Einfriedigung BaWü

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Moderator: Klaus

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HarryD
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Einfriedigung BaWü

Beitrag von HarryD » 23.10.2014, 10:40

Liebe Forumsgemeinde,

wie ist die Rechtslage in BaWü, innerorts, Wohngebiet, keine landwirtschaftliche Nutzung, auch keine besonder Gefährdung durch große Hunde etc.

Nachbar A hat entlang der gemeinsamen Grenze zu Nachbar B auf seinem Grundstück mit ca. 6 cm Grenzabstand Beton-Randsteine gesetzt. Dahinter befindet sich ein vollständig blickdichter Holzzaun, dahinter ein Beet mit Büschen. (von B aus gesehen)
Nachbar B hat jetzt auf seiner Seite ein Beet mit Büschen angelegt, wobei natürlich die Erde/Abdeckung mit Rindenmulch bis an die Randsteine reicht, d. h. 6 cm über die Grenze hinausläuft. Wie soll das auch anders gehen?
Zuvor war an der Stelle Wiese mit ganz leichtem Gefälle, da Nachbar A sein Grundstück ggü. dem natürlichen Geländeverlauf tiefer gelegt hat. Mit viel Phantasie könnte man die Randsteine damit auch als Böschungsbefestigung werten.

Nachbar A verlangt nun von Nachbar B, dass er ebenfalls Randsteine auf seinem Grund setzt (also eine doppelte Reihe), damit das Beet nicht an seine Randsteine anstößt. Was dann mit dem Zwischenraum von mindestens 6 cm geschehen soll, dazu äußert er sich bislang nicht weiter. Er hätte die Randsteine ja auch genau auf die Grenze setzen können. Der großzügige Abstand war seine eigene Entscheidung!

Nachbar B vertritt die Auffassung, dass es in BaWü keine generelle Einfriedungspflicht gibt, auch im Bebauungsplan finden sich dazu keine Vorschriften.
Insofern ist er nicht verpflichtet irgenwelche Maßnahme zu ergreifen, um ein Berühren der fremden Randsteine mit Erde von seinem Grund zu verhindern.

Ist das richtig?

Viele Grüße

HarryD



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Klaus
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von Klaus » 23.10.2014, 11:07

B hat dafür zu sorgen das sein "Dreck" bei im bleibt. Dabei sind auch die 6 cm freizubleiben.
Mehr muss B nicht machen. Wie er das macht ist B überlassen.

Üblicherweise macht man das mit einer Beeteinfassung, besonders umsichtige Kleinbauern lassen einfach einen Spatenbreit Platz zur Grenze.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

HarryD
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von HarryD » 24.10.2014, 14:07

Hallo Klaus,

erstmal Danke für die schnelle Antwort.

B hat inzwischen von einem Gartenbauer den Tip bekommen, bei einem Schlosser lange Streifen aus Stahlblech zu besorgen und direkt an der Grenze in den Boden zu stecken. Das entspricht der von Klaus genannten Beeteinfassung. Die gibt es in Längen von ca. 4 m, damit kann man dann eine bolzgerade Linie ziehen. Unbehandelter Stahl rostet nach einer gewissen Zeit und nimmt in etwa die Farbe von Rindenmulch an, wird also quasi unsichtbar. Die Höhe wird so gewählt, dass der Rindenmulch (von Klaus als "Dreck" bezeichnet) auf dem Grundstück von B auch bei starkem Regen zurückgehalten wird.

Damit hat B kostengünstig seinen Part erfüllt. A hat dann eben einen 20 m langen und ca. 6 cm breiten, nicht nutzbaren Streifen Brachland, der wg. seinem eigenen Zaun von seiner Seite aus nicht mehr zugänglich ist.
Sinnhaft ist das Ganze natürlich nicht, A will eben nur provozieren.

Aufgrund der mehr als "unangemessenen" Wortwahl im Vorfeld wird B danach gegenüber A ein Betretungsverbot für sein Grundstück aussprechen. Dann ist hoffentlich Ruhe.

Viele Grüße HarryD

Klaus
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von Klaus » 24.10.2014, 14:15

Statt teurer Bleche mal bei Horn und Ob und Glob unter "Beeteinfassung" oder "Rasenkante" schauen, ist viel billiger als Stahl vom Schlosser
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

HarryD
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von HarryD » 25.09.2015, 13:44

Update:

B hat die Anregung von Klaus beherzigt und entsprechende Bleche (20 cm hoch mit zusätzlichen Erdspießen zur Stabilisierung) von einem "Schneckenzaunhersteller" eingebaut.
Sieht gut aus, ist stabil, war einigermaßen preisgünstig und es ist sichergestellt, dass auch bei Starkregen nichts mehr in Richtung Nachbar A laufen kann.

Friede ist trotzdem nicht eingekehrt. A verlangt jetzt, dass die an der Grenze gepflanzten Büsche und Sträucher von B auch bei Sturm nicht seinen Zaun berühren dürfen :roll: Die Zweige werden selbstverständlich regelmäßig bis zur Grenze zurückgeschnitten. Aber bei Wind kann es natürlich gewisse temporäre Auslenkungen der Zweige geben.

Viele Grüße

HarryD

Klaus
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von Klaus » 25.09.2015, 13:54

Für Stäucher und Bäume gibt es Abstandregeln - keine Berührungsvorschriften. Man darf aber Sträucher ab auch etwas kräftiger schneiden - oder man schneidet eben täglich.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

HarryD
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von HarryD » 25.09.2015, 14:38

Halo Klaus,

nett gesagt muss man sich merken ... :)
gibt es Abstandregeln - keine Berührungsvorschriften
und klar, B schneidet eher "großzügig" und nicht mit "Laserpräzision" genau auf der Grenze, die Trolle sollen ja nicht noch gefüttert werden.

Grüße

HarryD

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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von jp10686 » 11.10.2015, 21:28

Wenn A aus einer bestimmten, leider nicht seltenen Sorte Holzes geschnitzt ist, wird er nachher etwas anderes finden.
Es macht aber keinen Spass, wenn der auf der anderen Seite der Grenze nicht mitmacht.

Utew
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Re: Einfriedigung BaWü

Beitrag von Utew » 05.07.2016, 13:51

Der liebe Kampf um den letzten Millimeter Grenzland .
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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