erneuert werden muss, etc. Und davor wollen wir uns auch schützen.
Die Stützmauer wurde vom Bauträger auf der gemeinsamen Grenze errichtet.Und wem gehört die Mauer, bzw das Grundstück drunter.
Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Wir als A möchten nur wissen, ob wir und über etwas aufregen, wo wir uns gar nicht aufregen dürfen. Sprich: B bohrt voll rechtens Löcher in die gemeinsame Stützmauer. Und das ist gegen unser Rechtsempfinden... Darf B einfach ohne Zustimmung von A Löcher in die Stützmauer bohren?!? Wer trägt ggf. die (Folge-)Kosten die aus dieser Bohrung entstehen? Laut notarieller Akte sind sowohl A und B für den Unterhalt der Stützmauer verantwortlich - aber muss A auch für Schäden, die durch B entstanden sind aufkommen?Wenn zwei unterschiedlicher Meinung sind hat man bereits einen Streit.
Und uns als A ist vollkommen klar, dass die Probleme erst kommen, wenn die Stützmauer einmal erneuert werden muss, etc. Und davor wollen wir uns auch schützen.
Re: Bohrung in Stützmauer
Ein Grenze ist eine "gedachte Linie" auf dem man so gut wie nichts bauen kann.
Am besten erst mal auf Grundbuch gehen und rausfinden was einem tatsächlich gehört. Oder sind das ganze gar keine "eigenen Grundstücke", sondern es gehören einem nur die "Häuser" - also ne WEG.
Ohne zu klären was das für eine Mauer ist, wem die gehört und wer was zu sagen hat, lässt sich nichts klären.
Klaus
Eine "notarieller Akte" soll was sein. Ein Notar bezeugt die Unterschrift auf einem Vertrag, und legt keine Akten an.Laut notarieller Akte sind sowohl A und B für den Unterhalt der Stützmauer verantwortlich
Ist nicht die Antwort auf die Frage.Die Stützmauer wurde vom Bauträger auf der gemeinsamen Grenze errichtet.
Am besten erst mal auf Grundbuch gehen und rausfinden was einem tatsächlich gehört. Oder sind das ganze gar keine "eigenen Grundstücke", sondern es gehören einem nur die "Häuser" - also ne WEG.
Ich bin der Chef und müsste gefragt werden ist keine Rechtsempfinden - sondern .....Und das ist gegen unser Rechtsempfinden
Ohne zu klären was das für eine Mauer ist, wem die gehört und wer was zu sagen hat, lässt sich nichts klären.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Bohrung in Stützmauer
Hallo Klaus,
ich finde es sehr schade, dass Du mich als dümmlich ab tust. Ich hatte mir von diesem Forum einen regen Austausch erhofft. Natürlich bin ich kein Experte und drücke mich auch nicht dementsprechend aus. Darum hatte ich mir hier Anregungen und Tipps erhofft, wie ich am besten vorgehen soll. Ich habe das Gefühl, dass hier jedes Wort auf die Waagschale gelegt wird.
Ich probiere nochmal, die Situation zu erläutern:
Im vom Notar beurkundeten Bauträgervertrag hat A Flur Nr. XXXX - mit darauf zu errichtenden Wohnhaus nebst Garage - erworben.
Weiter zitiere ich aus eben diesem Bauträgervertrag: Im Bereich der Grundstücksgrenze der Häuser A und B ist zur Geländeregulierung eine Betonwinkelsteinwand vorgesehen. Die Stützmauer ist im beiliegenden Lageplan grün gekennzeichnet. Die Errichtung dieser Stützwand erfolgt aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan und der örtlichen Verhältnisse auf Kosten des Bauträgers.
Die spätere Pflege, Unterhaltung und eventuelle Erneuerung dieser Stützwand obliegt und geht zu gleichen Teilen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer der Häuser A und B.
B hat seine Satellitenschüssel an dieser Stützmauer befestigt. A ist besorgt über mögliche Schäden und finanzielle Folgen für A.
A möchte B gerne darauf ansprechen und vor allem finanzielle Folgen, resultierend aus möglichen Schäden, für sich selbst ausschließen.
Ein Auszug aus dem Liegenschaftsregister liegt vor. Auch die oben erwähnte Lageskizze. Ob die Stützmauer nun genau auf der Grenze steht oder ein paar cm links oder rechts weiß A nicht.
Wie und wo erfährt man das? Welche Kosten sind daran üblicherweise verbunden?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von A - darf B seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von B - darf B dann seine Satellitenschüssel daran befestigen? Wie verhält sich dann der Punkt: "Die spätere Pflege, Unterhaltung, ... obliegt zu gleichen Teilen zu Lasten ..."
ich finde es sehr schade, dass Du mich als dümmlich ab tust. Ich hatte mir von diesem Forum einen regen Austausch erhofft. Natürlich bin ich kein Experte und drücke mich auch nicht dementsprechend aus. Darum hatte ich mir hier Anregungen und Tipps erhofft, wie ich am besten vorgehen soll. Ich habe das Gefühl, dass hier jedes Wort auf die Waagschale gelegt wird.
Ich probiere nochmal, die Situation zu erläutern:
Im vom Notar beurkundeten Bauträgervertrag hat A Flur Nr. XXXX - mit darauf zu errichtenden Wohnhaus nebst Garage - erworben.
