Rückbau der Mauer auf der Grundstücksgrenze
Verfasst: 19.09.2014, 11:34
Liebe Mitglieder,
was sagt ihr zu folgendem Fall:
Nachbar A kauft ein Grundstück mit Eigenheim darauf. Der direkte Nachbar B besitzt einen Garten. Da das Grundstück vormals eins war und daraufhin geteilt wurde, gehört der Weg zur Straße Nachbar A, die Mauer am Weg ist die Grenze zwischen beiden und wurde von keinem der beiden Eigentümer, sondern vom Vorbesitzer gebaut. Dem Nachbar B wurde mündlich das Wegerecht ausgesprochen, ohne es irendwo niederzuschreiben.
Nachbar A erhielt von Nachbar B schriftlich die Genehmigung seine Leitung hinter der Mauer zu verlegen. Dafür wollte Nachbar A die Mauer erneuern. Beide Parteien einigten sich, die Mauer um einen Meter auf das Grundstück von Nachbar B zu legen, um die Einfahrt besser passierbar zu machen.
Nachdem mit der Stadt der Vertrag über das Verlegen der Leitung bestand, begannen die Bauarbeiten, um das baständige Wetter zu nutzen. Sträucher wurden im Einverständnis des Nachbarn B von Nachbar A umgeschnitten und die alte Mauer, sowie Erdreich zur Verbreiterung des ganzen abgefahren.
Der Notartermin für die Eintragng der Grunddienstbarkeit stand, der Entwurf wurde von allen abgenickt.
Bei der Einicht ins Grundbuch durch das Notariat stellte sich heraus, dass die Tochter von Nachbar B auch Eigentümerin zu 25 % ist.
Nachbar B sagt nun, Nachbar A habe dies gewusst. Nachbar A sagt, er habe es bis zur Grundbucheinsicht nicht gewusst.
Nachbar B (+C) verlangt nun die Mauer zurückzubauen und die Sträucher zu ersetzen und zieht seine Genehmigung für das Verlegen der Leitungen zurück.
Meine Fragen hierzu:
Wer zahlt den Rückbau? Nachbar A oder beide Parteien?
Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen/ Urteile und welche sind das?
Muss die Mauer genauso aussehen wie vorher oder kann eine gleich- oder höherwertige Mauer gestellt werden?
Da Nachbar B nun vor Gericht ziehen will, obwohl Nachbar A einen Rückbau durchaus gemeinsam durchführen würde, stellt sich auch die Frage, was mit Schäden passiert, die in dem kommenden Winter entstehen.
Kann man Nachbar B eine Frist setzen, dass er sich schriftlich äußern soll, wie er sich einen Rückbau vorstellt?
Ist das sinnvoll, wenn Nachbar B sagt, nur noch über Anwalt kommunizieren zu wollen?
Was kann Nachbar A tun?
Vielen Dank!!!!
was sagt ihr zu folgendem Fall:
Nachbar A kauft ein Grundstück mit Eigenheim darauf. Der direkte Nachbar B besitzt einen Garten. Da das Grundstück vormals eins war und daraufhin geteilt wurde, gehört der Weg zur Straße Nachbar A, die Mauer am Weg ist die Grenze zwischen beiden und wurde von keinem der beiden Eigentümer, sondern vom Vorbesitzer gebaut. Dem Nachbar B wurde mündlich das Wegerecht ausgesprochen, ohne es irendwo niederzuschreiben.
Nachbar A erhielt von Nachbar B schriftlich die Genehmigung seine Leitung hinter der Mauer zu verlegen. Dafür wollte Nachbar A die Mauer erneuern. Beide Parteien einigten sich, die Mauer um einen Meter auf das Grundstück von Nachbar B zu legen, um die Einfahrt besser passierbar zu machen.
Nachdem mit der Stadt der Vertrag über das Verlegen der Leitung bestand, begannen die Bauarbeiten, um das baständige Wetter zu nutzen. Sträucher wurden im Einverständnis des Nachbarn B von Nachbar A umgeschnitten und die alte Mauer, sowie Erdreich zur Verbreiterung des ganzen abgefahren.
Der Notartermin für die Eintragng der Grunddienstbarkeit stand, der Entwurf wurde von allen abgenickt.
Bei der Einicht ins Grundbuch durch das Notariat stellte sich heraus, dass die Tochter von Nachbar B auch Eigentümerin zu 25 % ist.
Nachbar B sagt nun, Nachbar A habe dies gewusst. Nachbar A sagt, er habe es bis zur Grundbucheinsicht nicht gewusst.
Nachbar B (+C) verlangt nun die Mauer zurückzubauen und die Sträucher zu ersetzen und zieht seine Genehmigung für das Verlegen der Leitungen zurück.
Meine Fragen hierzu:
Wer zahlt den Rückbau? Nachbar A oder beide Parteien?
Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen/ Urteile und welche sind das?
Muss die Mauer genauso aussehen wie vorher oder kann eine gleich- oder höherwertige Mauer gestellt werden?
Da Nachbar B nun vor Gericht ziehen will, obwohl Nachbar A einen Rückbau durchaus gemeinsam durchführen würde, stellt sich auch die Frage, was mit Schäden passiert, die in dem kommenden Winter entstehen.
Kann man Nachbar B eine Frist setzen, dass er sich schriftlich äußern soll, wie er sich einen Rückbau vorstellt?
Ist das sinnvoll, wenn Nachbar B sagt, nur noch über Anwalt kommunizieren zu wollen?
Was kann Nachbar A tun?
Vielen Dank!!!!