Ich habe ein kleines Problem. Folgende Situation liegt aktuell vor: es handelt sich um ein Reihenhaus. Nachbar A hat seinen Garten bereits vor 1 Jahr angelegt dahmals war das Grundstück von Nachbar B zwar tiefer gellegen( die Ganze Straße fällt etwas in die eine Richtung und da die Häuser nicht schief gebaut werden wurde halt ein Absatz in die Häuser gesetzt), dieses wurde aber durch den Bauträger mit einer Böschung abgefangen. Nun will Nachbar B ebenfalls seinen Garten Anlegen und hat sich überlegt, dass er den Hang, gerne weggraben möchte. Jetzt verlangt B von A, dass dieser die Kosten und die Arbeit trägt, weil A ja das höhere Grundstück ist. Weiter erwartet B von A, dass er die Mauer so baut, dass diese zu 100% auf dem Grundstück von A ist und ja kein milimeter zu ihm ragt


Ich hoffe jemand weis wie das Rechtlich aussieht. Ob die Kosten 50 / 50 geteilt werden müssen oder ob A oder B alleine für die Kosten aufkommen müssen. Und auf welchem Grund muss diese Mauer stehen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Gruß
Dagobert