Grundstück abfangen

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Moderator: Klaus

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Dagobert1987
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Grundstück abfangen

Beitrag von Dagobert1987 » 11.09.2014, 08:02

Hallo Zusammen,

Ich habe ein kleines Problem. Folgende Situation liegt aktuell vor: es handelt sich um ein Reihenhaus. Nachbar A hat seinen Garten bereits vor 1 Jahr angelegt dahmals war das Grundstück von Nachbar B zwar tiefer gellegen( die Ganze Straße fällt etwas in die eine Richtung und da die Häuser nicht schief gebaut werden wurde halt ein Absatz in die Häuser gesetzt), dieses wurde aber durch den Bauträger mit einer Böschung abgefangen. Nun will Nachbar B ebenfalls seinen Garten Anlegen und hat sich überlegt, dass er den Hang, gerne weggraben möchte. Jetzt verlangt B von A, dass dieser die Kosten und die Arbeit trägt, weil A ja das höhere Grundstück ist. Weiter erwartet B von A, dass er die Mauer so baut, dass diese zu 100% auf dem Grundstück von A ist und ja kein milimeter zu ihm ragt :roll: und das Weder Regen noch Wasser vom Gießen zu ihm rüberlaufen können. :roll:

Ich hoffe jemand weis wie das Rechtlich aussieht. Ob die Kosten 50 / 50 geteilt werden müssen oder ob A oder B alleine für die Kosten aufkommen müssen. Und auf welchem Grund muss diese Mauer stehen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Gruß

Dagobert



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Klaus
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Klaus » 11.09.2014, 08:18

Es gibt das ursprüngliche natürliche Niveau, das man mit einem Blick in die Landschaft erkennen kann, Notfalls mit dem Landesvermessungsamt ! Wer ein Loch buddelt, oder einen Berg baut, muss selbst für seine Sicherheit sorgen. In den meisten Nachbarrechten (selber nachlesen) gibt es auch eine Vorschrift für die erforderlichen Abständen.

Die Mauer steht natürlich - mit entsprechendem Abstand auf dem Grundstück des "Niveau-Änderer" - wo sonst.

Einfach mal "übertreiben" X buddelt ein 10 Meter tiefes Loch und setzt sich rein. Dann wird er kaum erwarten das Y eine Mauer baut
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dagobert1987
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Dagobert1987 » 11.09.2014, 09:09

Es gibt das ursprüngliche natürliche Niveau, das man mit einem Blick in die Landschaft erkennen kann,
Sprich so wie die Straße verläuft etwas schräg nach rechts fallend?!
Die Mauer steht natürlich - mit entsprechendem Abstand auf dem Grundstück des "Niveau-Änderer" - wo sonst.
Das Grundstück von A wurde durch den Bauträger angehoben, das von B Abgesängt am der Grenze wurde eine Böschung gebaut, die B nun weg haben will. Muss A wirklich für die Kosten etc aufkommen? Nur weil B nachträglich sein Grundstück ändert?

Klaus
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Klaus » 11.09.2014, 09:20

Kein Ahnung wie die Strasse gebaut wurde.

Einer hat erhöht, dazu einen Abstand von 1 Meter eingehalten und eine Böschung zur Grenze erbaut
der Andere hat abgesenkt, dazu einen Abstand von 1 Meter eingehalten und eine Böschung zur Grenze gebaut.
Ich sehe keinen Grund warum die Bauarbeiten einer Seite auf der Seite des Nachbarn Auswirkungen haben sollten.

Aufgrund von "Treu und Glauben" können die beiden Parteie davon ausgehen das die Vereinbarung des Bauträgers
Bestand haben. Ich würde mal sagen das keiner was zahlen muss, nur weil einer was will.
am der Grenze wurde eine Böschung gebaut
Eigentlich ist eine Grenze eine fiktive Linie auf der man keine Böschung bauen kann. Also besteht eine Böschung von der Grenze von A oben zur Grenze, und eine Böschung nach untern zu B. Wenn B seine Böschung durch eine Mauer ersetzen will, darf er das auf seinem Grundstzück zu seinen Kosten. Davon ausgehend das es von der Grenze zu A hoch geht, und von der Grenze zu B runter.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Dagobert1987 » 11.09.2014, 09:27

