Grundstücksentwässerung

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Moderator: Klaus

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NachbarA
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Grundstücksentwässerung

Beitrag von NachbarA » 10.09.2014, 20:56

Hallo,

es geht um die gemeinsame Nutzung der Fallrohre von Reihenhäuser, bei denen jedes 2te Haus entweder vorne oder hinten entwässert. Nachbar A vorne und Nachbar B (Endhaus) hinten, Nachbar C hinten, usw.. Klappte wunderbar, bis Nachbar B sein Dach erneuerte und seine neue Regenrinne (durch die Dämmung des Daches) zu hoch für den Anschluss der Regenrinne von Nachbar A war. Hinten wurde Nachbar A einfach abgeklemmt. Das Wasser lief somit einfach über die Rinne von Nachbar A runter. Nach der Beanstandung ließ Nachbar B die Rinne von A anheben, sodass das Wasser jetzt größtenteils zu Nachbar C läuft, der hinten ein Fallrohr installiert hat. Bei Starkregen läuft es jedoch noch über. Vorne nutzt Nachbar A weiterhin das Fallrohr von Nachbar A. Das Wasser schwappt jedoch bei stärkeren Regen über. Das Wasser schießt aus einem Rohr in die Rinne von A über das Abfallrohr und kann scheinbar nicht von dem Fallrohr bewältigt werden. Somit läuft das Wasser an der Hauswand in den Keller durch das Kellerfenster von Nachbar A. Zudem ärgerlich, dass teilweise das Schmutzgitter gelöst wurde und nun in der Rinne liegt. Kann Nachbar A verlangen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird, dass eine autarke Entwässerung des Regenwassers auf der Vorderseite von Nachbar B vorgenommen wird, da er hinten einfach Nachbar A abgeklemmt hat?

Für eine hilfreiche Antwort bedanke ich im Voraus.

Herzlichen Gruß



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Klaus
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Re: Grundstücksentwässerung

Beitrag von Klaus » 10.09.2014, 21:12

Jetzt müsste man klären wie diese Nutzung entstanden ist.

Vermutlich haben die Bauherren diese Nutzung gebaut. Jetzt verstößt es gegen Treu und Gauben daran etwas zu ändern. Treu und Glauben gedeutet das beide Geld ausgegeben hatten und nicht erwarten müssen das dies nun eine geringe Zeit gelten soll.
Hier hat ein Eigentümer ohne Not die gemeinsame Einrichtung beendet.

Es besteht ein Anspruch diese wieder einzurichten.

Warum es technisch anderes ist als vorher müsste ein Fachmann klären.
Kann Nachbar A verlangen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird, dass eine autarke Entwässerung des Regenwassers auf der Vorderseite von Nachbar B vorgenommen wird, da er hinten einfach Nachbar A abgeklemmt hat?
Nein. Man kann verlangen das die ursoprüngliche Vereinbarung eingehalten wird. Alternativ kann der Eigentümer jedoch, wenn er das will eine eigene Entsorgung anlegen.

Technisch habe ich das nicht verstanden .-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

NachbarA
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Re: Grundstücksentwässerung

Beitrag von NachbarA » 10.09.2014, 21:24

Hallo,

1000 Dank für die schnelle Antwort.

Technisch habe ich das nicht verstanden .-)

Nachbar B lässt vorne ein Fallrohr für seine Regenrinne installieren und Nachbar A hinten (wenn Nachbar C es wünscht).

VG

jp10686
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Re: Grundstücksentwässerung

Beitrag von jp10686 » 16.09.2014, 14:13

Jeder Klempner beherrscht es technisch, mehrere Regenrinnen ans gleiche Fallrohr anzuschliessen. Abzweigstücke gibts in besseren Baumärkten.
Da die Dachfläche nicht vergrössert wurde fällt auch nicht mehr Regenwasser an.
Gewisse Probleme muss man nicht juristisch lösen, ausser man hat den anderen sowieso in der Nase und will ihm damit eins auswischen.

Klaus
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Re: Grundstücksentwässerung

Beitrag von Klaus » 16.09.2014, 14:21

Bei der "wilden" und sinnlosen Isolierungereien mancher umherziehender Topsanierer, passt es danach hinten und vorne nicht mehr.
Von "Energiesparen" ist da kaum mehr die Rede, eher von Pilzfarm :-)
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