Schaden durch absenken der Nachbargarage

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Moderator: Klaus

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Viva0206
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Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von Viva0206 » 20.06.2018, 10:17

Folgende Situation:

Die Garage von Partei B grenzt genau an das Haus von Partei A. Es handelt sich um ein Wohnviertel das mit Genehmigung in den 70zigern gebaut wurde und die Baufirma gibt es nicht mehr. Die Garage von Partei B hat sich gesetzt und drückt somit an die Fassade von Partei A. (Durch Sachverständigen begutachtet) Dadurch ist ein Schaden am Putz, sowie ein Wasserschaden entstanden. Partei B ist uneinsichtig, da er selber ja nichts gemacht hat. Partei A sieht nicht ein den Schaden selber zu regulieren, da sie weder etwas dazu kann das dort die Garage überhaupt steht noch sie sich dazu gesenkt hat. Die Haftpflichtversicherung von Partei B möchte nicht zahlen, was Partei A logisch erscheint. (falsche Versicherung) Doch wer kommt in solchen Fällen für den Schaden auf? Das ganze ist schon beim Anwalt, aber Partei A hat Panik das sie "verliert" und auf allen Kosten inklusive Anwalt sitzen bleibt..



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Klaus
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Re: Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von Klaus » 20.06.2018, 11:39

Wenn B einen Schaden an A erzeugt muss B den bezahlen. Will er das nicht geht man zu Gericht und beweist das ganze. er Verlieren zahlen den Rechtstreit und die Kosten. Da der Gegner ein Haus hat ist was zu holen.

Was aber wenn der Gutachter eine Pfeife ist und ein Gerichtsgutachter feststellt das man für den Wasserschaden selber verantwortlich war. Dann teilen Sie beide Seiten die Anwalts und Gerichtskosten, und tragen den Schaden zu welchen Teil auch immer.

Es ist also nur eine technische Frage.

Wie konnte sich eine Garage so schnell senken ihne das keiner was bemerkt hat. Und hat A absichtlich nichts gemacht, bis der Schaden groß genug war.

Ein paar Risiken hat man. Und die Gerichtskosten und die des gerichlich bestellten Gutachters werden hoch sein.

Wie hoch ist der Schaden denn genau ?
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Viva0206
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Re: Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von Viva0206 » 20.06.2018, 12:17

Wie soll A denn den Schaden selber verursacht haben? Man sieht eindeutig das die Garage von B nicht mehr gerade steht. Normalerweise ist ein Spalt von ca. 1 cm. Inzwischen ist es ein dreieckiger Keil und die Garage drückt gegen die Fassade von A was man eindeutig sieht, wenn man direkt hinschaut. Die Garage von Partei B hat sich über die Jahre langsam gesenkt und fällt augenscheinlich nicht direkt auf (zumal ein Baum vor der Stelle steht wo beide Gebäude kollidieren), daher blieb es lange Zeit unbemerkt. Vor 2 Jahren stellte A schon einmal Feuchtigkeit fest und wies Partei B daraufhin. Partei B ist ein uneinsichtiger Kolleriker der aber kurz darauf auf dem Garagendach rumsprang und etwas abdichtete. Da die Wand bei Partei A wieder trockenete, dachte sie das das Thema erledigt sei und es an mangelnder Dichtung vom Garagendach zum Haus lag. Partei A ist schließlich nicht vom Fach. Nun trat die Feuchtigkeit wieder und noch schlimmer auf. Partei B war vorerst einsichtig und sagte er erneuere sowieso dieses Jahr das Dach, da wir zur der Zeit noch davon ausgingen es läge an der Dichtigkeit. Zeitnah klatschte Partei B eine ganze Kartusche Silikon zwischen Haus und Garage und bohrte zudem eine vorhandene (eigentlich geklebte) Leiste an das Haus von Partei A fest. Da Partei A aber nicht damit einverstanden war, das Partei B wieder selber Hand anlegt, sondern lieber eine Firma beauftragen soll und das zeitnah, kam es zum Streit mit Drohungen von Partei B. Daraufhin ging Partei A zum Anwalt. Das Gutachten wurde von der Haftpflichtversicherung von Partei B beauftragt, in dem eindeutig steht das die Garage von Partei B "schuld" am Schaden sei, sie aber den Schaden nicht begleichen da es sich um ein Gebäude handelt.
Der Schaden beträgt laut Gutachten 3500 Euro.
Am meisten interessiert Partei A ob irgendeine Versicherung bei solchen Schäden aufkommen würde. Partei B hat ja aktiv nichts gemacht, aber es ist nun mal die Garage von Partei B wozu Partei A ja auch nichts kann...

Klaus
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Re: Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von Klaus » 20.06.2018, 12:29

Hier antwortet kein Bauingenieur mit Glaskugel, dafür hatte man ja den Gutachter. Und ob eine Versicherung zahlt muss man den Nachbarn fragen welche er denn hat. Den Gutachter einer Versicherung die nicht zahlt kann man in der Pfeifer rauchen. Und statts der PrivatHaftpflicht mal die Gebäudehaftpflicht fragen. Da aber Rumgepfuscht wurde......

Aber was soll das rum gemache. Entweder man will den Schaden erstattet oder nicht. Dann geht man den Rechtsweg. Der Nachbar ist nicht arm, der hat ein Haus. Und freiwillig macht der Nachbar doch nichts.
Da die Wand bei Partei A wieder trockenete, dachte sie das das Thema erledigt sei
Den Teil der Geschichte würde ich nicht rumerzählen
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bugschuko
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Re: Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von bugschuko » 10.07.2018, 10:27

Warum will denn die Haftpflicht nicht zahlen ? Muss diese ja begründen !

Aus meiner Sicht wäre das schon ein Haftpflichtschaden, wenn vom Grundstück B ein Schaden ausgeht und A schädigt?
Es gibt natürlich Haftpflichtpolicen, die z.B. Allmählichkeitsschäden ausschließen, darunter würde ich die Sache platzieren, aber dann muss A halt selber zahlen, wenn er keine vernünftige police hat.

Klagen ist immer ein Risiko.. da würde ich die Chancen und Risiken genau abwägen.
Gruß Ralf

jp10686
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Re: Schaden durch absenken der Nachbargarage

Beitrag von jp10686 » 27.08.2018, 12:34

Ob ein Schaden entstanden ist oder nicht, entscheidet im Streitfall ein vom Gericht berufener Gutachter. Bestellt eine Partei einen, ist es ein Parteigutachten. Dessen Honorar zahlt der, der ihn bestellt hat.
Es kann der Gutachter aber auch zum Schluss kommen, dass beide Garagen zur gleichen Zeit auf gleichem Grund errichtet worden sind und sich beide bewegt haben, aber unterschiedlich, oder dass beide neu schief standen und sich die deinige auf dem Nachbarn seine zubewegt hat. Dann ist nicht der Nachbar der Verursacher, zahlt also auch nicht.
Es kann auch sein, dass beide Garagen schon so alt sind, dass der Zeitwert der Gebäude nur noch sehr gering ist. Auch dann gibts unterm Strich kein Geld, zumal dann nicht, wenn der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt ist.

Ob der andere eine Haftpflicht hat oder nicht ist wurscht. Ob der andere das, wenn er im Prozess dazu verdonnert wird, selber flickt oder eine Firma beauftragt, geht dich auch nichts an. Wichtig ist nur, dass der Schaden technisch richtig behoben worden ist.

Wenn man den vermeintlichen Schaden durch eine einfache Abdichtung am Dach flicken kann, dann macht man doch das, statt wegen so einem Mückenfurz (1 cm Spalt vorher hat sich oben verengt) zum Kadi zu rennen und ein Mehrfaches an Zeit und Geld zu verprozessieren, als was die Behebung des Schadens kosten würde. Da reicht doch ein Streifen Dachpappe und etwas Teerdichtmasse, damit oben nix mehr reinläuft. Ist in einer Stunde erledigt und man trinkt ein Bier zusammen.
Aber vielleicht seid ihr schon vorher nicht beste Freunde gewesen und du hast endlich etwas gefunden.

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