anteiliger Privatweg

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Moderator: Klaus

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missytheone
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anteiliger Privatweg

Beitrag von missytheone » 09.02.2015, 16:11

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bräuchte mal einen guten Rat für mein weiteres Vorgehen und erhoffe mir
eine Meinung von Außenstehenden. Man selber sieht die Sache vielleicht
manchmal zu verbissen. A sind wir und B unser Nachbar. ;-)

Als Vorgeschichte - A haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet
erworben, mit einem 1/2 anteiligen Privatweg. Diesen Privatweg teilen sich somit A mit
dem Nachbarn B .
B hat leider seit Beginn der Nachbarschaft mit Dreistigkeiten geglänzt. B hat ohne A zu fragen, sich an den
Baustromkasten von A ein halbes Jahr bedient. Ok, A wollten nicht so sein und haben es toleriert. Dann stellte B ohne zu fragen 4 Paletten Betonfüllsteine auf A`s Grundstück ab. Die standen da 4-5 Monate, bis A mal meinte wie lange die da noch stehen müssen. Dann kam ein LKW, natürlich ohne zu fragen auf A`s Grundstück und stellte die Paletten auf deren Grundstück. Als A`s Baustromkasten entfernt wurde, hat B gefragt, warum A das getan hätte. "Bezahlt doch das Bauunternehmen"
meinte B (war mit im Hausbauvertrag). Dreist oder?
Einmal hing sogar eine Stromleitung durch A`s offene HWR Tür, Handwerker waren da und B meinte zu denen, er hätte A gefragt, ob er sich
Strom von A abzapfen kann. Hat er natürlich nicht! Zu guter Letzt meinte B eines Tages: Ob von A die Außensteckdose schon fertig ist?
Dann könnte B ja da Strom nehmen. - A so: Nee, also 2 Jahre Standleitung möchten wir nicht.Seit dem hat B A nur noch bissig angeguckt, mit ach und krach ein hallo.
Was jetzt dazu kommt - B hat vor, Seine Garage auf über 4 m hoch zu bauen. Natürlich ohne bei A eine Einwilligung einzuholen. Jedenfalls war A so böse
und hat dem Bauamt mal bescheid gesagt, was der Nachbar B denn vorhat. B`s Garage ist nämlich erst halbhoch und schon 2,83m auf vorhandene
Geländehöhe. (Da Hanglage hat er davon 1,30m Sockel) B war dann nach einem Gespräch mit einer Dame vom Bauamt bei A und hat
A nach einer Baulast gefragt. B meinte, dass es ja gar nicht so hoch wäre.
A verneinen eine Baulasteintragung. Die Garage wäre furchtbar anzuschauen, direkt neben A`s Haus. Eine riesige hässliche Mauer. Ob B
die verputzen würde?
A`s geplantes Carport wäre zudem mind. 1,1m tiefer und es nimmt ein wenig das Licht im Badezimmer. A hat B eine Nachricht geschickt und um ein Gespräch gebeten. B ist leider nicht erschienen.
Leider fängt B jetzt an, A zu Schikanieren. (war ja irgendwie mit zu rechnen :-D ) B parkt auf dem dem 5 m breiten Privatweg (jeder hat 1/2 Anteil Eigentum) fast mittig, das A teilweise über das Grundstück von Nachbar C fahren muss. C ist das derzeit wohl egal, weil der Garten noch nicht angelegt und das Grundstück nicht eingefriedet wurde. Alles ist super verschlammt und A muss da durch.
Zudem ist B Sonntags am Kloppen und Bohren, vorallem gerne in der Mittagszeit und es ist ihm scheinbar egal, das es eine Ruhetag ist. Dadurch das es im Rohbau steht, schallt es unheimlich rüber. Um ihn herum wohnen mittlerweile auch schon andere Familien in ihrem Haus und A glaubt, dass es denen auch nicht gefällt.
A kocht langsam das Blut hoch. Nachbar B hat A nicht die Möglichkeit zu einer vernünftigen Nachbarschaft gegeben und ist sich scheinbar keiner Schuld bewusst.

Was soll A nun tun? Hinnehmen und an der Gelassenheit arbeiten?
:-D Zum Rechtsanwalt gehen und B verklagen, das B da nicht sp zu parken hat
und A die Zufahrt erschwert? Was meint ihr?



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Re: anteiliger Privatweg

Beitrag von Klaus » 09.02.2015, 16:20

Wie genau teilen sich denn A und B den Weg. Gemeinsamer Besitz mit Wegerechten oder nur gemeisamer Weg ohne Wegerechte. Liegen Baulasten auf dem Weg.....

Ansonst würde ich eher den Schnabel halten, wenns nicht wirklich was bringt. Denn mit dem wird man noch "ewig" leben müssen.Lieber einfach recht geben und den Hintern pudern - manche stehen drauf

Oder

Jeden Sch... einzel einklagen, aber nur wenn man ganz sicher gewinnt. Wenn der die ersten 5 Verfahren verloren hat wird er evtl. etwas kleiner - oder haut mit einem Prügel zu. Man darf dabei aber keinesfalls verlieren, sonst bringt das nichts. Und vor Gericht nichts von einem "Streit" erzählen, A geht es nur um den Fall.....

Wegen der unbefugten Grundstücksnutzung wäre eine "Zaun" hilfreich. Und statt das Grudnstück Dritter zu nutzen, einfach man nachts um 4 rausklingel und erklären das man raus will.

Klaus
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Re: anteiliger Privatweg

Beitrag von missytheone » 09.02.2015, 17:10

A und B haben von der Stadt den Privatweg als Eigentum erworben, mit den Fahr-, Weg- und Leitungsrechten. Eine Baulast liegt nicht vor. A und B hat jeder 85qm Eigentum.
B wohnt noch nicht in seinem Haus. Seine Grundstückeinfahrt ist mit einem Bauzaun begrenzt, B parkt mit seinem Van 1,5m davor um sein Kies nicht zu verschmutzen und zwingt A, durch den größten Schlamm zu fahren.

A kann deswegen nicht Pflastern, weil Privatweg durch diese Blödparkerei immer verdreckt wird .
In dem Fall kann man wohl sagen - Pech! :-D Gibt wohl Dinge, die A wohl ertragen muss. A wird aber dafür den Abriss von B`s Garagenwand feiern :-D

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Re: anteiliger Privatweg

Beitrag von Klaus » 09.02.2015, 17:20

Ein Weg ist ein Grundstück, erwerben das A und B dann dürfen A und B das Grundstück entsprechend des vereinbarten Zwecks nutzen. Wegerechte wäre da Blödsinn, das A und B ( Gemeinsam) den Weg ja besitzen und machen können was A und B ( Gemeinsam) wollen.

Anders wenn A eine Hälfte Besitzt und B eine Häfte und sie sich gegenseit ein Wegerecht einräumen.

Es wäre schon hilfreich zu wissen was man gekauft hat - ein Blick ins Grundbuch schafft Klarheit

Rechtlich kann man per einstweiliger Verfügung oder eine Unterlassungsaufforderung dafür Sorgen das er den Weg frei lässt.

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