Blumenkästen am Gartenzaun von A...

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Moderator: Klaus

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stephikaa
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Blumenkästen am Gartenzaun von A...

Beitrag von stephikaa » 04.09.2014, 16:52

A hat im Garten einen ca. 180cm hohen Gartenzaun stehen.Er steht auf A's Grundstück.B jedoch hängt trotz mehrmaliger Aufforderung seine Blumenkästen an den Zaun.B ignoriert völlig die Aufforderung. .Was kann A noch tun?



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Blumenkästen am Gartenzaun von A...

Beitrag von Klaus » 04.09.2014, 17:17

Klagen, oder ein Schiedsverfahren durchführen. Dazu kann man auch einen Anwalt bemühen, der verliere zahlt das Verfahren.
Jedoch sollte man das ganze eine eindeutigem "Täter" zuordnen können und das auch beweisen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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