Weiter zitiere ich aus eben diesem Bauträgervertrag: Im Bereich der Grundstücksgrenze der Häuser A und B ist zur Geländeregulierung eine Betonwinkelsteinwand vorgesehen. Die Stützmauer ist im beiliegenden Lageplan grün gekennzeichnet. Die Errichtung dieser Stützwand erfolgt aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan und der örtlichen Verhältnisse auf Kosten des Bauträgers.
Die spätere Pflege, Unterhaltung und eventuelle Erneuerung dieser Stützwand obliegt und geht zu gleichen Teilen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer der Häuser A und B.
B hat seine Satellitenschüssel an dieser Stützmauer befestigt. A ist besorgt über mögliche Schäden und finanzielle Folgen für A.
A möchte B gerne darauf ansprechen und vor allem finanzielle Folgen, resultierend aus möglichen Schäden, für sich selbst ausschließen.
Ein Auszug aus dem Liegenschaftsregister liegt vor. Auch die oben erwähnte Lageskizze. Ob die Stützmauer nun genau auf der Grenze steht oder ein paar cm links oder rechts weiß A nicht.
Wie und wo erfährt man das? Welche Kosten sind daran üblicherweise verbunden?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von A - darf B seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von B - darf B dann seine Satellitenschüssel daran befestigen? Wie verhält sich dann der Punkt: "Die spätere Pflege, Unterhaltung, ... obliegt zu gleichen Teilen zu Lasten ..."
Re: Bohrung in Stützmauer
Es interessiert die beiden Eigentümer ein Sch.. was in den Vertrag zwischen A und seinem Bauträge so drin stehe mag. Wenn die Unterhaltskosten nicht in den Verträgen zwischen A und B oder im Grundbuch stehen, muss keiner irgendwas Unterhalten
Es ist nur interessant wem die Mauer denn heute gehört.
A und B als Gemeinschaft
Dann kann die Mauer nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Ein Mauer ist Sichtschutz, Schutz gegen abfliessendes Wasser oder Stützmauer. An Mauern werden auch oft Lichter angebracht oder Vogelhäuschen oder Rankhilfen. Da nun eine Schüssel kaum mehr Belastung bring, könnte man angumentieren das beiden Eigentümer mit der Anbringung das gemeinsame Bauwerk kaum über das übliche hinaus belasten.
Der Vertrag mit einem Bauträger bringt kaum was gegen den Nachbarb.
Dazu braucht es einen Grundbuchauszug, Auszug aus dem Baulasenverzeichnis, Lageplan und Lage der Grenzsteine
Eine: "Das ist bei Strafe verboten" Ausdruck wird es nicht geben
Klaus
P.S. Dir ist schon klar das die ein Fremder freiwillig unentgeltlich hilft
Es ist nur interessant wem die Mauer denn heute gehört.
A und B als Gemeinschaft
Dann kann die Mauer nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Ein Mauer ist Sichtschutz, Schutz gegen abfliessendes Wasser oder Stützmauer. An Mauern werden auch oft Lichter angebracht oder Vogelhäuschen oder Rankhilfen. Da nun eine Schüssel kaum mehr Belastung bring, könnte man angumentieren das beiden Eigentümer mit der Anbringung das gemeinsame Bauwerk kaum über das übliche hinaus belasten.
Steht Sie auf A gehört Sie A, steht Sie auf B gehört Sie BAngenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von A - darf B seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Angenommen, die Stützmauer steht auf dem Grund von B - darf B dann seine Satellitenschüssel daran befestigen?
Wenn ich mit meinem Bruder einen Vertrag mache der mir erlaubt bei der Bank soviel Geld abzuheben wie ich will. Was meinst du was die Bank dazu sagt.Wie verhält sich dann der Punkt: "Die spätere Pflege, Unterhaltung, ... obliegt zu gleichen Teilen zu Lasten ..."
Der Vertrag mit einem Bauträger bringt kaum was gegen den Nachbarb.
Grenzstein suchen, messen oder vermessen lassen.Ob die Stützmauer nun genau auf der Grenze steht oder ein paar cm links oder rechts weiß A nicht.
Wie und wo erfährt man das? Welche Kosten sind daran üblicherweise verbunden?
Ich finde es schade das du nur Gebetsmühlenartig das Selbe schreibst und nicht verstehen will das man das so niocht sagen kann ohne die Rahmenbedingungen zu erfahren.ich finde es sehr schade, dass Du mich als dümmlich ab tust.
Anregung: Finde heraus wem was gehört.Darum hatte ich mir hier Anregungen und Tipps erhofft, wie ich am besten vorgehen soll.
Dazu braucht es einen Grundbuchauszug, Auszug aus dem Baulasenverzeichnis, Lageplan und Lage der Grenzsteine
Eine: "Das ist bei Strafe verboten" Ausdruck wird es nicht geben
Klaus
P.S. Dir ist schon klar das die ein Fremder freiwillig unentgeltlich hilft
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Bohrung in Stützmauer
Es ist mir durchaus klar, dass mir jemand unentgeltlich hilft.
Bei einem Forum denke ich jedoch, dass hier nur Menschen mitmachen, die einem gerne helfen. Ich hab wirklich keine Lust auf derartige Diskussionen.
Bei einem Forum denke ich jedoch, dass hier nur Menschen mitmachen, die einem gerne helfen. Ich hab wirklich keine Lust auf derartige Diskussionen.
Re: Bohrung in Stützmauer
Antworten geben die weiterführen würden ist keine Option ?!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste