
A habe ein Problem mit seinen Nachbarn und auch mit anderen Menschen die vor A Einfahrt parken.
A haben eine Einfahrt für zwei Stellplätze , da sollten also zwei Autos parken können.
Das geht bei A aber grundsätzlich nicht , weil Leute sich entweder ganz oder dreiviertels vor A Einfahrt stellen.
Das Problem ist das keine zweites Auto in A Einfahrt parken kann, das A manchmal mit unserem einen Auto nicht aus der Einfahrt kommen.
Da A oft auch noch von beiden Seiten eingeparkt werden vor der Einfahrt.
Bei uns im Haus wohnt ein Pflegebedürftiges Familienmitglied.
Er ist stark eingeschränkt und tut sich sehr schwer beim Gehen, braucht viel Hilfe und Unterstützung.
Er wird jeden Tag von einem Transportunternehmen abgehohlt und in die Klinik gebracht.
Jetzt ist aber das Problem, dass das Transportunternehmen auch grundsätzlich nicht in die Einfahrt fahren kann, weil es einfach zu eng ist, wenn da jemand halb vor der Einfahrt parkt.
Es ist dann für unseren Angehörigen eine riesige Quälerei bis er sich vor zur Straße gequält hat.
A habe den Parkenden auch schon Briefe an den Scheibenwischer gemacht und die Situation erklärt, auch einem der Nachbar der immer wieder vor unserer Einfahrt parkt.
Irgendwie scheint das aber niemanden zu interessieren.
Hierbei geht es nicht um kurz mal parken und Sachen ausladen.
Die Leute parken dann wirklich stundenlang dort, am Wochenende sogar das ganze Wochenende über.
Die Einfahrt ist durch ein Parkverbotsschild der Stadt und durch ein Einfahrt bitte freihalten Schild gekennzeichnet.
Sehr oft parkt auch ein großer Handwerker Bus vor unserer Einfahrt.
Meine konkrete Frage ist wann ist es gerechtfertigt ein Abschleppunternehmen zu bestellen?
Und wer muss die Kosten tragen?
Und ist es erlaubt halb oder dreiviertels vor einer Einfahrt zu parken?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen