Sichtschutzzaum

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stephikaa
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Sichtschutzzaum

Beitrag von stephikaa » 04.09.2014, 17:06

A hat auf seinem Grundstück seinen eigenen Zaun stehen.Damit B nicht mehr ständig durch den Zaun guckt und seine Pflanzen dran hängt, montierte A. nun eine Sichtschutzfolie auf Ihrer Zaunseite angebracht. Sodass sie nun auf die Plane anstatt auf Nachbar A guckt.Wenn es B stört, kann er doch auf seinem Grundstück einen eigenen Zaun setzen, oder? Also, darf A. die Plane anbringen?



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Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

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Klaus
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Re: Sichtschutzzaum

Beitrag von Klaus » 04.09.2014, 17:20

Generell ist das nicht verboten..

Jedoch gibt es in vielen Bundesländern genaue Vorschriften wie ein Zaun aussehen muss, wie hoch er ist, wo er stehen muss....
In den meisten sind 1,8 Meter zu hoch, und bei erlaubten 1,5 der Kindergarten nicht wirklich sinnvoll.

Der Nachbar kann sich ne Leiter in den Garten stellen und rüberschauen - ist nicht verboten
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stephikaa
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Re: Sichtschutzzaum

Beitrag von stephikaa » 04.09.2014, 17:49

Also, der Zaun steht schon mindestens 20 Jahre an Ort und Stelle. Komme aus NRW.Im übrigen hat B die Sichtschutzfolie von A abgerissen.A ist mächtig wütend.

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Re: Sichtschutzzaum

Beitrag von stephikaa » 04.09.2014, 17:53

Und wo kann A nachsehen, ob es erlaubt ist? Paragraph?

Klaus
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Re: Sichtschutzzaum

Beitrag von Klaus » 04.09.2014, 18:02

Nach 20 Jahren ist in den meisten Bundesländern alles aus dem Nachbarrecht verjährt. Biebe also das Baurecht ( Bauamt fragen), aber die machen eh nix.
Übrigens habe ich die Webseite gebaut um "nachzusehen", also mal hier "nachsehen". Bitte selber "lesen"

Sachbeschädigung würde man im Strafrecht finden. Muss man übrigens dem Täter beweisen, und da keiner dabei war... So nen Sch... stellt der Staatsanwalt eh wieder ein.

Ob man jetzt an einem Grenzzaun "außen" noch was hinmachen kann, ist auch ne Frage. Denn das wäre ja, wenn auch nur gering, bereits auf Nachbars Grundstück.

Ich würde statt selber Unrecht zu tun, doch mein Recht durchsetzen. Das Recht keine "Blumenkästen" am Zaun zu dulden kann man gerichtlich leicht durchsetzen.

Vorher sollte man wissen: Wessen Zaun ist das wirklich, wo steht der Zaun tatsächlich .... und hat mal selber evtl. irgendwo eine Leiche im Keller.

Klaus
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Re: Sichtschutzzaum

Beitrag von stephikaa » 04.09.2014, 19:31

Das ist schon A's Zaun.Das ist klar.Und das mit dem Zaun ist die Spitze des Eisberges.Sicher ist A auch kein Unschuldslamm, aber lässt sich nicht länger auf der Nase herumtanzen.Auf der Mauer(Grundstück A), auf dem der besagte Zaun steht, ist sogar noch einige cm nach hinten Platz-ragt also nichts auf Nachbars Grundstück. Habe hier schon viel gestöbert&nachgeschaut, wusste aber nicht, wo ich den Paragraphen finden sollte.Danke aber für den Tip/Anhaltspunkt.

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