Unkrautvernichter auf Pflaster
Moderator: Klaus
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- Beiträge: 1
- Registriert: 08.07.2018, 22:33
Unkrautvernichter auf Pflaster
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag hierhin passt.Falls nicht,bitte verschieben.Folgende Sache:
Person A spritzt (verbotener Weise) sein Pflaster mit Unkrautvernichter ab.Person B,der Nachbar,sieht dies aber sagt erstmal nichts.
Am nächsten Tag entfernt Person A alles an Unkraut mit einem Freischneider.
Nun möchte Person B Person A doch anzeigen.
Person A behauptet nur heißes Wasser verspritzt zu haben.Kann Person B auf eine Bodenprobe durch das Ordnungsamt o.ä bestehen oder hätte Person A direkt beim spritzen erwischt werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen
ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag hierhin passt.Falls nicht,bitte verschieben.Folgende Sache:
Person A spritzt (verbotener Weise) sein Pflaster mit Unkrautvernichter ab.Person B,der Nachbar,sieht dies aber sagt erstmal nichts.
Am nächsten Tag entfernt Person A alles an Unkraut mit einem Freischneider.
Nun möchte Person B Person A doch anzeigen.
Person A behauptet nur heißes Wasser verspritzt zu haben.Kann Person B auf eine Bodenprobe durch das Ordnungsamt o.ä bestehen oder hätte Person A direkt beim spritzen erwischt werden müssen?
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Re: Unkrautvernichter auf Pflaster
1. Es gibt genügen Mittel die erlaubt sind
2. Es wird keinen interessieren
3. Der Auswand wäre zu groß
A kann aber gerne eine Anzeige beim Ordnungsamt machen. Die werden das dann vermutlich schnell wieder einstellen.
Schau mal hier https://amzn.to/2uhMtJ9
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3. Der Auswand wäre zu groß
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Re: Unkrautvernichter auf Pflaster
Wenn es sich um Unkrautvernichter handelt ist auch biologisch abbaubarer auf versiegelten Flächen verboten, in einigen Gemeinden sogar Essig und Salz ! der grund ist, dass dieser nicht im Boden biologisch abgebaut werden kann, sondern auf der versiegelten Fläche abläuft in die Entwässerung usw.
Das gesetzt setzt hier Geldbußen bis EUR 50.000,- fest.
Aber wie schon Klaus schreibt, es ist die Frage ob eine aufwendige Beweisführung u.u mit richterlichen Beschluß, da sicher privatgrundstück von Interesse ist...
Gruß Ralf
Das gesetzt setzt hier Geldbußen bis EUR 50.000,- fest.
Aber wie schon Klaus schreibt, es ist die Frage ob eine aufwendige Beweisführung u.u mit richterlichen Beschluß, da sicher privatgrundstück von Interesse ist...
Gruß Ralf
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