Nachbar hält Vergleich nicht ein?

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Michael_Werner
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Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Michael_Werner » 23.06.2018, 12:07

Ich hab ja bereits das Thema Wegerecht in einem anderen Forum angesprochen. Um Zuge der Gerichtsverhandlung ist es zu einem Vergleich zwischen A und B gekommen.

In diesem Vergleich wurde ebenfalls vereinbart, das der auf dem Grundstück von A befindliche Gulli von B versetzt werden muss. Und zwar auf das Grundstück von B. B hat bis zum 30.07.2018 zeit diesen zu entfernen. B hat nun vor zwei Wochen damit begonnen den Gulli zu bearbeiten, allerdings hat er diesen nur um zwei Betonringe verringert, somit tiefer gesetzt und ihn dann mit Erde wieder zugeschüttet. A weiss nicht genau ob er Ihn zubetoniert hat oder nicht. A hat nun zwei Wochen gewartet ob B noch irgendetwas an dem Gulli macht, dies ist aber nicht geschehen.

Nun die Frage. B hat doch wohlweislich gegen den Vergleich verstoßen oder? Denn B sollte den Gulli ja entfernen und nicht tiefer setzen. A glaubt nicht das B einen Gulli auf sein Grundstück setzt. Wenn ist es A auch egal, Hauptsache der Gulli verschwindet von seinem Grundstück, da er sich ohne jegliche Grundlage darauf befindet. Dies ist aber eine andere Geschichte.



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Klaus » 23.06.2018, 19:41

Das ist das doofe an einem "windigen Vergleich". Jetzt kann man erneut klagen und dann ein vollstreckbares Urteil erzwingen.
Man hätte beim Vergleich eben sagen sollen "Innerhalb 4 Wochen " danach Strafzahlung von 50 Euro am Tag. Wenn der Gegner das mitmacht ?

Aber

Ein Gulli der zugeschüttet worden ist, ist doch weg. Was juckts denn dann noch. Wobei ich jetzt keine Ahnung haben was mit den Rohren passiert sein soll. Denn ein Gulli ist ja nur das obere Ende .

Übrigens ist nicht sicher ob man eine Verfahren auch gewinnen würde. Denn darüber wurde ja nicht entschieden. Jetzt geht die Sachen natürlich von vorne los. Mit den Risken zu gewinnen oder verlieren.

Daher vergleicht man sich nicht, wenn man dabei nicht etwas gewinnt was einem gar nicht zusteht. Hat man Recht zieht man es durch.
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Michael_Werner
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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Michael_Werner » 23.06.2018, 22:23

Es handelt sich um einen Revisionsschacht (Hier auch Gulli genannt) der eigentlich auf dem Grundstück von B sein müsste. Diesen hat B damals aber nicht dort hingebaut weil der Deckel ja nicht aussieht auf seinem Grundstück.

Nun hat B sich aber gegenüber A verpflichtet den Kompletten Schacht/Gulli auf sein Grundstück zu versetzen. Die Rohre wären nach wie vor da gewesen und sind es auch noch.

B hat nur den Schacht um zwei Betonringe verringert und den Deckel wieder drauf gesetzt. Danach einfach Erde darüber. Der Schacht ist aber noch voll intakt und wird auch benutzt. Der Schacht ist somit immer noch auf dem Grundstück nur weiter unten. Weg ist er nicht, wie im Vergleich zugesagt.

B hat im übrigen keinerlei rechte diesbezüglich. Weder Grundbuch noch Baulast. Und auf bitten die Rohre in die drei Meter Weg zu verlegen, hat B vor Gericht gemeint die wären von der Stadt verlegt worden. Die Stadt verneinte dies. Der Anschluss der Stadt befindet sich vorne an der Strasse, alles was dahinter ist, ist privat. Ich nutze seinen Schacht gar nicht, weil er eine eigene Leitung hat.

Das einzige was A nun noch machen kann, ist den Rechtsanwalt zu aktivieren, und dieser muss nochmal auf die Frist hinweisen. Der Rest wird wieder auf dem Klageweg passieren.

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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Klaus » 23.06.2018, 22:48

Ob man aber gewinnt ist nicht so sicher wie A denkt.

Den Schacht wurde ja nicht "geheim" errichtet sondern eben durch die Erlaubnis eine Leitung zu legen. Daher könnte man mit Teu und Glauben argumentieren das er nun nicht weggemacht werden muss.

Ich würde nicht versuchen mein Recht umzusetzen, da man nichts gewinnen kann. Den Platz über den Schachtresten kann man nutzen - reicht doch
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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von jp10686 » 27.08.2018, 12:12

Für Kontrollschächte interessiert man sich erst, wenn die Leitung verstopft ist.
Dann hat bloss der andere ein Problem, weil ja dein Abwasser nicht durch die strittige Leitung geht.
Und das Ding ist soweit weg, dass weder die Ästhetik noch der Gebrauchswert des vorher durch den Gulli verzierten Grundstückes beeinträchtigt ist.
Also kann man da nichts mehr gewinnen. Ausser das Verfahren selbst macht Spass.
Wenn die Leitung bleiben durfte, könnte ein vernünftiger Richter allerdings zum Schluss kommen, dass die Verschüttung der Verfügung genügt, denn es ist gängige Praxis im Bauwesen, sowas nicht auszugraben, wenn die Funktionsfähigkeit des Rohres nicht beeinträchtigt wird. Warum auch.
Falls der andere wieder an den Gulli muss, kannst du Schadenersatz und volle Wiederherstellung des vorherigen Zustandes verlangen, so wie es eben bei Unterhaltsarbeiten an Leitungen in fremdem Grund der Fall ist.

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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Michael_Werner » 22.09.2018, 21:36

Das Thema ist vorerst erledigt ;) Aber nur noch zur Info. Weder A noch sonst wer nutzen die Leitung und den Schacht. Die Leitung und der Schacht gehören alleine B. A hat einen Schacht und eine Leitung mit C zusammen, was im Grundbuch verankert ist. B hat diesen Schacht nur auf das Grundstück gebaut, weil B auf seinem Grundstück keinen Schacht aus ästhetischen Gründen haben will. Es besteht kein Grundbucheintrag o. ä. Aber egal. Der Teufel schei** eh immer auf den größten Haufen...selbst bei Gericht. ;)

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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Michael_Werner » 28.10.2018, 21:21

Ein kurzes Update:

A hat das Thema doch nicht auf sich beruhen lassen. Der Rechtsanwalt von A hat den Vergleich zu Gericht geschickt um einen vollstreckbaren Vergleich zu erhalten. Dies ist geschehen.

Danach hat der Rechtsanwalt von A den Rechtsanwalt von B angeschrieben und mit der Vollstreckung gedroht, sollte er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Schacht nicht etnfernen. B hatte noch einmal Zeit sich dazu zu äußern. Dies ist nicht Geschehen. B hat in diesem Fall einfach gehandelt und hat den Revisionsschacht von A´s Grundstück am Wochenende ohne weiteres entfernt. Somit befindet sich kein Schacht mehr von B auf dem Grundstück von A.

A ist somit beruhigt und der Konflikt ist nun aus der Welt geschafft.

Klaus
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Re: Nachbar hält Vergleich nicht ein?

Beitrag von Klaus » 28.10.2018, 21:25

Glückwunsch
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