Parken vor Carport

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mücke
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Parken vor Carport

Beitrag von mücke » 20.01.2014, 22:08

Hallo,
B haben folgendes Problem: Nachbar (Grundstück A) und B (Grundstück B in zweiter Reihe) haben eine gemeinsame Grundstückseinfahrt. A und B's Carports stehen direkt nebeneinander, mit jeweils 3m breite. Ein Auto haben B immer im Carport stehen, das zweite stellen B meist vor B's Haustür. Es ist jedoch so, dass der Platz kaum ausreicht, um vernünftig ein-und auszusteigen, geschweige denn mit einem Fahrrad vorbeizukommen. Deshalb stellen B den zweiten Wagen vor das Carport. Nun kam Nachbarin A und verlangte von B , das Auto dort nicht mehr zu parken, da sie schlecht rausfahren könnte. B stellt das Auto,soweit wie es möglich ist, an die Hauswand. Also ist etwa noch 50cm Platz zum Grundstück A.
Kann A B vorschreiben, wo B das Auto abstellt?
Im übrigen stellen Nachbarn A ihren Zweitwagen ebenfalls vor ihr Carport.
Desweiteren fährt A beim Rausfahren bald bis in B's Hauswand, sie nutzt also praktisch B's Grundstück zum rangieren.
Genauso könnte A B das verbieten, wie sie B das Parken verbieten will.
Vielen dank für Antworten
Zuletzt geändert von mücke am 20.01.2014, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Re: Parken vor Carport

Beitrag von Klaus » 20.01.2014, 23:05

Unsere Regeln noch mal lesen !

Dann doch mal erklären wessen Grundstück was ist, sonst kann keiner was sagen.

Generell gilt auf der Strasse die Strassenverkehrsordnung, auf Privatgrundstücken der Wille des Eigentümers. Und das man rangieren muss ist das Problem des Fahrers. Und es besteht kein Anspruch vor der Haustür halten zu dürfen.

Klaus
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mücke
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Re: Parken vor Carport

Beitrag von mücke » 21.01.2014, 00:00

Hallo,
A haben das vordere Grundstück, B das dahinter liegende. A kann nicht vor der Haustür parken, da er die Durchfahrt für B versperren würde.
Die gemeinsame Einfahrt hat eine Breite von etwa 3,5 m, bei Grundstück B nur noch etwa 2,8 m. Deswegen möchte B das zweite Auto vor dem Carport stellen.
Nur A hat schon Fotos gemacht vom abgestellten Auto von B. Deshalb stellt sich B die Frage, ob er seine Autos auf seinem Grundstück stellen kann wie er das möchte, oder er Abstände zu A einhalten muss.
Gruss mücke

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Re: Parken vor Carport

Beitrag von Klaus » 21.01.2014, 08:36

Bitte skizze machen und irgendwo hochladen - ist so nicht erklärbar. Darauf die Grundstücksgrenzen einzeichnen.
Was ist "die gemeinsame Einfahrt". ein seperates eigenes Grundstück das A und B zusammen gehört? Gibt es Wegerechte.

Man darf auf dem eigenen Grundstück machen was man will, es sei denn man hat Recht an einen anderen abgegeben: Grunddienstbarkeiten oder Mieten

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