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Unkrautvernichter auf Pflaster

Verfasst: 08.07.2018, 22:43
von Schrank_04
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag hierhin passt.Falls nicht,bitte verschieben.Folgende Sache:

Person A spritzt (verbotener Weise) sein Pflaster mit Unkrautvernichter ab.Person B,der Nachbar,sieht dies aber sagt erstmal nichts.
Am nächsten Tag entfernt Person A alles an Unkraut mit einem Freischneider.
Nun möchte Person B Person A doch anzeigen.
Person A behauptet nur heißes Wasser verspritzt zu haben.Kann Person B auf eine Bodenprobe durch das Ordnungsamt o.ä bestehen oder hätte Person A direkt beim spritzen erwischt werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Unkrautvernichter auf Pflaster

Verfasst: 09.07.2018, 12:16
von Klaus
1. Es gibt genügen Mittel die erlaubt sind
2. Es wird keinen interessieren
3. Der Auswand wäre zu groß

A kann aber gerne eine Anzeige beim Ordnungsamt machen. Die werden das dann vermutlich schnell wieder einstellen.

Schau mal hier https://amzn.to/2uhMtJ9

Re: Unkrautvernichter auf Pflaster

Verfasst: 10.07.2018, 10:16
von bugschuko
Wenn es sich um Unkrautvernichter handelt ist auch biologisch abbaubarer auf versiegelten Flächen verboten, in einigen Gemeinden sogar Essig und Salz ! der grund ist, dass dieser nicht im Boden biologisch abgebaut werden kann, sondern auf der versiegelten Fläche abläuft in die Entwässerung usw.
Das gesetzt setzt hier Geldbußen bis EUR 50.000,- fest.
Aber wie schon Klaus schreibt, es ist die Frage ob eine aufwendige Beweisführung u.u mit richterlichen Beschluß, da sicher privatgrundstück von Interesse ist...

Gruß Ralf