Einer hat erhöht, dazu einen Abstand von 1 Meter eingehalten und eine Böschung zur Grenze erbaut
der Andere hat abgesenkt, dazu einen Abstand von 1 Meter eingehalten und eine Böschung zur Grenze gebaut.
Da es "nur" Reihenhäuser sind, ist der Abstand von 1m utopie
Ich sehe keinen Grund warum die Bauarbeiten einer Seite auf der Seite des Nachbarn Auswirkungen haben sollten.
Weil A den Garten fertig hat und auf Grund der Gegebenheiten (Reihenhaus) die Hecke (Nach Absprache mit B) auf seinem Grundstücksteil errichtet hat. Wenn B nun die Böschung weggräbt und den Hang nicht stabilisiert, wird dieser unweigerlich "umfallen".
Aufgrund von "Treu und Glauben" können die beiden Parteie davon ausgehen das die Vereinbarung des Bauträgers
Bestand haben. Ich würde mal sagen das keiner was zahlen muss, nur weil einer was will.
Ok also muss A nicht zahlen weil B was will?! Gibt es da irgendwo einen § drüber? bin schon den halben Vormittag auf der Suche.

Klaus
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Klaus » 11.09.2014, 09:38

Ohne Bild, Zeichnung oder sonst was versteh ich das nicht. Der Meter war ein Beispiel, von mir aus 20mm.
Wenn man kein Platz hat wird es mit der Böschung schwer.

Treu und Glauben steht im § 242 BGB

Aber wie ich das, aufgrund der fehlenden Erklärungen verstehe: Befindet sich der "Hang" beim Nachbarn, sonst könnte der den nicht wegkraben. Also ist das keine gemeinsame Einrichtung.

Dann wird A wohl kaum was übrig bleiben sein Grundstück das er erhöht hat abzufangen.
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Dagobert1987 » 11.09.2014, 09:48

Dann wird A wohl kaum was übrig bleiben sein Grundstück das er erhöht hat abzufangen.
Ok das habe ich mir ja fast gedacht. Das ist auch nicht das große Problem. Viel mehr interressiert mich, ob A verhindern muss dass Wasser (Regen, Bewässerung, Tauwasser) auf das Grundstück von B gelangt. Und wie viel über Hang die Mauer haben muss. Ich habe da keine Vorschrift drüber gefunden

Klaus
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Klaus » 11.09.2014, 09:58

Jeder muss sein Wasser abfangen, steht im Nachbarrecht
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von jp10686 » 16.09.2014, 14:22

Auch hier die vernünftige Lösung: Wer abgräbt oder erhöht, trägt die Kosten alleine und bleibt auf seinem Grundstück, wenn er alleine einen Nutzen davon hat.
So dürfte es auch sinngemäss gesetzlich geregelt sein. Bei Reihenhäusern dürfte für solche Fälle die Abstandsregel illusorisch sein, da ja die Häuser selber auch aneinandergebaut sind und sonst ein sinnloser Flächenstreifen entstünde, der zwar dem Oberlieger gehört, aber von diesem nicht betreten werden KANN, und vom Unterlieger nicht betreten werden DARF, da er auf fremdem Eigentum nichts zu suchen hat.

--> Gehen Sie aufs Baumant der Gemeinde und fragen sie dort, wie das zu regeln ist - überall wo das Land nicht topfeben ist, kommt sowas immer wieder vor.

man könnte natürlich auch vorher miteinander reden: Der Unterlieger hat auch ein Interesse, weil er ja allein die Mauer oder was immer es wird angucken darf.

Klaus
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Re: Grundstück abfangen

Beitrag von Klaus » 16.09.2014, 14:56

Das ist dem "Bauamt" egal, denn die Gegäude sind gebaut. Auch war das bei der Bebauung ja bereits geregelt worden.

Die Neuregelung betrifft nur das Nachbarrecht.
Bei Reihenhäusern dürfte für solche Fälle die Abstandsregel illusorisch sein
Diese Häuser entstehen entwerden durch einen "Bauherren" . Das Nachbarrecht ist keine Muss Vorschrift. Ist man selber der Nachbar kann man ja auf Abstände verzichten :-) Sonst würde Reihenhäuser kaum entstehen. Neuerdings entstehen nicht mal "Häuser" sondern querstehende Eigentumswohnungen, da gelten dann keiner Abstandsflächen.

Es entsteht auch kein "sinnloses Streifen" wenn man das nicht will. Der Streifen ist dazu gedacht die Mauer in Zukunft zu warten ohne das Nachbargrundstück zu betreten. Oder den Hang zu bewirtschaften. Oder soll man dazu den Nachbarn nerven ?
Der Unterlieger hat auch ein Interesse, weil er ja allein die Mauer oder was immer es wird angucken darf.
Der kann vor die Mauer eine eigene Mauer setzen, oder ein Sichtschutz, oder einen Wald.
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